Reicht Geschäftsbezeichnung als Schutz der Domain?

rechtlich versiert … solltest du einen RA aufsuchen :wink:

ansonsten gilt beim Markenschutz … wer zuerst sich die Marke eintragen lässt, „mahlt zuerst“ … domain-übergabe könnte meiner persönlichen Meinung nach „erzwungen werden“ … aber diese Auskunft ist rechtlich unverbindlich … suche mal nach „patentanwalt“ im netz und befrage am besten einen … nur eine unterlassungserklärung würde ich ohne anwaltliche Rücksprache nie wie von der gegenpartei zugesandt unterschreiben .:smile:

Besten Dank für die Antwort, Andreas!

Besten Dank für Deine Antwort, Uwe!