Die Reifen die ich mir kaufen möchte haben die Maße 185/65 R15 92T. die gibt es von dem Hersteller nicht in 88 H. Die höhere Tragfähigkeit und der niedrigere Geschwindigkeitsindex (Fahrzeug hat 90 PS-kommt nie auf 210 km/h), Wäre das ein Hindernis die die Reifen aufziehen zu lassen ?
Tipp:
Wie wäre es, wenn Du mal zu einer Prüfstelle (TÜV, Dekra, KÜS… fährst und nachfragst ?
Deine Liste ist nämlich mehr verwirrend als hilfreich, denn die Tempoklassen wechseln wild durcheinander, was ja nicht sein kann. Entweder das Fahrzeug(Motor) braucht sie oder eben nicht.
Noch eins, bei Winterreifen ist erlaubt von der höheren Sommerreifen-Tempoklasse abzuweichen, wenn man einen Warnaufkleber am Tacho anbringen (und entsprechend langsamer fährt natürlich)
In der Regel fährt man im Winter witterungsbedingt langsamer, deshalb wird das zugestanden.
aha, ein Clio ist es also. Wenn du mal endlich von deinem geheimnisumwobenen Auto ein paar mehr Eckdaten dem wohl gesonnenen Auditorium erklären würdest, könnte man auch mal wo anders nachsehen welche Reifen und Felgen deinem fahrbaren Untersatz gut zu Gesicht ständen
Deine o.g. Textwurst könnte man nämlich auch so lesen, dass 185/65 R15 88 T zugelassen wären. Und da wären deine gewünschten Reifen ja drüber wenn du die passenden Felgen 6J15-40 hättest
danke. Da steht es tatsächlich. In den tiefen der „neuen“ w-w-w-Darstellung verschollen.
Und das ist offensichtlich ein Neuwagen, oder? Umso eher sollte man vom Händler die COC verlangen.
Bei einem der x-beliebigen Räder-Händler im Netz stehen übrigens folgende Größen als zulässig, das reicht schon mal für einen Anfangsverdacht der Zulässigkeit:
185/65R15 6Jx15 ET40 4x100 M12 x 1.5 60.1
195/55R16 6.5Jx16 ET44 4x100 M12 x 1.5 60.1
205/45R17 7Jx17 ET44 4x100 M12 x 1.5 60.1
Der Gewichtsindex ist ja unkritisch, da höher als verlangt.
Zum Geschwindigkeitsindex schreibt Wiki, daß der Autohersteller höher als nötig angeben darf, ausschlaggebend ist aber die Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugpapieren, bei alten Fahrzeugen plus Toleranz.
Kommt es denn laut Zulassung auf über 190km/h?
Dann ist H Pflicht. (Es gibt theoretisch auch U = 200km/h, habe ich aber noch nie gesehen).
Die höhere Tragfähigkeit ist natürlich absolut unschädlich.
richtig. Ich vermute mal, dass die Höchstgeschwindigkeit um die 180-185 km/h angegeben ist. Bergab sind also über 190 km/h möglich, daher reicht T nicht.
Ich dachte, das wäre ein neues Auto mit EG-Typgenehmigung…
Für alte Fahrzeuge bis 2009 gilt deine Formel natürlich.
Für neuere gibt es keinen Zuschlag.