Hallo,
im KFZ-Schein ist die aktuelle Reifengrösse eingetragen.(Sommerreifen).
Im KFZ-Brief sind dagegen 2 Reifengrössen eingetragen,
(die zweite steht für M+S Reifen).
Wenn ich Winterreifen aufziehe, muss dann die zweite Grösse im KFZ-Schein eingetragen werden?
Gruss SenjorII
Hallo !
Nein.
Und die zweite Größe oder noch mehr Größen,die bei den Ausnahmen in den alten Papieren stehen,haben m.E. nichts mit M+S zu tun !
Jede Größe die da steht ist erlaubt,egal ob Sommer- oder Winterreifen.
MfG
duck313
Hallo duck313,
Danke für Deine Antwort.
Es handelt sich bei den Papieren um die neuen Zulassungsbescheinigungen I + II.
In beiden steht die Grösse:195/50 R16 (88) V, 6,50 J 16 - 43
In der Zulassungsbescheinigung II (ehemals KFZ-Brief)
steht unter Bemerkungen (wörtlich):185/60 R15 (88) T M+S, 6,00 J 15 - 43
Gilt Deine Antwort auch für diesen Fall?
Sorry, dass ich nicht gleich die Einzelheiten aufgeführt habe.
Gruss SenjorII
Hallo duck313,
Danke für Deine Antwort.
Es handelt sich bei den Papieren um die neuen
Zulassungsbescheinigungen I + II.
In beiden steht die Grösse:195/50 R16 (88) V, 6,50 J 16 - 43In der Zulassungsbescheinigung II (ehemals KFZ-Brief)
steht unter Bemerkungen (wörtlich):185/60 R15 (88) T M+S, 6,00
J 15 - 43
Hallo !
m.E. nach ja, die Angabe M+S bei dem kleineren Reifenformat,noch dazu auf kleinerer Felge bezieht sich auf eine Ausnahme,speziell für Winterreifen. Auch die Tempoklasse ist reduziert von „V“ auf „T“.
Aber diese Winterreifen sind nicht vorgeschrieben,denn das würde mich sehr wundern!
Sie sind ausnahmsweise erlaubt.
mfG
duck313