Hallo Sachkundige,
für meine Honda gibt es von Bridgestone zwei Reifenfreigaben.
Bezeichnung 3.25-19 und 4.00-18
Bezeichnung 100/90-19 und 120/90-18 beides mit der Typbezeichnung BT 45 .
Darf man die beiden Maßangaben gemischt fahren ? Z.B. vorne 100/90 und hinten den mit 4.00-18 oder muss es immer Paarweise sein ? Reicht es die Freigabe mitzuführen oder muss jede Größe eingetragen sein ?
Du wirst doch nicht wirklich Radial- und Diagonalreifen mischen wollen?
Du wirst auch sicher keine Freigabe finden, bei der vorne 3.25-19 und hinten 120/90-18 aufgeführt ist. Wenn du die Freigabe genauer abschaust, wirst du sehen, dass jeweils eine Paarung vorn/hinten drin steht.
Normalerweise sollte es reichen die Freigabe mitzuführen, das sollte aber auch direkt in der Freigabe stehen. z. B.:
„Diese Bescheinigung ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen… genannten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand…“
Also wenn ich breitere Felgen einbauen würde, würde die Freigabe nicht mehr gelten und ich müsste die Reifen eintragen lassen, falls möglich.
Du wirst doch nicht wirklich Radial- und Diagonalreifen
mischen wollen?
Nach meiner Information ist der Unterschied nicht Radial-Diagonal sondern Zöllig-metrisch
Du wirst auch sicher keine Freigabe finden, bei der vorne
3.25-19 und hinten 120/90-18 aufgeführt ist. Wenn du die
Freigabe genauer abschaust, wirst du sehen, dass jeweils eine
Paarung vorn/hinten drin steht.
Es scheint aber inzwischen durchaus zu passieren das „gemischt“ wird da gerade für ältere Modelle die eigentlich vorgeschriebenen Grössen garnichtmehr hergestellt werden.
gruß bernd
Du wirst doch nicht wirklich Radial- und Diagonalreifen
mischen wollen?
Nach meiner Information ist der Unterschied nicht
Radial-Diagonal sondern Zöllig-metrisch
Mal schnell nachgeschaut… Der BT 45 scheint tatsächlich ein Diagonalreifen zu sein. Asche über mein Haupt.
Es scheint aber inzwischen durchaus zu passieren das
„gemischt“ wird da gerade für ältere Modelle die eigentlich
vorgeschriebenen Grössen garnichtmehr hergestellt werden.
ok. hab noch mal nachgeschaut… §36 Abs.2a StVZO:
„An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.“
gilt nicht für Krafträder… wieder was neues für mich.
Also fährst du dann eh rein diagonal und brauchst meine anfängliche Skepsis nicht zu teilen. Musst du nur noch eine Freigabe finden, bei der diese Kombination aufgeführt ist, oder aber doch eintragen lassen.
Servus,
also nach meiner Erfahrung ist es unproblematisch. Bin schon mit metrisch/zöllig beim TÜV vorgefahren, ohne daß es Probleme gegeben hätte. „Sie können ja mal bei Gelegenheit das metrische Maß eintragen lassen“. Die wissen auch, daß es viele Reifen nicht mehr zöllig gibt. Plakette war kein Problem.
Aber auch hier gilt: Fragen macht klug! Und zwar bei dem TÜV, wo du auch hinfährst.
Grüße,
Oli
Servus,
also nach meiner Erfahrung ist es unproblematisch.
Na da bin ich aber froh !!! Spart es doch etwas suchen bei der neubereifung !!
Ich gehe eh in eine Werkstatt wo der angeschlossene Werkstatt TÜV
ohnehin etwas toleranter ist.