Reicht eine zusage per e-mail und mündlich

… aus, um ein Mietvertrag zustande kommen zu lassen?
Nachdem der Vermieter sich mit mir einig war, bekam er ein Angebot eines neuen Interessenten, welches meins übertraf. Jetzt hat er den Vertrag mit dem Interessente geschlossen, obwohl er mir zuvor per e-Mail gratulierte und sich „auf eine gute Zusammenarbeit freue“ und bei einer anderen gelegenheit es nochmal mündlich,im beisein meines Mitarbeiers, wiederholte. Weiß jemand ob er das darf?
Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Giovanni, bist du schon eingezogen???, dann dürfte der Vertrag gelten.Aber so genau weiss ich dass nicht,wenn per E-Mail oder vor Zeugen bestätigt wurde,da bin ich mir nicht sicher.Da solltest du einen Anwalt für (ganz wichtig Gewerbe-)Mietrecht einschalten.

Viel Glück und solltest du etwas Handfestes haben lass mal was von dir hören,damit wir es alle wissen!!!