Reicht ein Zulassungsbescheid für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung?

Hallo,

meine Freundin kommt aus einem Nicht-EU-Land und möchte gerne in Deutschland studieren. Sie wohnt bereits in Deutschland, da sie bis zum Ende des Monats ein FSJ absolviert. Sie hat nun endlich den Zulassungsbescheid der Uni erhalten, sodass wir uns jetzt um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung kümmern können.

Da der Zulassungsbescheid jetzt gerade (heute) erst eingegangen ist, hat sie noch keine Immatrikulationsbestätigung (sondern eben nur den Zulassungsbescheid). Ihre Zeugnisse hat sie heute beglaubigen lassen. Einen Versicherungsnachweis für den Zeitraum des Studiums haben wir uns heute auch besorgt. Jetzt die Frage: Reicht ein Zulassungsbescheid der Uni aus, um eine Aufenthaltsgenehmigung für das Studium zu bekommen? Oder muss es eine Immatrikulationsbestätigung sein?

Wir würden morgen mit folgenden Unterlagen zur Ausländerbehörde gehen:

  • Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate der Person, die sich verpflichtet (wg. Verpflichtungserklärung)
  • Zulassungsbescheid der Uni
  • Versicherungsnachweis
  • beglaubigte Zeugnisse
  • Pass von ihr und von der Person, die sich verpflichtet

Reicht das aus oder werden weitere Unterlagen benötigt?
(Falls relevant: Zuständige Behörde ist in Hamburg)

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!

Das wirst Du ja auf der Ausländerbehörde erfahren.

meines Erachtens nach kann das ja nicht ausreichen.
Denn nicht die Tatsache man darf studieren ist der Punkt.
Dann könnte ja auch jemand im Land bleiben, der zwar die Berechtigung hat ,sich aber gar nicht immatrikuliert und lieber einer Erwerbsbeschäftigung nachgehen will.

Man muss studieren um den Titel zu bekommen.

MfG
duck313

Hallo,
danke für die Einschätzung. Wir hatten gehofft, dass die Imm.bescheinigung in dem Fall nachgereicht werden kann.

Hallo,

unter diesen Link


sind alle Unterlagen aufgelistet, die man für eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland benötigt.

Viel Glück und Erfolg.