Die 1. wird immer auf mittlerer Stufe laufen und 5. auf geringster. Bei 2. und 3. handelt es sich um eine Kaffeemaschiene und einen Heisswasserspender.
Starkstrom,also eine 5-polige Zuleitung mit CEE Stecker für 400/230 V-16 A.
Und ein sehr gutes Gummikabel mit großem Querschnitt,also mind. 2,5 mm² bei bis zu 25 m Länge.
Alles andere wäre ein Provisorium,was dauernd wegen Überlastung ausfällt.
Ein 230 V Stromkreis mit 16 A kann max. 3700 W dauerhaft versorgen. Gibt es aber Motorgeräte dabei,dann ziehen die mehr Strom als zu der reinen Wattangabe gehört.
Ausgehend von max. benötigende Strom, komm eich auf 30 Amp. Abhängig ob ein Motor unter den Abnehmer sitz, könnte es bei den Anlauf noch mehr Amp. sein der gezogen wird!
Da ich keine Erfahrungen habe mit Vorschriften auf Märkte für mobile Abnehmer, betreffende Stromanschlüsse, gehe ich von der Logik aus!
Geht man davon aus wie es zuhause aussieht: Hier wird der Energielieferant Dreh-, Stark- oder Kraftstrom vorschreiben bei eine Belastung von 30 Amp…
Auf einen Marktstand sind die Verhältnisse nicht so günstig wie zuhause. Da ich es mir vorstellen kann, das jeder Stromanbieter seine eigene Vorschriften hat für den Abnehmer, würde ich tendieren für Starkstrom!
Die ist die einfachste und sicherste Anschluss, wo man auch noch Luft nach oben hat.
LG. Baalerman
Das hat den Vorteil, das Sie nur einen Anschluss zum Stromkasten brauchen, also nur einen Leitung und diese gleichmäsig auf al den drei Fase belasten können.
2x1400 Watt - wird immer auf mittlerer Stufe laufen
1,2 Kw
1,8 Kw
1000 Watt auf geringster Stufe
50 Watt
Welche Leistung wird benoetigt, nicht die maximal moegliche der Geraete, sondern die tatsaechliche. Ueber 3600 Watt Starkstrom oder zwei Stromkreise / Sicherungen.
Sieht nach Starkstrom aus.
Gruss Helmut
Der Veranstalter sagt ich brauche eine 50m Kabeltrommel.
Ich gehe davon aus, dass diese auch für Starkstrom geeignet sein soll, aber ich finde nichts dergleichem im Internet.
Könnt ihr mir Tipps geben wie das zu lösen ist? Brauche letztendlich 6 freie Stecker.
Der Veranstalter sagt ich brauche eine 50m Kabeltrommel.
Ich gehe davon aus, dass diese auch für Starkstrom geeignet
sein soll, aber ich finde nichts dergleichem im Internet.
Könnt ihr mir Tipps geben wie das zu lösen ist?
wie oft brauchst du den Kram denn? Fall nur einmal würde ich dringend drüber nachdenken, es mir (von einem Elektriker?/HKL?/Baumarkt?) zu mieten.
Um die Preise mal abzuschätzen sich mal bei conrad.de nach folgenden Bestellnummern, das sind so Sachen, die du brauchen könntest:
622810
626046
393203
610713
Ein passendes Kabel (CEE, 2,5mm²,gummi), allerdings nicht in 50m, habe ich neulich erst dort gekauft. Das finde ich aber grad nicht wieder.
Hi, solltest du es öfter brauchen und zb… bei Platten etc. die volle Leistung benötigen würde ich in 5 x 4mm2 investieren + eigenem Kleinverteiler samt FI (RCD) und Einzelabsicherungen.
aber klär zuerst mit dem Veranstalter ab, ob du wirklich einen 16er CEE-Anschluss beanspruchen kannst.
Sowas klärt man üblicherweise vorher ab, bevor man einkauft
Kläre als ERSTES, was der Veranstalter überhaupt zur Verfügung stellt. Wenn er nur angibt 50m und Du beschaffst Dir eine CEE-Kraftverlängerung obwohl nur Schuko zur Verfügung stellt, siehst DU alt aus.
Bei 50m und deinen Verbrauchern siehst Du aber bei 230V Schuko immer alt aus, egal ob 1,5mm² oder 2,5mm².
Bei CEE 3-phasig mit 16A siehst Du u.U. auch blass aus, kommt dann auf den Gleichzeitigkeitsfaktor und Aderquerschnitt an.
keine Veranstalter / Gewerbebetrieb interessiert sich für GS.
Mit einer origialverpackten Maschine (egal welcher Hersteller) komme ich als Handwerker auf keine Bohrinsel, kein Windrad, keine Großbaustelle, … wenn ich kein Prüfprotokoll und Prüfsiegen habe.
Es gibt gewerrbliche Veranstalter von „Events“, die ebenfalls (berechtigterweise) darauf bestehen.
Übrigens gelten dort gel. andere Prüffristen. Z.B. DEA auf allen Baustellen max 2 Monate.
Jetzt fehlt nur noch irgendwer mit „CE“ (ChinaExport), habe ich rollenweise im Schrank.
Mit einer origialverpackten Maschine (egal welcher Hersteller)
komme ich als Handwerker auf keine Bohrinsel, kein Windrad,
keine Großbaustelle, … wenn ich kein Prüfprotokoll und
Prüfsiegen habe.
es ist richtig, daß die Betriebe das unetrschiedlich handhaben, auch in meiner Praxis schon verschiedentlich vorgekommen, jedoch…
von den UVV’s nicht gefordert: Neugeräte müssen nicht nach BGV A3 geprüft werden, denn durch die BGV A3 Prüfungen sollen Gerätefehler aufgedeckt werden, die infolge der Gerätebenutzung entstanden sind. Also ist z. B. auch ein möglicher unbenutzter „Lagerhüter“ als Neugerät zu sehen.
Anzuwenden sind die entsprechende Auszüge aus der BGV A3- § 5 Prüfungen:
„(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach ( § 5) Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.“
und weiter die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4
„Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen kennt. Zu unterscheiden von der hier geforderten Bestätigung ist die Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferers bei der Lieferung von anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln. Für diese Lieferbestätigung reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferer auf Verlangen nachweist, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entspricht, z.B. durch eine Konformitätserklärung, in der die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird.
Elektrische Geräte müssen für das Inverkehrbringen eine gültige Kennzeichnung haben, mit der die Übereinstimmung des elektrischen Betriebsmittels mit den Schutzzielen (grundlegende Sicherheitsanforderungen) bestätigt wird. Dies kann geschehen entweder durch die Erklärung der Übereinstimmung des Betriebsmittels mit den einschlägigen unter der Richtlinie gelisteten harmonisierten Normen oder durch eine Erklärung der nachgewiesenen Erfüllung der Schutzziele durch andere Lösungen. Eine entsprechende Dokumentation muss der Hersteller zur Verfügung halten. Mit der CE- Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität mit der Richtlinie. Für den Nachweis der Normenkonformität dient ein Prüfzeichen, Zertifikat oder eine Herstellererklärung.“
Jetzt fehlt nur noch irgendwer mit „CE“ (ChinaExport), habe
ich rollenweise im Schrank.
Der Veranstalter sagt ich brauche eine 50m Kabeltrommel.
Ich gehe davon aus, dass diese auch für Starkstrom geeignet
sein soll, aber ich finde nichts dergleichem im Internet.
Ist das für eine einmalige Veranstaltung?
Die Investition in 50m Gummikabel (alles andere ist unzulässig) mit allermindestens 2,5mm² flohnt sich dann nicht.
Bei mehrfachem Gebrauch schon!
Voraussetzung:
Am Speisepunkt ist eine 16A CEE Dose vorhanden. Diese MUSS über einen 30mA FI gesichert sein. Wenn nicht, hau dem Veranstalter eins über die Rübe.
Könnt ihr mir Tipps geben wie das zu lösen ist? Brauche
letztendlich 6 freie Stecker.
Glücklicherweise ergibt die Addition von zwei beliebigen Verbrauchern, die du einstecken willst, niemals mehr als 3600W. Daher ist beim Verteilen auf die 6 Steckdosen nichts mehr zu beachten.
Hat die Anlage für die Veranstaltung keinen Fehlerstromschutzschalter, dann darf sie nicht als Speisepunkt für MArktstände/Verkaufswagen/fliegende Bauten/Außenbereiche verwendet werden. Kaufst du dir einen Verteiler, der einen FI integriert hat, dann wäre zwar dein Stand sicherer, aber der Betrieb trotzdem unzulässig, weil die lange Leitung keinen Schutz hätte.
Stellt der Veranstalter dir lediglich eine einfache Steckdose mit Wechselstrom zur Verfügung, dann hast du leider keine Chance, deine Geräte zu betreiben. Nicht mit Strom!