Hallo,
meine Freundin kommt aus einem Nicht-EU-Land und möchte gerne in Deutschland studieren. Sie wohnt bereits in Deutschland, da sie bis zum Ende des Monats ein FSJ absolviert. Sie hat nun endlich den Zulassungsbescheid der Uni erhalten, sodass wir uns jetzt um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung kümmern können.
Da der Zulassungsbescheid jetzt gerade (heute) erst eingegangen ist, hat sie noch keine Immatrikulationsbestätigung (sondern eben nur den Zulassungsbescheid). Ihre Zeugnisse hat sie heute beglaubigen lassen. Einen Versicherungsnachweis für den Zeitraum des Studiums haben wir uns heute auch besorgt. Jetzt die Frage: Reicht ein Zulassungsbescheid der Uni aus, um eine Aufenthaltsgenehmigung für das Studium zu bekommen? Oder muss es eine Immatrikulationsbestätigung sein?
Wir würden morgen mit folgenden Unterlagen zur Ausländerbehörde gehen:
- Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate der Person, die sich verpflichtet (wg. Verpflichtungserklärung)
- Zulassungsbescheid der Uni
- Versicherungsnachweis
- beglaubigte Zeugnisse
- Pass von ihr und von der Person, die sich verpflichtet
Reicht das aus oder werden weitere Unterlagen benötigt?
(Falls relevant: Zuständige Behörde ist in Hamburg)
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!