Folgendes Problem:
Habe die Tickets einer dienstlichen Zugreise verloren, habe aber noch die Quittungen.
Mein Betrieb will mir diese Reise aber nicht zurueckerstatten, da die Tickets fehlen und ich ihnen nur die Quittungen vorlegen konnte.
Sind Tickets fuer eine Reisekostenabrechnung erforderlich, wenn die Quittungen vorhanden sind??
also die Tickets sind nicht mehr da, aber die Quittungen schon noch - die Quittungen, auf denen steht, was die Zugfahrt gekostet hatte
-> kann erstattet werden, jedoch kann der Betrieb die Vorsteuer nicht absetzen
grundsätzlich müssen die Quittungen nicht vorgelegt werden -> es wird aber darum gebeten, weil der Betrieb die Vorsteuer sonst nicht absetzen darf
es gibt ja auch Fahrten, wo nur die Bahn verrechnet wird
Also muessen sie mir es nicht erstatten. Sehr aergerlich. Leider kann ich die Tickets oder dessen Rechnungen nicht mehr anfordern, eben probiert. Dann wird es mir eine Lektion bezueglich Organisation und Ordentlichkeit sein.
das ist einmal eine Frage des Ermessens. Andererseits
hat der AG nur den Vorsteuerabzug aus dem Originalbeleg. Wenn zudem in der Reiserichtlinie steht,
dass das Ticket für die Erstattung beizulegen ist, können Sie nur über Ihren Vorgesetzten gehen.
Wenn dies ein einmaliger Fall von Ihrer Seite ist und Ihr Vorgesetzter Sie hier unterstützt, könnte Ihnen Ihr
Arbeitgeber eine Erstattung machen, notfalls eine Nettoerstattung, d.h., die Mehrwertsteuer, die der AG als Vorsteuer hätte abziehen können, würde dann von Ihnen getragen. Bei Bahntickets sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug übrigens etwas anders.
Die Belege müssen folgende Daten enthalten:
Name/Anschrift des ausführenden Leistenden
Ausstellungsdatum
Entgelt/Steuerbetrag in einer Summe
Steuersatz, wenn Beförderungsleistung nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Hat Ihre Quittung diese Angaben, berechtigt sie genauso zum Vorsteuerabzug wie der Originalbeleg.
weniger als 50 km Beförderungsstreckte = 7 %
mehr als 50 km Beförderungsstrecke = 19 % MwSt
Ansstelle des Steuersatzes kann die Tarifentfernung angegeben werden.
Hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Tina
Die Quittungen sind nur dann für die Begründung Ihres Anspruchs auf Erstattung der Bahnkosten geeignet, wenn auf den Belegen nicht nur die Höhe der Kosten sondern auch ein eindeutiger Bezug auf die konkrete Bahnfahrt steht.
Sofern das Datum der fraglichen Bahnfahrt und die gefahrene Strecke oder die genutzte Klasse nicht auf der Quittung ausgewiesen sind, kann der Beleg zurückgewiesen werden.
Unabhängig davon muß der Betrieb alle anderen Reisekosten dennoch erstatten, auf die Sie einen begründeten Rechtsanspruch haben: Z. B. können Sie möglicherweise Tagegeld beanspruchen, sofern …
a) die Dienstreise mindestens acht Stunden gedauert hat,
b) Sie ein konkretes Dienstgeschäft wahrgenommen haben und
c) Ihr Arbeitsvertrag die Vergütung eines Tagegeldes generell vorsieht.
doch, sie können doch nicht auf eigene Kosten herum fahren.
Ich verrechne oft die Bahnfahrt, ohne, daß eine Quittung da ist oder es wird die kleine Wegstreckenentschädiung verrechnet.
Hallo ,
bei der Bahn sollte es möglich sein ein Kopie zu bekommen nachfragen.
Bei uns werden in Solchen Fällen Ersatzbelege anerkannt (auch vom Finanzamt) frag mal bei der Persa nach.
mfg
Ben