Hello together!
Es geht um einen öffentlich beschäftigten Mitarbeiter, der mit dem Wortlaut eines Protokolls seines Vorgesetzten, z. B. eines gemeinsamen Mitarbeitergesprächs, gar nicht einverstanden ist , aber sich - aus berechtigter Angst vor skandalösen Sanktionen! - nicht trauen kann, dies offen zu schreiben:
Genügt die alleinige Formulierung „Gelesen Doris Meyer“ um auszudrücken:
Ich bestätige hiermit nur, dass ich dieses Protokoll gelesen haben, aber dies soll über meine Zustimmung oder den Wahrheitsgehalt dieses Protokolls nichts aussagen, späteren Widerspruch, Richtigstellung behalte ich mir vor -
oder müsste so etwas wie „Widerspruch vorbehalten“ sogleich dabeigeschrieben werden?
MfG karli