Reicht noch ein Wasserzähler für 2 Wohnungen?

Hallo,wenn man jährlich den Gesamtverbrauch für
2 Wohneinheiten mitgeteilt bekommt und noch einen Wasserzähler für Wohnung 1 anbringt, müsste der Rest logischerweise für Wohnung 2 sein. >
Gesamtwasseruhr: 1000 l
Wasseruhr Wohnung 1: 300 l Dann müsste Wohnung 2 doch 700l verbraucht haben? Stimmt das?

Hallo pico,

diese Berechnung ist nicht zulässig, beide Wohnungen müssen mit Zählern ausgestattet sein um verbrauchsabhängig abzurechnen.

Gruß

Joschi

Das ist richtig aber nicht Recht. Wenn nicht alle Verbräuche gezählt werden hat der Vermieter den Wasserverbrauch nach qm oder Personenzahl abzurechnen. Gerichtlich wäre noch zu klären, ob die von Dir geschilderte Methode nicht auch unter „gezählten Verbrauch“ fällt, denn warum soll sich für die nicht gezählte Wohnung ein anderer Verbrauch ergeben als die Zählungsdifferenz, wenn zwischen beiden Wohnungen kein Abgang vorhanden ist. Formal könnte ein Mieter die Methode ablehen, aber als Mieter würde ich sie dulden bevor der Vermieter anfängt meinen Wasserverbrauch zu schätzen.

Wolfgang D.

Jain,

Wird Wasser zB für Außenanlage genutzt? Gibt es einen Pool? Wurde gehandwerkert? Gibt es Zapfstellen außerhalb Wohnung 2? und Ist die Wasseruhr 1 Korrekt installiert (Also keine Entnahmestelle vor der Uhr! - sowas kommt vor!!!), dann hast du vollkommen recht.