Reicht das für Betrug?

Servus zusammen,
vorab: mir ist das mit der Rechtsberatung hier bewusst und sehe folgenden Post mehr so zu meiner Einordnung der Situation…

Ein ehemaliger Mitarbeiter hat Probleme mit irgendeinem Amt. Es geht wohl um zu viel bezogene Sozialleistungen. Auf jeden Fall wollen die von ihm 1200€. Nennen wir ihn Ernst.

Ernst kommt mit einer weiteren ehemaligen Angestellten (nennen wir sie Sina) zu seinem ehemaligen Boss (bekannt für seine soziale Ader). Beide bitten den ExBoss, Ernst die Kohle zu leihen. Nachdem Ernst aber in eine andere Stadt zieht und mittelfristig wohl keine Rückzahlungen leisten kann, erklärt sich Sina bereit die Kohle im Rahmen einer Aushilfstätigkeit in den nächsten paar Monaten reinzuarbeiten.

Nachdem aber besagter Boss Ernst die Kohle in die Hand gedrückt hat, sind beide nicht mehr erreichbar und reagieren weder auf Anrufe noch Nachrichten.

Klar ist: zivilrechtlich einklagen würde funktionieren.

Was mich jetzt interessieren würde: Kann man den beiden auch strafrechtlich an den Karren fahren?
Merci für Euren Input
Nick

Wenn man plausibel machen kann, daß beide nie die Absicht hatten, das Geld zurückzuzahlen oder abzuarbeiten durchaus

reicht da sowas wie, dass sie uns am Handy blockieren?

Das hängt vom Richter ab

Merci schonmal. Dann werd ich jetzt mal schön dutzende tägliche Kontaktversuche dokumentieren und dann schau mer mal.

Zwecklos, wenn es um Betrug geht.
Dazu muss bewiesen werden, dass man dich vor der Kreditvergabe absichtlich belogen hat.
Eine falsche oder gefälschte Verdienstbescheinigung wäre so etwas - aber zu beweisen, dass jemand bewusst log, als er dir Gegenleistungen versprach, ist kaum möglich, wenn du nicht darlegen kannst, dass er damals schon wusste, dass er diese Gegenleistungen nicht leisten können wird.

Hallo,

schwierig. Der erwähnte Eingehungsbetrug ist denkbar, aber praktisch nicht nachweisbar. Sich nicht zu melden, wenn der Kreditgeber anruft, ist aber nicht strafbar.

Gruß
C.

Sich nicht zu melden ist sicher nicht strafbar.
Aber sich Geld zu leihen und in dem Moment alle Kommunikationskanäle kappen muss doch als Anzeichen gelten, dass man nie vorhatte zu bezahlen…

Das kann man so werten und deuten, aber vor Gericht müßte nachgewiesen werden, daß der Vorsatz bestand. Wenn Jahresabschlüsse oder Zeugnisse gefälscht wurden, wenn Gegenstände als Sicherheit verpfändet oder sicherungsübereignet werden, die nie existierten oder wenn angelegte Gelder zur Auszahlung von Gewinnen an andere verwendet wurden, dann ist der Vorsatz, andere um ihr Geld zu bringen, nachweisbar, aber beim Eingehungsbetrug ist das extrem schwierig.

Wie soll man beweisen, daß der andere beim Entgegennehmen des Geldes nicht vorhatte, es zurückzuzahlen, wie er sagte, sondern es NICHT zurückzuzahlen, wie er dachte?