Reicht Protokollunterschrift "Gelesen Doris Meyer" als Vorbehalt späterer Richtigstellung aus?

Hello together!

Es geht um einen öffentlich beschäftigten Mitarbeiter, der mit dem Wortlaut eines Protokolls seines Vorgesetzten, z. B. eines gemeinsamen Mitarbeitergesprächs, gar nicht einverstanden ist , aber sich - aus berechtigter Angst vor skandalösen Sanktionen! - nicht trauen kann, dies offen zu schreiben:
Genügt die alleinige Formulierung „Gelesen Doris Meyer“ um auszudrücken:
Ich bestätige hiermit nur, dass ich dieses Protokoll gelesen haben, aber dies soll über meine Zustimmung oder den Wahrheitsgehalt dieses Protokolls nichts aussagen, späteren Widerspruch, Richtigstellung behalte ich mir vor -
oder müsste so etwas wie „Widerspruch vorbehalten“ sogleich dabeigeschrieben werden?
MfG karli

…über Eure Antwort würde ich mich sehr freuen, wäre sehr hilfreich!
(Doris Meyer ist natürlich ein Beispielname, nicht real)… karli

Und Du glaubst, wenn sie einen rechtswirksamen Vorbehalt reinschreibt, merkt das keiner?

Hallo,

warum unterschreibt sie überhaupt, wenn das was da steht nicht dem entspricht was gesprochen wurde?

Wenn es eine Vorschrift gibt, dass das Protokoll von beiden unterschrieben werden muss, dann sollte sie während des Gespräches auch darauf achten, dass nur das aufgeschrieben wird was auch passt.

„Gelesen“ wird mit „Gelesen und natürlich auch verstanden und akzeptiert“ übersetzt

Gruß H.

Gibt es nicht.

… woher weißt du das? Kennst du ihn /sie und seine Beschäftigungsstelle und deren Dienstanweisungen?

Niemand kann gezwungen werden, etwas gegen seinen Willen zu unterschreiben. Und das kann man auch nicht durch irgendeine Dienstanweisung aushebeln.

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