Ich habe eine Freundin, die seit 2 Jahren pflegebedürftig ist, da sie ein Bein verloren hat.
Ich selbst habe seitdem eine Vollmacht, dass ich für sie Behördengänge tätigen darf. Darüber hinaus habe ich eine Kontovollmacht und eine über ihr Sparbuch. Sie ist Sozialhilfeempfängerin.
Soweit, so gut.
Sie liegt jetzt im Krankenhaus, hat eine Lungenembolie und liegt im künstlichen Koma, kann also nichts mehr selber machen. Alle Angehörigen von ihr sind übrigens tot. Der behandelnde Arzt sagte, mir ihre Lebenserwartung liege maximal bei ein paar Wochen.
Meine Fragen nun:
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Kann ich mit dieser Vollmacht für sie tätig werden, wenn sie verstorben ist (d.h. Beerdigung organisieren, Wohnung auflösen etc.)?
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Ich möchte beim Sozialamt mit dieser Vollmacht eine Übernahme der Beerdigungskosten beantragen. Soll ich das jetzt tun oder erst, wenn der Tod eingetreten ist?
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Falls Nr. 1 nicht zutrifft, was kann ich tun, um rechtsverbindliche Geschäfte abwickeln zu können?
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Ich habe ein Schriftstück bei ihren Akten gefunden, bei dem sie erklärt hat, dass ich im Falle ihres Todes Begünstigter ihrer Lebensversicherung sein soll. Nur hat sie das Stück nicht mehr abschicken können. Käme ich bei nachträglicher Vorlage bei ihrer Versicherung trotzdem in den „Genuss“ der Versicherungssumme?
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Wie sieht es rechtlich mit der Übernahme ihrer Wohnung samt Mobiliar aus? Brauche ich da einen Erbschein?
Oder reicht es aus, wenn ich mich mit der Wohnungsgenossenschaft in Verbindung setze und signalisiere, dass ich übergangslos die Wohnung übernehmen möchte samt Renovierung? Da müsste die Gesellschaft sich ja freuen, dass die Miete weiterläuft, und ich die Umzugskosten spare? -
Wie sieht es rechtlich mit dem Mietverhältnis aus? Ich bin bei ihr nicht gemeldet, sie wohnt also alleine. Erlischt das Mietverhältnis automatisch mit dem Tag des Todes, am Ende des Monats (denn die Miete ist ja bereits bezahlt), oder kann der Vermieter auf der Kündigungsfrist bestehen (fragt sich nur, gegen wen!)? Sprich: Bis wann muss die Wohnung geräumt sein?
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Meine Freundin hatte hohe Schulden. Wie verhalte ich mich gegenüber den Gläubigern?
Ein paar Antworten dazu wären gut. Entsprechende Links im Internet sind willkommen.
Euer Carsten