in den neuen „Fahrzeugbriefen“ bzw. „Fahrzeugscheinen“ findet man jetzt nur noch eine Reifengröße.
Ich habe jetzt eine Yamaha TDM 850, bei der in dem alten Fahrzeugbrief die genauen Angaben der 3 herstellergebundenen Fabrikate gelistet sind.
Auf Grund der Umschreibung habe ich jetzt natürlich Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei denen nur die Reifengröße an sich vermerkt ist - ohne Herstellerbindung.
Gut, ich habe jetzt den alten Fahrzeugbrief noch, aber wie würde es sich verhalten, wenn ich den nicht mehr hätte? Wie verhält sich das bei Verkehrskontrollen. Also irgendwie scheint mir das unlogisch. Früher konnte der freundliche Helfer einfach in den Schein schauen und wußte sofort, was Sache ist. Jetzt geht doch da gar nichts mehr.
Aktuell habe ich genau das Problem bei meinem Astra F (0039/855). Bei dem hatte ich nämlich nie einen Fahrzeugbrief. Und nun keinen Plan welche Reifengrößen hier legal sind - Anfrage im Vierradbrett schon gestellt.
Ich habe jetzt eine Yamaha TDM 850, bei der in dem alten
Fahrzeugbrief die genauen Angaben der 3 herstellergebundenen
Fabrikate gelistet sind.
Auf Grund der Umschreibung habe ich jetzt natürlich
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei denen nur die
Reifengröße an sich vermerkt ist - ohne Herstellerbindung.
Gut, ich habe jetzt den alten Fahrzeugbrief noch, aber wie
würde es sich verhalten, wenn ich den nicht mehr hätte? Wie
verhält sich das bei Verkehrskontrollen. Also irgendwie
scheint mir das unlogisch. Früher konnte der freundliche
Helfer einfach in den Schein schauen und wußte sofort, was
Sache ist. Jetzt geht doch da gar nichts mehr.
Falsch ! Man nimmt einfach die Freigabe der Reifen mit die man fährt - dann ist alles in Butter und die Rennleitung erkennt das gemeinhin an.
Es gibt für viele andere Reifen Freigaben vom Hersteller. Somit kannst Du viele verschiedene Reifenfabrikate fahren. Dein Reifenhändler kann Dir die Freigaben besorgen, diese musst Du dann nur mitführen. Zum TÜV musst Du mit den Freigaben normalerweise nicht.
ich habe mich deswegen an Yamaha gewand. Von dort habe ich schriftlich bekommen, dass meine Yamaha (MT03) keine Reifenbindung mehr hat und ich jeden beliebigen Reifen fahren darf, solange die Größe mit denen in der Zulassung übereinstimmt.
Das ist auch die einzige Regelung, die an dieser Stelle mit EU-Recht in Einklang zu bringen ist. Ich bin mir 99,9%ig sicher, dass jeder, der keine Fabrikatsbindung in der Zulassung stehen hat, jeden beliebigen straßenzugelassenen Reifen fahren darf, ohne wenn und aber (Größe muss stimmen).