Reicht ein zweites Testament

Liebe/-r Experte/-in,
Ich stehe da vor einen Problem. ICH fange mal von vorne an. Meine Mutter ist seit 1996 im Altenheim, mit Pflegestufe 2. Ein Betreuer wurde damals vom Gericht eingesetzt. Mein Schwester und ich haben vor Jahren dann aber mitbekommen, Geld verschwendet wurde. Seit 2006 haben wir gemeinsam die Betreuung beantragt und auch bekommen. Nun stellten wir fest, daß der Betreuer ein Testament mit unsere Mutter aufgesetzt hat, welches so meine Mutter nie aufgesetzt hätte. Es geht dabei um ein Haus und Bargeld. Das Testament liegt bei einen Notar. Nun meine Frage, reicht ein zweites Testament handgeschrieben aus, um das erste vom Notar ungültig zu machen, oder wie sollen wir vorgehen.
PS Unsere Mutter ist nicht endmündigt.
Vielen Dank im voraus.

Hallo Torsten,

ein handgeschriebenes Testament reicht keinesfalls aus, um das erste aufzuheben oder zu ändern. Wenn Ihre Mutter noch voll geschäftsfähig ist (und das ist sie, solange nicht das Gegenteil festgestellt wird), dann sollte sie ein neues notarielles Testament aufsetzen, durch das sie das frühere aufhebt.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Guten Tag,

zunächst einmal, ein 2. Testament würde das erste aufheben, auch wenn das beim Notar gemacht wurde. Ich würde in jedem Fall in dem Testament erwähnen, dass das erste Testament nicht mehr gelten soll.

Dann würde ich „doppelt moppeln“. Nun unterschreibt Eure Mutter eine Vollmacht, dass Ihr das 2. Testament beim Amtsgericht hinterlegen und das erste abholen sollt. Mit der Abholung ist ein notarielles Testament hinfällig. Möglicherweise geht das nicht, weil das Gericht eine Fälschung befürchtet. Dann hinterlegt das Testament wenigstens, damit im Todesfall beide Testamente gefunden und geprüft werden.

Ingeborg

Es reicht aus wenn ein zweites (auch handschriftliches) Testament errichtet wird. Die jeweils neuere Verfügung überlagert die ältere soweit sie mit dieser im Widerspruch steht. Vorsorglich kann ja die Mutter zum einen im neuen testament alle anderen Testamente widerrufen.

Es geht jedoch noch einfacher. Jeder Testator kann ein Testament durch Rücknahme aus der amzlicher verwahrung widerrufen. Das testament wurde bei einem Notar errichtet, ist dort jedoch mit Sicherheit nicht hinterlegt. Testamente (mal abgesehen von Baden Würtemberg) werden immer beim zuständigen Amtsgericht (Wohnsitz des Testators) aufbewahrt. Dieses testament kann die Mutter einfach zurückfordern. Der ehem. Betreuer hat keinerkei Rechte! Das testament kann jedoch nur von der Mutter persönlich zurückgefordert werden. Das Nachlassgericht - bzw. der zuständige Rechtspfleger wird hierzu auch ins Heim kommen.

Das wäre anzuraten um sicherzugehen.

ml.

Hallo,
selbstverständlich reich ein neues handschriftliches -völlig und nur von der Mutter mit der Hand geschrieben- aus, um das notarielle Testament außer Kraft zu setzen. Es wäre aber gut, wenn unter dem Testament von einer unbeteiligten Person evtl. des Heimes darunter schreibt: Ich -Vor-Zunahme usw- bestätige hiermit, dass Frau… dieses Testament völlig geistig gesund und ohne Beeinflussung geschrieben hat. Der Hausarzt kann evtl. auch die geistige Gesundheit der Mutter gesondert bestätigen. Sie können aber auch einen anderen Notar bitten, ein neues Testament zu beurkunden, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Mir ist nämlich nicht klar, was in dem jetzigen Testament negatives für Sie und Ihre Schwester seht. Wer wollte sich da evtl. bereichern? oder?
Übrigens: Wenn die Mutter noch kann, könnte sie auch beim Gericht das notarielle Testament zurückholen. Dann ist es automatisch ungültig und Sie beide -Sie sind die die einzigen Kinder, werden aufgrund gesetzlicher Erbfolge soweiso Erben nach der Mutter, es sei denn, doch andere Kinder oder ein Ehegatte erben mit, was ausgeschlossen sein soll.

MfG
PB

Natürlich kann ein privatschriftliches T. ein notarielles aufheben oder abändern, wichtig ist aber, dass es „Hand und Fuss“ hat u n d dass die Testierende (zweifellos) testierfähig ist. Es muss eigenhändig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Beim notariellen T. können diese Themen meist nicht auftreten; es ist in bestimmten Fällen sogar kostenneutral !! Übrigens: Das alte T. kann man leicht aus der Welt schaffen, indem die Mutter die Rückgabe aus der amtlichen Verwahrung beantragt.
H.G.

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Die Schwierigkeiten mit dem Betreuer veranlassen mich erneut daran zu erinnern, dass diese durch Vorsorgemaßnahmen verhindert werden können.
Weitere Hinweise finden Sie auch bei meinem kostenlosen Online-Vorsorgeordner unter:
http://www.vorsorgeordner.de

Leider lässt sich die Frage ohne Kenntnis des notariellen Testaments oder Erbvertrages nicht beantworten.

Den hiervon hängt ab, ob und wieweit Ihre Mutter in der Testierfreiheit beschränkt ist.

Möglicherweise reicht schon die Rücknahme des Testaments aus der Verwahrung des Notars aus, um die Unwirksamkeit herbeizuführen.

Dann könnte auch ein eigenhändiges neues Testament errichtet werden, sofern Ihre Mutter noch testierfähig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
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