Reicht so ein Schreiben als Kündigung für eine Mietwohnung?

Hallo Zusammen,

würde so ein Schreiben ausreichen um eine Mietwohnung zu kündigen? (Mieter)

"Hallo Herr XY & Frau XY

hiermit Kündige ich meine Wohnung Blablastraße 111, 1111 Bla Hausen, zum 01.01.2017.

Viele Grüße,

handschriftliche Unterschrift"

Oder muss man noch etwas anfügen damit die Kündigung auch gültig ist?

Hallo,

man könnte bemerken, dass es nicht die Wohnung ist, die man kündigt, sondern der Mietvertrag.

Kündigung

Sehr geehrte® Herr/Frau Vermieter,

ich kündige hiermit fristgemäß meinen Mietvertrag für die Wohnung 1.OG links in der Musterstraße 1in 11111 Musterort.

Laut Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist ( X )Monate, somit endet das Mietverhältnis am TT.MM.JJJJ.

Ich bitte um eine Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Vertragsendes.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Muster

Wenn am Mietvertrag ZWEI Mieter beteiligt sind, müssen BEIDE unterschreiben!

Bitte auch die Kündigungsfrist überprüfen, dass es passt. Mir ist klar, dass du das nur als Beispiel angegeben hast, aber da werden oft Fehler gemacht, und dann ist die Kündigung nicht wirksam!

Aber wenn ich die Kündigung am 01.01 abgebe, dann sollte das Mietverhältnis ja zum 31.03 enden, oder nicht?

Das weiß ich nicht, was steht denn im Mietvertrag zur Kündigungsfrist? Sind’s denn 3 Monate?

Aber wie du jetzt geschrieben hast, ist die Kündigung dann auch zum 31.03. und nicht zum 1.01. Auch weiß ich nicht, wie das mit den Feiertagen ist, denn du wirst kaum dem Vermieter einen Neujahrsbesuch abstatten und ihm dabei die Kündigung in die Hand drücken. Dann wäre es besser, HEUTE noch die Kündigung vorbeizubringen.

Hallo,

Nein, wenn die KüFri tatsächlich 3 Monate beträgt, wäre eine Kündigung am 01.01. zu spät. Der Tag des Ausspruches bzw. der Übergabe der Kündigung zählt nicht mit.

&Tschüß
Wolfgang

Kommt auf den Mietvertrag an. Gängig ist, daß man bis zum 3. Werktag eines Monats mit Wirkung zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann.

Hallo,

auch wenn es zeitlich nicht passt probier es. Wenn die Lage gefragt ist, wird sich der Vermieter ev. über die Kündigung freuen und sie akzeptieren, weil er bei Neuvermietung eine höhere Miete nehmen kann - oder renovieren und dann besser vermieten. Du wirst verm. einschätzen können, wie gefragt Deine derzeitige Wohnung ist.

Und schicke die Kündigung unbedingt mind. als Einwurfeinschreiben, besser als Übergabeeinschreiben.

Gruß, Paran

Nö. GESETZLICH ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html
Wobei zu beachten ist:

Aber nicht mehr jetzt. Der Vermieter ist einen Tag (oder vielleicht auch länger - Winterurlaub?) nicht zu Hause und dann bekommt er die Kündigung nicht mehr rechtzeitig. Dann ist die Frist vorbei, und dann?

Hier hilft nur noch: Übergabe mit unbhängigem Zeugen!