Reicht der 3,5 fache Satz in der PKV

Ich möchte mich privat krankenversichern und habe mir auch schon von verchiedensten Stellen Angebote und Informationen eingeholt. Bei einem Punkt allerdings gehen die Meinungen weit auseinander: Reicht es, wenn die Krankenversicherung im stationären Bereich nur bis 3,5fachen Satz bezahlt oder sollte auch darüber hinaus erstattet werden.
Ich möchte einfach vermeiden, dass eines Tages im Krankenhaus nicht die gewünschte Behandlung erhalte, nur weil der Versicherung nicht über diesen 3,5fachen Satz hinaus zahlt.

Hallo,
normalerweise wird von einem Arzt der 2,3fache Gebührensatz berechnet.
Der erhöhte Steigerungssatz, also bis 3,5, muss individuell begründet werden,
also wenn eine Schwierigkeit vorliegt.

Jetzt gibt es natürlich Ärzte, welche sich vorher vom Patienten etwas unterschreiben
lassen, was sie dazu berechtigt, den 7fachen Satz zu nehmen.

In meinem Augen die reine Abzocke und ich denke, bis 3,5 ist völlig ausreichend!

Grüße

Claudia

Ich möchte mich privat krankenversichern und habe mir auch
stationären Bereich nur bis 3,5fachen Satz bezahlt

Mit dem 3,5fachen Satz bin ich in den letzten 30 Jahren im ambulanten Bereich sehr gut hingekommen.
Im stationären Bereich ist das so nicht üblich. Dort versichert man besser Chefarztbehandlung und 1-Bettzimmer (zwei-Bettzimmer gibt es oft sowieso). Das wird dann zusätzlich zum Krankenhaustarif gezahlt.
Aber Vorsicht: der Chefarzt operiert dann auch vielleicht schneller und öfter. Da sind immer mehrere Meinungen vor einem Eingriff sinnvoll.Auch ist der Krankenhausaufenthalt dann schon mal etwas länger. Das kann man aber von Fall zu Fall entscheiden und beides einfach n i c h t wählen. Dann zahlt die Versicherung für die Zeit einen Anteil aus …als Dankeschön.

Kommt auf Ihren finanziellen Backround an. Wenn Sie jederzeit über ein liquides und mehrere Hunderttausend Euro umfassendes Vermögen verfügen, dann können Sie darauf verzichten.

Hallo Herr Barthen,

erste einmal eine Frage vorab von mir. Sind Sie der bekannte Pianist Christian Barthen ?

Nun zu Ihrer Frage:

Damit Sie die bestmögliche Behandlung erhalten, reicht der 3,5 fache GOÄ Satz nicht aus,
da „Spezialisten“ wie Herzchirurgen usw. dort eindeutig drüber liegen, wenn Sie nicht einen
08/15 Chirurg im OP an Ihrer Seite wissen möchten.
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Es gibt in Deutschland über 30 private Krankenversicherungen mit über 3000 Tarifmöglichkeiten, wo Sie sicher den richtigen Versicherungsschutz finden können.
Ich beschäftige mich seit über 10 Jahren ausschließlich mit der privaten Krankenversicherung,
wofür selbst ich teure Vergleichssoftware benötige, da wir über 34 Krankenversicherer anbieten können.

Falls Sie Hilfe in diesem Versicherungsdschungel benötigen, können wir per Netviewer – Sitzung den „passenden“ Versicherungsschutz gemeinsam (kostenlos) erarbeiten.
Natürlich sehen Sie dann auch, welche Eingaben gemacht werden und wo sich der „ausgewählte“ Versicherungsschutz vom Preis/Leistung befindet, da die Preise der einzelnen
Gesellschaften nach Preis aufgelistet werden.
Wir können Ihnen dann auch den Verlauf vom PKV – Beitrag der letzen 5 Jahre zeigen, damit der gewählte Versicherungsschutz nicht in kurzer Zeit mit Beitragsanpassungen unbezahlbar wird.

Meine Kontaktdaten sind in meinem Profil hinterlegt, eine kurze E-Mail mit Telefonnummer genügt.

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

an und für sich schon,besser und sicherer ist eine offene goz ung goä, sowie ein offenes heiul- und hilfesmittelmanagement.

schwere krankheiten kosten mal eben locker den 5-fachen satz und dann open end!

Hallo Christian,

in meinen 15 Jahren Praxis als Versicherungsmakler (mit etlichen 100 Kunden in der privaten (Voll-)krankenversicherung) ist es mir noch nie untergekommen, daß ein Chefarzt auch nur versucht hat, über 3,5 GOÄ abzurechnen.

Kein Wunder, da der Arzt zwingend vor der Operation Ihre Genehmigung auf einem Formular einholen muß, welches den klaren Hinweis enthalten muß, daß Ihre Krankenkasse dies vermutlich nicht bezahlt.

Deshalb hätte ich es merken müssen, da meine Kunden vor einer Unterschrift mit Sicherheit mich angerufen hätten.

Ich weiß aber auch, daß einige Versicherer dies bieten und auch entsprechend betonen - es also als Verkaufshilfe nutzen.

Viel wichtiger sind z.B. ausreichende Leistungen für Kur- und Sanantoriums-
behandlungen - da hapert es bei den allermeisten Tarifen. Und das - obwohl die meisten Selbst. nicht mehr Mitglied der gesetzlichen Renten-VS sind ! Bei Angestellten stellt sich dies Problem nicht, aber die meisten PKV-Kunden sind nun mal Selbst. und Beamte.

Miese Leistungen bieten die meisten Tarife auch im Punkt psychologische Behandlung. Dies wird leider immer wichtiger.

Zusammenfassend - ich halte die von Ihnen angefragte Leistung für unwichtig.

Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Hallo,

lässt sich schwer sagen, ob der Satz reicht oder nicht. Letztendlich finde ich sollten andere Kriterien meiner Meinung nach eine Rolle spielen, wie Kundenfreundlichkeit und Service.

Was nützt es dir wenn du entsprechenden Satz erstattet bekommst, aber nie einen qualifizierten Sachbearbeiter erreichst oder die Tarifbeiträge nicht konstant gehalten werden können. Dann hast du nämlich für den „Fall der Fälle“ einen super Satz versichert, erhälst aber jedes Jahr eine BAP von bspl. 10% oder so…

Nur so ein kleiner Denkanstoß:smile: Denn viele möchten sonst was versichert haben, oder Makler verkaufen nur das Beste vom Besten. Dass es nicht immer angebracht ist, wird dabei vernachlässigt.

Aber mal rein vom logischen her, finde ich persönlich, dass der 3,5fache Satz (muss man mal beispielsweise auf sein Eigenes Gehalt sehen!) ausreicht.

Der Arzt wird dich nicht wegschicken, seine Alternative wären entsprechende GKV-Patienten…

Guten Tag Christian,
ich weiß ja nicht, wer Dich alles beraten hat, aber auf jeden Fall ist es völlig unnötig, mehr als den 3,5 fachen Satz stationär abzusichern. In der Regel wird sogar nur das 2,3-fache abgerechnet, aber nie mehr als den maximalen Höchstsatz.

Oder bist Du immer wieder in Amerika und möchtest dort
mit der Voll-KV ausreichend versichert sein ? DANN nämlich würdest Du mehr benötigen, da dort fast standartgemäß teurer abgerechnet wird. Ich empfehle aber in dem Fall lieber eine Reise-KV - das ist in der Regel billiger, als eine Gesellschaft auszusuchen, die stationär über dem Höchstsatz leistet. Man schränkt auch die Suche nach der „richtigen“ PKV dadurch sehr ein, da nur die wenigsten PKV`s über 3,5 stationär leistet.

Allerdings wäre es wichtig, dass die Zahnerstattung mindestens bis 3,5-fach leistet, denn Zahnärzte reizen den Höchstsatz sehr häufig aus und berechnen sehr selten den Regelhöchstsatz (2,3-fach), was sie eigentlich sollten :wink:.

Ambulant ist der Regelhöchstsatz ebenfalls eigentlich ausreichend. Da hier aber gelegentlich auch mal eine Rechnung über dem 2,3-fachen Satz liegen könnte, würde hier zumindest eher Sinn machen, auf die höhere Absicherung zu achten, als bei Bereich stationär.

Da aber diese Tarife ordentlich teurer sind, ist es meiner Ansicht nach (als PKV-Spezialist) besser, in diesen seltenen Ausnahmen die Differenz selbst draufzuzahlen und dafür lieber das „optimale“ Preis / Leistungsverhältnis bei einem Versicherer mit besonders hoher Beitragsstabilität zu kaufen, anstatt unbedingt die Absicherung über 2,3-fax im ambulanten Bereich zu erzwingen, das eben auch die Auswahl wieder auf wenige Versicherer beschränkt und viele preiswerte und teils auch sehr beitragsstabile Gesellschaften dann von vorneherein ausschließt.

Fazit: Zahnersatz muss bis 3,5-fach leisten, mehr wäre gut, Stationär und Ambulant reicht 2,3-fach aus.
Nur wer für längere Zeit (und vielleicht auch öfters für einige Monate oder Jahre) nach Amerika geht, sollte einen Tarif haben, der ambulant, statonär und Zahn über der GÖÄ / bzw. GOZ leistet. So ist die Reise-KV nicht mehr erforderlich, die bei längerfristigem Aufenhalt (z.B. 2 Jahre) nicht ganz billig ist.

Hoffe geholfen zu haben und stehe gern für Fragen weiter zur Verfügung :smile:.

Liebe Grüße
Hans-Günter

Versicherungskaufmann und
PKV-Spezialist (seit 20 J.)
mailto:[email protected]
home: www.pkv-netz.com

Ich möchte einfach vermeiden, dass eines Tages im Krankenhaus
nicht die gewünschte Behandlung erhalte, nur weil der
Versicherung nicht über diesen 3,5fachen Satz hinaus zahlt.

Unter dieser Vorgabe wird der 3,5-fache Satz nicht reichen, denn den Mehrbetrag aus eigener Tasche zu zahlen wird gerade in solchen Fällen wirtschaftlich problematisch sein.