Bitte auch die Kündigungsfrist überprüfen, dass es passt. Mir ist klar, dass du das nur als Beispiel angegeben hast, aber da werden oft Fehler gemacht, und dann ist die Kündigung nicht wirksam!
Das weiß ich nicht, was steht denn im Mietvertrag zur Kündigungsfrist? Sind’s denn 3 Monate?
Aber wie du jetzt geschrieben hast, ist die Kündigung dann auch zum 31.03. und nicht zum 1.01. Auch weiß ich nicht, wie das mit den Feiertagen ist, denn du wirst kaum dem Vermieter einen Neujahrsbesuch abstatten und ihm dabei die Kündigung in die Hand drücken. Dann wäre es besser, HEUTE noch die Kündigung vorbeizubringen.
Nein, wenn die KüFri tatsächlich 3 Monate beträgt, wäre eine Kündigung am 01.01. zu spät. Der Tag des Ausspruches bzw. der Übergabe der Kündigung zählt nicht mit.
auch wenn es zeitlich nicht passt probier es. Wenn die Lage gefragt ist, wird sich der Vermieter ev. über die Kündigung freuen und sie akzeptieren, weil er bei Neuvermietung eine höhere Miete nehmen kann - oder renovieren und dann besser vermieten. Du wirst verm. einschätzen können, wie gefragt Deine derzeitige Wohnung ist.
Und schicke die Kündigung unbedingt mind. als Einwurfeinschreiben, besser als Übergabeeinschreiben.
Aber nicht mehr jetzt. Der Vermieter ist einen Tag (oder vielleicht auch länger - Winterurlaub?) nicht zu Hause und dann bekommt er die Kündigung nicht mehr rechtzeitig. Dann ist die Frist vorbei, und dann?
Hier hilft nur noch: Übergabe mit unbhängigem Zeugen!