A+B haben eine Haus
gekauft welches 105.000€ gekostet hat. Der Kredit beläuft sich auf
115.000€. Eigenkapitel von ca. 20.000€ waren von A. B hatte
gar keins. B hat aber ein Kind, welches bei seiner Mutter
lebt. A+B wollten jeder eine Risikolebensvericherung über 100.000€
abschießen, damit das Haus nicht verkauft werden muss, wenn einem von
ihnen etwas passiert. Jetzt kommt/en meine Fragen: Reicht das aus? Muss
man bei der Auswahl der Versicherung etwas beachten? Wie verhält sich
das mit dem Kind da ja z.Z. nur Schulden auf dem Haus sind? Müssen
A+B zusätzlich noch ein Testament machen und festlegen, das das
Kind keinen Anspruch auf das Haus hat? Und wen ja was für Kosten
kommen da auf A+B zu?. Vielen Dank im Voraus.
A+B haben eine Haus gekauft welches 105.000€ gekostet hat. Der Kredit beläuft sich auf 115.000€. Eigenkapitel von ca. 20.000€ waren von A. B hatte gar keins. B hat aber ein Kind, welches bei seiner Mutter lebt. A+B wollten jeder eine Risikolebensvericherung über 100.000€ abschießen, damit das Haus nicht verkauft werden muss, wenn einem von ihnen etwas passiert. Jetzt kommt/en meine Fragen: Reicht das aus?
Nein. Neben dem Tod können Einem auch noch andere Sachen passieren. Da wären etwa Krankheit, Unfall, neuer Partner.
Muss man bei der Auswahl der Versicherung etwas beachten?
Das wäre eine Frage für das Versicherungsbrett.
Wie verhält sich das mit dem Kind da ja z.Z. nur Schulden auf dem Haus sind? Müssen A+B zusätzlich noch ein Testament machen und festlegen, dass das Kind keinen Anspruch auf das Haus hat?
Das ist je nach Konstellation (wer ist im Grundbuch eingetragen) nicht nötig oder nicht möglich.
Hallo,
ich nehme an, A und B sind nicht verheiratet, stehen aber beide im Grundbuch. Das gesetzliche Erbrecht sieht als Erben dann nur die leiblichen Verwandten vor. Ohne ein (rechtsgültiges!) Testament erbt ein Lebensgefährte gar nichts! Selbst wenn man den als Erben einsetzt, bleiben Pflichtteile, die an die gesetzlichen Erben gehen. Das ist dann besonders unangenehm, wenn es sich um Eigentumsanteile eines von einem hinterbliebenden Miterben bewohnten Haus handelt … Ein Erbe kann man grundsätzlich ausschlagen (besonders natürlich dann, wenn es nahezu nur aus Schulden besteht).
Eine Risikolebensversicherung dient in erster Linie dazu, die auf dem Haus lastende Grundschuld auch bei Tod (nur) eines der Schuldner weiter begleichen zu können. Das ist also nicht wirklich ein Versicherungsproblem und auch nichts für einen Versicherungsvertreter! Es ist zu empfehlen, sich mal von einem Notar beraten zu lassen, auch weil man ggf. nach dem eigentlich gewollten Erben (Lebensgefährte) ja ggf. ganz gern hätte, dass das Kind das Haus mal erbt und „gewisse andere Personen“ ggf. nicht.
schon mal vielen Dank für Diene Antwort;.) aber A+B sind verheirated und B möchte auch das nur A das Haus erbt. Das Kind soll ggf. wenn vorhanden den Pflichtteil ausgezahlt bekommen. Wenn nun aber nur Schulden auf dem Haus sind und B kein eigenkapital hat steht dem Kind dann überhaupt was zu?
Hallo,
der Tod hat in der Regel die unangenehme Eigenschaft des jahrelang hinausgezögerten, plötzlichen Eintritts Soll heissen: wer sagt denn, dass bei Tode B’s dieser nix zu vererben hat ? Selbst wenn das Erbe nur aus dem halben Miteigentumsanteil an einem überschuldeten Haus besteht, stehen da nachher (sofern sich keiner um eine Erbauseinandersetzung kümmert oder kein Testament vorhanden ist) meiner im Erbrecht recht bescheidenen Kenntnis nach A zu 3/4 und Kind von B zu 1/4 drin Egal, obs abbezahlt ist, oder nicht… das ist ein ganz anderes Problem (und zwar weitestgehend das von A allein…).
Sowas löst man halt durch ein Testament (z.B. in Kombination der von Dir genannten Risikolebensversicherung, so denn ein nennenswerter Pflichtteil auszuzahlen ist). Andernfalls ist A auf den guten Willen des Kindes angewiesen und riskiert eine (überspitzt formuliert!) „in 20 jähriger Ignoranz ggü. dem Kind von B heraufbeschworene“ Erbauseinandersetzung (das wäre zumindest normal ).
Bei der Gelegenheit, sich dazu testamentarisch Gedanken zu machen könnte man auch gleich das „kleine Problem“ lösen, das auftritt, wenn A und B plötzlich doch noch ein leibliches Kind bekommen (sofern noch biologisch möglich - ich will ja hier nicht ablenken ).
Letztlich sicher löst das geschilderte Problem nur ein Testament.
Wenn nun aber nur Schulden auf dem Haus sind und B
kein eigenkapital hat steht dem Kind dann überhaupt was zu?
Immer noch der Pflichtteil!
Würd die LV´s in Höhe des Kredites (115.000,-€) für A (da Kind von B mE. nicht erbberechtigt ist, beim vorzeitigen Ableben von A. Es sei denn, A hätte es adoptiert oder so).
und B würde 115.000,-€ + 25.000,-€ = 140.000,-€ bekommen.
Allerdings würde dann auch A den B versichern und B den A.
schon mal vielen Dank für Diene Antwort;.) aber A+B sind
verheirated und B möchte auch das nur A das Haus erbt. Das
Kind soll ggf. wenn vorhanden den Pflichtteil ausgezahlt
bekommen. Wenn nun aber nur Schulden auf dem Haus sind und B
kein eigenkapital hat steht dem Kind dann überhaupt was zu?
Hi,
das kommt darauf an. Es sind ja nicht nur Schulden da, es ist ja auch ein Wert in Form des Hauses da.
Beispiel: Hauswert 200.000,00 €
Schulden 150.000,00 €
Restwert 50.000,00 e davon 1/2 = 25.000,00 €
Es wäre also eine Erbmasse von 25.000,00 € vorhanden. Bekäme das Kind den Pflichtteil, würde ihm davon 1/4 in Form von Geld zustehen.
Dazu kämen dann noch eventuelle Guthaben auf Konten etc.
Außerdem verändern sich die Lebensumstände, die Schulden werden vermutlich weniger.