Reicht Vollmacht bei Tod eines Nichtangehörigen?

Ich habe eine Freundin, die seit 2 Jahren pflegebedürftig ist, da sie ein Bein verloren hat.
Ich selbst habe seitdem eine Vollmacht, dass ich für sie Behördengänge tätigen darf. Darüber hinaus habe ich eine Kontovollmacht und eine über ihr Sparbuch. Sie ist Sozialhilfeempfängerin.

Soweit, so gut.

Sie liegt jetzt im Krankenhaus, hat eine Lungenembolie und liegt im künstlichen Koma, kann also nichts mehr selber machen. Alle Angehörigen von ihr sind übrigens tot. Der behandelnde Arzt sagte, mir ihre Lebenserwartung liege maximal bei ein paar Wochen.

Meine Fragen nun:

  1. Kann ich mit dieser Vollmacht für sie tätig werden, wenn sie verstorben ist (d.h. Beerdigung organisieren, Wohnung auflösen etc.)?

  2. Ich möchte beim Sozialamt mit dieser Vollmacht eine Übernahme der Beerdigungskosten beantragen. Soll ich das jetzt tun oder erst, wenn der Tod eingetreten ist?

  3. Falls Nr. 1 nicht zutrifft, was kann ich tun, um rechtsverbindliche Geschäfte abwickeln zu können?

  4. Ich habe ein Schriftstück bei ihren Akten gefunden, bei dem sie erklärt hat, dass ich im Falle ihres Todes Begünstigter ihrer Lebensversicherung sein soll. Nur hat sie das Stück nicht mehr abschicken können. Käme ich bei nachträglicher Vorlage bei ihrer Versicherung trotzdem in den „Genuss“ der Versicherungssumme?

  5. Wie sieht es rechtlich mit der Übernahme ihrer Wohnung samt Mobiliar aus? Brauche ich da einen Erbschein?
    Oder reicht es aus, wenn ich mich mit der Wohnungsgenossenschaft in Verbindung setze und signalisiere, dass ich übergangslos die Wohnung übernehmen möchte samt Renovierung? Da müsste die Gesellschaft sich ja freuen, dass die Miete weiterläuft, und ich die Umzugskosten spare?

  6. Wie sieht es rechtlich mit dem Mietverhältnis aus? Ich bin bei ihr nicht gemeldet, sie wohnt also alleine. Erlischt das Mietverhältnis automatisch mit dem Tag des Todes, am Ende des Monats (denn die Miete ist ja bereits bezahlt), oder kann der Vermieter auf der Kündigungsfrist bestehen (fragt sich nur, gegen wen!)? Sprich: Bis wann muss die Wohnung geräumt sein?

  7. Meine Freundin hatte hohe Schulden. Wie verhalte ich mich gegenüber den Gläubigern?

Ein paar Antworten dazu wären gut. Entsprechende Links im Internet sind willkommen.

Euer Carsten

Hallo,
dann will ich mal versuchen, ein wenig weiterzuhelfen.

  1. Kann ich mit dieser Vollmacht für sie tätig werden, wenn

sie verstorben ist (d.h. Beerdigung organisieren, Wohnung
auflösen etc.)?

Wenn du die Beerdigung organisierst, wirst du vermutlich auf den Kosten sitzenbleiben. Ein Erbe bzw. eine Person, die zur Bestattung verpflichtet ist, könnte die Kosten beim Sozialamt beantragen. Du bist allerdings weder Erbe noch zur Bestattung verpflichtet, somit würdest du die Kosten wahrscheinlich nicht bekommen. Erkundige dich also lieber vorher beim Sozialamt! Dafür brauchst du übrigens keine Vollmacht. Und wenn das Sozialamt ablehnt, dann wird sie trotzdem auf Kosten der Gemeinde (Ordnungsamt) bestattet.

  1. Ich möchte beim Sozialamt mit dieser Vollmacht eine
    Übernahme der Beerdigungskosten beantragen. Soll ich das jetzt
    tun oder erst, wenn der Tod eingetreten ist?

s.o.

  1. Falls Nr. 1 nicht zutrifft, was kann ich tun, um
    rechtsverbindliche Geschäfte abwickeln zu können?

Was für rechtsverbindliche Geschäfte? Wahrscheinlich gar keine, da du nicht der Erbe bist.

  1. Ich habe ein Schriftstück bei ihren Akten gefunden, bei dem
    sie erklärt hat, dass ich im Falle ihres Todes Begünstigter
    ihrer Lebensversicherung sein soll. Nur hat sie das Stück
    nicht mehr abschicken können. Käme ich bei nachträglicher
    Vorlage bei ihrer Versicherung trotzdem in den „Genuss“ der
    Versicherungssumme?

Vermutlich nicht. Im Übrigen wäre die Lebensversicherung vorrangig für die Bestattungskosten einzusetzen.

  1. Wie sieht es rechtlich mit der Übernahme ihrer Wohnung samt
    Mobiliar aus? Brauche ich da einen Erbschein?

Bist du denn der Erbe? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass nicht, weil du davon nichts geschrieben hast. Wenn du der Erbe bist, brauchst du erst einen Erbschein, um über die Sachen verfügen zu dürfen. In diesem Fall, wenn du Erbe wärst, wärst du allerdings auch zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet. Du könntest diese aber trotzdem beim Sozialamt beantragen, wenn du nicht genug Geld für die Bestattung hast und das Erbe hierfür auch nicht ausreicht.

Oder reicht es aus, wenn ich mich mit der
Wohnungsgenossenschaft in Verbindung setze und signalisiere,
dass ich übergangslos die Wohnung übernehmen möchte samt
Renovierung? Da müsste die Gesellschaft sich ja freuen, dass
die Miete weiterläuft, und ich die Umzugskosten spare?

Wenn du nicht der Erbe bist und es auch sonst keinen Erben gibt, wird der Vermieter froh sein, wenn sich jemand um die Räumung der Wohnung kümmert, sonst muss er es nämlich tun. Wenn er bereit ist, dich als Nachmieter zu akzeptieren, wird es ihm wohl egal sein, ob du die Möbel behältst oder wegwirfst.

  1. Wie sieht es rechtlich mit dem Mietverhältnis aus? Ich bin
    bei ihr nicht gemeldet, sie wohnt also alleine. Erlischt das
    Mietverhältnis automatisch mit dem Tag des Todes, am Ende des
    Monats (denn die Miete ist ja bereits bezahlt), oder kann der
    Vermieter auf der Kündigungsfrist bestehen (fragt sich nur,
    gegen wen!)? Sprich: Bis wann muss die Wohnung geräumt sein?

Wenn ein Mieter stirbt, erbt der Erbe auch den Mietvertrag. Er müsste ihn also kündigen und bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete weiterzahlen. Wenn du nicht der Erbe bist, hat der Vermieter Pech gehabt. Dann bekommt er nirgendwo mehr Geld her.

  1. Meine Freundin hatte hohe Schulden. Wie verhalte ich mich
    gegenüber den Gläubigern?

Wenn du Erbe bist, erbst du auch die Schulden. Wenn du die nicht haben willst, musst du das Erbe ausschlagen (innerhalb von 6 Wochen, soviel ich weiß). Dann kriegst du aber gar nichts, auch nicht die Möbel und die Lebensversicherung, brauchst aber auch die Bestattungskosten nicht zu tragen.

Du siehst also, die meisten Antworten sind davon abhängig, ob du der Erbe bist oder nicht. Dazu müsste es natürlich ein entsprechendes Testament geben. Automatisch erbst du nichts, da du ja wohl nicht mit ihr verwandt bist.

Gruß
Nelly