es reicht die eTIN, dann kannst Du beliebige Werte eintragen. Die werden eh mit dem überschrieben, was der Arbeitgeber bereits an das Finanzamt übermittelt hat.
Lohnsteuerbescheinigungen werden für alle Arbeitnehmer mit der letzten Lohnabrechnung des Jahres oder mit Ausscheiden aus dem Unternehmen erstellt und an den Fiskus übermittelt.
Ohne eTIN ist allerdings was faul an der Geschichte.