Reicht minijob für unbefr. Niederlassungserlaubnis

Hallo,

mein Freund kommt aus einem nicht EU-Land und lebt seit über 5 Jahren in Deutschland. Er hat zur Zeit eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis April 08. Er arbeitet in einem Mini-Job und bekommt Geld vom Arbeitsamt.
Nun die Frage:

Erfüllt er damit die Kriterien für den Lebensunterhalt oder muss er komplett unabhängig vom Staat leben können um die unbefristete Niederlassungserlaubnis ( früher: unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) zu bekommen. Alle anderen Forderungen würde er meines E.a. nach erfüllen.

MfG, sabine

Hallo Sabine
das wage ich doch stark zu bezweifeln, alleinstehender junger Mann muss erst mal 8 Jahre hier sein um so einen Antrag stellen zu können. Außerdem denke ich- wieso eigentlich? er nimmt Geld vom Staat ist also nicht unabhängig von Ämtern? das wird wohl so nicht möglich sein.Was erfüllt er denn deines Erachtens? Er hat eigene Wohnung- die er selbst finanziert? spricht ausreichend deutsch? wird nicht unterstützt von Ämtern? seine Akte ist sauber?(also Delikte- wie- wiederholtes verlassen des AufenthaltBezirks o.ä.mit Eintragung ins ZR? Geldstrafen? Lies doch mal bitte in den neuen Richtlinien für Zuwanderung

mfG

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