Wenn man bei einen Mietwagen eine Schraube in den Reifen gefahren hat - Reifen muss laut Mietwagenfirma erneuert werden - übernimmt dann die Kosten dafür die Haftpflichtversicherung oder hat man irgendeine Chance sich vor den Kosten zu drücken?
Im Mietwagenvertrag war eine Vollkasko mit 510€ SB drinnen, die Reparatur des Reifens soll insgesamt 271 € kosten.
Hallo und guten Tag!
Reden wir nicht lange um den heissen Brei!
Mit einem Wort: NEIN!
Gruß
Christoph Mittler
es bleibt nur die Vollkasko, da es sich um keinen Haftpflichtfall handelt (wer soll haftbar sein???).
MfG
Dr.Schamberger
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Ich weiß nicht, wie die Versicherungsumfänge bei Mietfahrzeugen sind aber für gewöhnlich sind Reifenschäden in der Kfz-Versicherung generell ausgeschlossen, das Schadenaufkommen wäre einfach viel zu hoch!
Weder Haftpfl. noch Kasko.
Selber zahlen - persönl. Pech.
NEIN
Hallo,
Haftpflichtversicherungen schließen zum Einen Schäden an gemieteten Sachen allgemein aus, weil diese Sachen wie Eigentum zu betrachten sind, zum Anderen sind reine Reifenschäden nicht Gegenstand der Vollkaskoversicherung. Was würdest Du denn tun, wenn es Dein eigenes Auto gewesen wäre?
Tut mir leid, das ich keine bessere Info habe.
Jürgen
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Hallo auch!
Im Zweifelsfalle ist die Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug maßgeblich, die zahlt die Eigenschäden. Bei 510 Euro Selbstbehalt wird der Schaden aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.
Der Rest sollte im Mietvertrag festgehalten sein, ob man z.B. für unvorhergesehene Schäden haftbar gemacht werden kann.
Eine andere Versicherung ist hier nicht eintrittspflichtig.
Gruß
Chris
Hallo Helpless12668,
vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen. Gerne versuche ich Ihre Frage zu beantworten.
Bei den meisten Autovermietern sind bei den Versicherungsleistungen Schäden an Reifen, Dach, Glas und Unterboden ausgeschlossen.
Sollten Schäden an Reifen in Ihrem Mietwagen-Vertrag inklusive sein, bleibt bei jedoch immer noch die Selbstbeteiligung i.H.v. €510,-. Demnach werden Sie um die Regulierung des Schadens (€271,-) nicht umherkommen.
Schauen Sie bei zukünftigen Mietwagen-Anfragen doch mal bei www.autoeurope.de vorbei. Wir bieten zusätzlich unseren Service der „Rückerstattung der Selbstbeteiligung“ an.
Ich hoffe, die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Miriam Hohmann
Auto Europe Deutschland GmbH
Marketing Executive
Hallo,
grundsätzlich werden Sie die Kosten für den neuen Reifen übernehmen müssen. Die Privathaftpflicht greift hier nicht, da Schäden durch den Betrieb von Motorgetriebene Fahrzeuge standardmäßig ausgeschlossen sind.
Die Vollkaskoversicherung würde auch nicht greifen, da Betriebsschäden, und um einen solchen handelt es sich, ebenfalls immer ausgeschlossen sind.
Evtl. könnten Sie einen Abzug „neu für alt“ vornehmen, da der beschädigte Reifen ja bereits gelaufen war und der neue entsprechend besser ist. Dazu müssten Sie in Erfahrung bringen, wie die Profiltiefe des beschädigten Reifen ist bzw. wie der Zustand des beschädigten Reifen ist.
In Anbetracht der geringen Gesamtschadenhöhe, glaube ich aber, dass es den Aufwand nicht lohnt.
Hoffe die Ausführungen helfen Ihnen ein wenig weiter.
Viele Grüße
Nancy
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Hallo,
aus meiner Erfahrung kann ich auch nur sagen, dass bei den wenigsten Anbietern Schäden an Glas, REIFEN und Unterboden versichert sind.
Wenn in Deinem Mietvertrag dazu nichts vermerkt ist, denke ich, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst.
Sorry.