Reicht Krankmeldung im Briefkasten aus

Hi!

Ein AN hat eine AU. Und du hast Null Infos wieso und warum.
Wie wilst du ihm Verlängerungs- und Pflichtverletzung
vorwerfen?

Im Zweifel viellecht so?

Na, wie lautet deine Antwort?

Wenn man nicht wirklich rechtssicher ist, sollte man besser nicht versuchen, Juristen und Leuten, die täglich mit der Materie zu tun haben, ihren Job zu erläutern.

Oder, um es mit den Worten eines ehemaligen Kollegen zu sagen:
Willst Du einem alten Trapper vor die Flinte pissen?

Gruß
Guido

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leicht OT…
… wo warst du denn so lange, wenn hier schon ewig alles für eine Deiner beliebten Blutgrätschen angerichtet war ???

Gehts Dir nicht gut ???

Seeeehr besorgt
Wolfgang

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*lach*

Stell Dir einfach eine Abteilung Gehaltsabrechnung vor, die aus 5 Personen besteht, derzeit 3 Ausfälle zu verkraften hat, dennoch morgen eine Abrechnung laufen muss, und zusätzlich auch noch die SV-Prüfung im Hause ist …

Gut, dass ich ursprünglich aus dem Lohnbüro komme.

Es ist einfach etwas Zeitnot.

Aber danke fur die Nachfrage. :smile:

VG
Guido

Hi!

Hi Guido,

Ein AN hat eine AU. Und du hast Null Infos wieso und warum.
Wie wilst du ihm Verlängerungs- und Pflichtverletzung
vorwerfen?

Im Zweifel viellecht so?

Das ist vlt. ein etwas unglückliches Bsp. Da geht es um § 3 AU > 6 Wo. wg. Entgeltfortzahlung und Forderungen des AN, bzw. um eine Fortsetzungserkrankung. Interessant ist, dass die objektive Beweislast für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung der Arbeitgeber zu tragen hat.

Wenn man nicht wirklich rechtssicher ist, sollte man besser
nicht versuchen, Juristen und Leuten, die täglich mit der
Materie zu tun haben, ihren Job zu erläutern.

Das will ich mitnichten, es ging mir auch nicht darum Rechtskundige zu belehren - Gott bewahre - aber es gibt auch Erfahrungen aus der Praxis, die eben anderes gezeigt haben!

Oder, um es mit den Worten eines ehemaligen Kollegen zu sagen:
Willst Du einem alten Trapper vor die Flinte pissen?

Nein, natürlich nicht, der Schuss könnte das beste Stück treffen und ich habe keine Lust auf Eunuchenchor…:smile:! Aber das Problem der sogennten „Experten“ ist es immer wieder, dass es immer andere „Experten“ (und damit meine ich zu diesem Thema jetzt nicht mich) gibt, die anderer Meinung sind…auch z. B. in der Medizin!

Zurück zum UP:
ich bestreite ja weder die Existenz noch die Notwendigkeit der praktischen Anwendung des § 5 EFZG aber es gibt Ausnahmen; und genau auf die bezog ich mich…und die sind genau so Praxis.
Wenn ein AN verunfallt, dann kann der AG lange auf die fristgerechte AU, bzw. die Folgebescheinigungen wie § 5 EFZG sie fordert, warten.

Der AG darf auch wie behauptet wird, bei nicht termingerechter Vorlage der AU bzw. Folgebescheinigung davon ausgehen, dass der AN gar nicht (mehr) krank ist…ich bezweifel aber, dass der AG nicht auch hinreichend begründen muss, warum er solche Zweifel hegt, wenn der AN bei wiedereintritt in den Arbeitsstand eine AU, bzw. ein Testat des Arztes vorlegt, auf dem die Arbeitsunfähigkeit ohne Diagnose bescheinigt wird, und dem AN einen Verstoß gegen § 5 EFZG, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen vorwirft…
Eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht bedarf schon gewisser Voraussetzungen…und ich glaube die Verpflichtung des AN zur Erteilung einer solchen auch.

Wenn ein AN seine Folgenbescheinigung innerhalb der AU-Zeit der Erstbescheinigung in den Postkasten des AG steckt, ohne vorher angerufen zu haben (man stelle es sich einmal vor; es gibt Handwerksbetriebe ohne Personalstelle, der Chef ist außer Haus und/oder der AN hat kein Tel.)! möchte ich den AG sehen der ihn nach § 5 EFZG zur Rechtfertigung zieht und in letzter Konsequenz auch das Arbeitsgericht, dass ihn zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht auffordert, nur um den § 5 EFZG zu seinem Recht (Fristhaltungen) zu verhelfen. Aber es gibt Leute die nun genau wissen, warum das alles Quatsch… Shit was auf die schon häufig erlebte Praxis!

Gruß
Guido

Gruß
rolli

1 Like

Hallo,

ich glaube, Du hast es immer noch nicht verstanden.

Es gibt 2 Pflichten nach dem EFZG:

  1. Dem Arbeitgeber unverzüglich sagen, dass man (weiter) krank ist und wie lange die wohl dauern wird, aber natürlich nicht, was für eine Krankheit das ist,

  2. Dem Arbeitgeber die Krankheit nachweisen, auch das ohne Mitteilung von Diagnosen, was idR durch Zusendung einer AU-Bescheinigung passiert

Wenn Du meinst, dass Arbeitgeber es hinnehmen, dass der AN die Meldung nach Nr. 1 unterlässt, kann ich Dir sagen, dass in der Praxis dauernd deswegen abgemahnt wird. Unsere Personalabteilung mahnt das z.B. im Schnitt einmal in der Woche ab. Denn das sind Kernpflichten des AN, dass der AG die Möglichkeit hat, auf Ausfälle zu reagieren, z.B. also Dienstpläne zu ändern und mit Kollegen zu reden, ob sie Arbeitszeiten verschieben können, ggf. aus anderen Filialen zu versetzen etc. etc. Wenn man das sabotiert, bekommt man überall Ärger.

VG
EK

Hallo,

Hallo EK,

ich glaube, Du hast es immer noch nicht verstanden.

ja, das hat den Anschein…und umgekehrt? *Schluchtz*

Es gibt 2 Pflichten nach dem EFZG:

Ja, das bestreite ich auch nicht…

  1. Dem Arbeitgeber unverzüglich sagen, dass man (weiter) krank
    ist und wie lange die wohl dauern wird, aber natürlich nicht,
    was für eine Krankheit das ist,

  2. Dem Arbeitgeber die Krankheit nachweisen, auch das ohne
    Mitteilung von Diagnosen, was idR durch Zusendung einer
    AU-Bescheinigung passiert

Ja, wir gehen Kondom…

Ich hätte es so schön gefunden, wenn du gemeint hättest, dass nicht alle dieser Pflicht nachkommen müssen…weil sie nicht können…

OK, ich lass es :wink:

VG
EK

Ebenso viele
rolli

Hi!

Das ist vlt. ein etwas unglückliches Bsp. Da geht es um § 3 AU
> 6 Wo. wg. Entgeltfortzahlung und Forderungen des AN, bzw. um
eine Fortsetzungserkrankung. Interessant ist, dass die
objektive Beweislast für das Vorliegen einer
Fortsetzungserkrankung der Arbeitgeber zu tragen hat.

Es ging mir primär um Deine Frage, wie der AG sich die Informationen beschaffen soll.
Das Urteil ist deshalb spektakulär:
Der Arbeitnehmer hat dabei den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden

ich bestreite ja weder die Existenz noch die Notwendigkeit der
praktischen Anwendung des § 5 EFZG aber es gibt Ausnahmen;

Nein, die gibt es nicht.

und
genau auf die bezog ich mich…und die sind genau so Praxis.
Wenn ein AN verunfallt, dann kann der AG lange auf die
fristgerechte AU, bzw. die Folgebescheinigungen wie § 5 EFZG
sie fordert, warten.

Ich glaube, Du verstehtst den Sinn des Begriffs „unverzüglich“ nicht so ganz.
Wenn der Arbeitnehmer sich nicht melden kann, trifft ihn keine Schuld, von schuldhaftem Verzögern kann also keine Rede sein.
Verunfallt ein AN und liegt mit einem komplizierten Beinbruch im Krankenhaus, hat er sich im heutigen zeitalter aber sehr wohl zu melden!

Der AG darf auch wie behauptet wird, bei nicht termingerechter
Vorlage der AU bzw. Folgebescheinigung davon ausgehen, dass
der AN gar nicht (mehr) krank ist…

Doch, darf er!
Oder warum glaubst Du, gibt es den §7 EntgFG?

Wenn ein AN seine Folgenbescheinigung innerhalb der AU-Zeit
der Erstbescheinigung in den Postkasten des AG steckt, ohne
vorher angerufen zu haben (man stelle es sich einmal vor; es
gibt Handwerksbetriebe ohne Personalstelle, der Chef ist außer
Haus und/oder der AN hat kein Tel.)!

BITTE!
In der heutigen Zeit …
… und er kennt auch keinen, der eins hat …

möchte ich den AG sehen
der ihn nach § 5 EFZG zur Rechtfertigung zieht

Nun, ich gehöre zu den Leuten, die das regelmäßig (!) machen.
Und Du irrst Dich, wenn Du glaubst, es sei eine Ausnahme.

und in letzter
Konsequenz auch das Arbeitsgericht, dass ihn zur Entbindung
der ärztlichen Schweigepflicht auffordert, nur um den § 5 EFZG
zu seinem Recht (Fristhaltungen) zu verhelfen.

Das ist im Zweifel gar nicht notwendig, da der Mitarbeiter wegen des Verstoßes gegen den $5 bereits seinen Job verloren haben könnte.

Aber es gibt
Leute die nun genau wissen, warum das alles Quatsch…

Hä?

Shit
was auf die schon häufig erlebte Praxis!

Ês ist gerade im Arbeitsrecht die häufig erlebte Praxis, welche rechtliche Grundlagen schafft!

VG
Guido

Hi!

ich glaube, Du hast es immer noch nicht verstanden.

Jemandem, der sich mit Dir, EK und Wolfgang gleichzeitig anlegt, spreche ich jegliches Verständnis ab :wink:

Grüße,
Tomh

Hi!

ich glaube, Du hast es immer noch nicht verstanden.

Jemandem, der sich mit Dir, EK und Wolfgang gleichzeitig
anlegt, spreche ich jegliches Verständnis ab :wink:

apropos Verständnis…
deine hl. Dreifaltigkeit besteht, wenn du EK damit ansprichst, aber dann nur aus 2 Personen…dir und EK sind dann einer…das verstehe ich aber doch richtig?
Du dafür hast das Engelchen noch vergessen :smile:

Grüße,
Tomh

Hi!

apropos Verständnis…
deine hl. Dreifaltigkeit besteht, wenn du EK damit ansprichst,
aber dann nur aus 2 Personen…dir und EK sind dann einer…das
verstehe ich aber doch richtig?

Verstanden richtig nicht doch, sprach Meister Joda …

Ich amüsier mich nur, dass jemand hier zwei Vollzeit-Personalern (Guido und Wolfgang) und einem Juristen im Personalwesen (EK), die ausschließlich mit Fakten und Quellen argumentieren, mit der „Praxis“ kontern möchte, die - traurigerweise - dem UP die Kündigung einbrocken könnte.

Grüße,
Tomh ~Absoluter-Nicht-Personaler~

1 Like

Hi!

Hi,

Ich amüsier mich nur, dass jemand hier zwei
Vollzeit-Personalern (Guido und Wolfgang) und einem Juristen
im Personalwesen (EK), die ausschließlich mit Fakten und
Quellen argumentieren, mit der „Praxis“ kontern möchte, die -
traurigerweise - dem UP die Kündigung einbrocken könnte.

Könnte, ja mein lieber, könnte! Und das würde ich aufrichtig bedauern!
Nicht nur das ich die Kompetenz der genannten nicht bezweifel sondern mich ihrer auch beuge, ist deine Amüsement jedoch nicht nur etwas verfrüht, sondern die sich daraus ergebende Schlussfolgerung auch noch grundsätzlich falsch! Wenn alle Experten recht hätten mit ihrer Argumentation Fakten und Realitäten zu liefern, gäbe es keine Rechtstreite keine Gegengutachten etc.
Aber vlt. sind die Auslöser für letztgenannte auch nur Meinungsverschiedenheiten und Ansichtssachen…?

Amüsieren tut es mich nicht, aber ich finde es interessant, dass es Leute wie dich gibt, die zwar sachlich nichts zum Thema beigetragen haben, aber meinen, sie müssten sich trotzdem einmischen um noch eben ihre Zunge rauszustrecken und Hohn und Spott verbreiten zu können. Das sind jedoch elementare Dinge des Anstands im Umgang miteinander und diese kann man halt nicht von jedem erwarten. Übrigens sollte man dann selbst möglichst unfehlbar sein…
Freue mich also, mit dir einen solchen kennengelent zu haben und fühle mich geehrt, obendrein noch zu deinem Amesüment beigetragen zu haben!

Grüße,
Tomh ~Absoluter-Nicht-Personaler~

Grüße
rolli

1 Like

Hi!

Amüsieren tut es mich nicht, aber ich finde es interessant,
dass es Leute wie dich gibt, die zwar sachlich nichts zum
Thema beigetragen haben, aber meinen, sie müssten sich
trotzdem einmischen um noch eben ihre Zunge rauszustrecken und
Hohn und Spott verbreiten zu können.

Ach, Du kannst nachsehen, ich hatte hier schon hie und da was sachliches beizutragen, allerdings jedoch nur, wenn es hundertprozentig belegbar, zitierbar, verlinkbar und „keine Erfahrung aus der Praxis“ war.

Das sind jedoch
elementare Dinge des Anstands im Umgang miteinander und diese
kann man halt nicht von jedem erwarten.

Dazu gehört auch, Fehler einzusehen, die bereits mit dem Zaunpfahl gewunken werden; Dein Versuch, Dich rauszureden - und Dich dabei nebenbei immer tiefer in den Schlamassel reingeredet hast -, was absolut nichts mehr mit der Ausgangsfrage des UP zu tun hatte (eigentlich genauso wie mein Geschreibsel hier), war mir das Amüsement wert.

Übrigens sollte man
dann selbst möglichst unfehlbar sein…

Weder ich noch andere hier halten sich dafür; aus Deinen Antworten läßt sich dies bei Dir jedoch schließen.

Freue mich also, mit dir einen solchen kennengelent zu haben
und fühle mich geehrt, obendrein noch zu deinem Amesüment
beigetragen zu haben!

Danke vielmals, damit hat sich zumindest für mich dieses Zwiegespräch hiermit erledigt.

Grüße,
Tomh

Gut iss…

Hi!

Amüsieren tut es mich nicht, aber ich finde es interessant,
dass es Leute wie dich gibt, die zwar sachlich nichts zum
Thema beigetragen haben, aber meinen, sie müssten sich
trotzdem einmischen um noch eben ihre Zunge rauszustrecken und
Hohn und Spott verbreiten zu können.

Ach, Du kannst nachsehen, ich hatte hier schon hie und da was
sachliches beizutragen, allerdings jedoch nur, wenn es
hundertprozentig belegbar, zitierbar, verlinkbar und „keine
Erfahrung aus der Praxis“ war.

Och nöö…verlink doch einfach! Du verteidigst deine Unfehlbarkeit…!

Das sind jedoch
elementare Dinge des Anstands im Umgang miteinander und diese
kann man halt nicht von jedem erwarten.

Dazu gehört auch, Fehler einzusehen, die bereits mit dem
Zaunpfahl gewunken werden;

So so, Fehler werden mit dem Zaunpfal gewunken…?!

und Dich dabei nebenbei immer tiefer in den Schlamassel
reingeredet hast -, was absolut nichts mehr mit der
Ausgangsfrage des UP zu tun hatte (eigentlich genauso wie mein
Geschreibsel hier), war mir das Amüsement wert.

Übrigens sollte man
dann selbst möglichst unfehlbar sein…

Weder ich noch andere hier halten sich dafür;

Doch, du! Ich begründete es ja schon.

aus Deinen
Antworten läßt sich dies bei Dir jedoch schließen.

Da hast du dich aber ordentliich verschlossen!
Wo schrieb ich was, woraus hervorgeht das ich unfehlbar bin?

Freue mich also, mit dir einen solchen kennengelent zu haben
und fühle mich geehrt, obendrein noch zu deinem Amesüment
beigetragen zu haben!

Danke vielmals, damit hat sich zumindest für mich dieses
Zwiegespräch hiermit erledigt.

dito
Noch ein Leckerlie von Nietzsche für dich zum Abschied:
„Die Gewöhnung an Ironie ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens den Charakter. Sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer schadenfrohen Überlegenheit: Man ist zuletzt einem bissigen Hunde gleich, der noch das Lachen gelernt hat außer dem Beißen.“

Grüße,
Tomh

Grüße
rolli

Du dafür hast das Engelchen noch vergessen :smile:

Laßt mich da raus!

Dabei war ich so nett und geduldig!

Ts

Gruß
Tina

Sorry Mod. ich weiß OT und so…

Du dafür hast das Engelchen noch vergessen :smile:

Laßt mich da raus!

Sorry…aber habe ich dich nicht in den Kreis der Kompetenten eingereiht…?
Deinen Namen genannt zu haben, hast du Tomh mit seiner überflüssigen Bemerkung zu verdanken…siehe selbst weiter oben…

Dabei war ich so nett und geduldig!

Ja, das warst du! Und ich bedauer es, dass du das jetzt in den falschen Hals bekommen hast!

Ts

Gruß
Tina

Gruß
rolli

Sorry Mod. ich weiß OT und so…

Schon lange!