Es geht um einen öffentlich beschäftigten Mitarbeiter, der mit dem Wortlaut eines Protokolls seines Vorgesetzten, z. B. eines gemeinsamen Mitarbeitergesprächs, gar nicht einverstanden ist , aber sich - aus berechtigter Angst vor skandalösen Sanktionen! - nicht trauen kann, dies offen zu schreiben:
Genügt die alleinige Formulierung „Gelesen Doris Meyer“ um auszudrücken:
Ich bestätige hiermit nur, dass ich dieses Protokoll gelesen haben, aber dies soll über meine Zustimmung oder den Wahrheitsgehalt dieses Protokolls nichts aussagen, späteren Widerspruch, Richtigstellung behalte ich mir vor -
oder müsste so etwas wie „Widerspruch vorbehalten“ sogleich dabeigeschrieben werden?
MfG karli
warum unterschreibt sie überhaupt, wenn das was da steht nicht dem entspricht was gesprochen wurde?
Wenn es eine Vorschrift gibt, dass das Protokoll von beiden unterschrieben werden muss, dann sollte sie während des Gespräches auch darauf achten, dass nur das aufgeschrieben wird was auch passt.
„Gelesen“ wird mit „Gelesen und natürlich auch verstanden und akzeptiert“ übersetzt