Hallo,
habe mich gerade selbständig gemacht als Freiberufler mit der Geschäftsbezeichung „beschreibender Phantasiename Inh. Vorname Nachname“, so beim Finanzamt angemeldet. Nun habe ich mir auch die diversen .com, .net, .org etc. domains gesichert für „www.beschreibender Phantasiename.com“ etc.
Ich scheue allerdings die Kosten „beschreibender Phantasiename“ als Marke zu schützen, da ich weltweit agieren werde und die Marke entsprechend zumindest in Europa, Nordamerika, Russland und China schützen müsste, und das ist richtig viel Geld für einen Einzelgründer.
FRAGE: Wenn jetzt irgendwo jemand auf die Idee kommt „beschreibender Phantasiename“ als internationale Marke anzumelden, kann er dann die Hoheit über meine domains einklagen und sie mir wegnehmen? Oder bin ich durch die beim FA angemeldete freiberufliche Geschäftsbezeichung und nachgewiesene Aktivität auf meiner website ausreichend geschützt?
Vielen Dank für rechtlich versierte Antworten!
Kris