Reifengröße. Was ist erlaubt?

Guten Tag,
im Kfz Schein ist die Größe 175/70 R 14 angegeben. Am Auto vom
Vertragshändler sind 185/60 R14. Ist das erlaubt?
Außerdem habe ich Winterreifen 175/80 R14. Darf ich die auch
draufziehen?

Danke

Hi,

im Kfz Schein ist die Größe 175/70 R 14 angegeben. Am Auto vom
Vertragshändler sind 185/60 R14. Ist das erlaubt?

kann man so nicht beantworten

Außerdem habe ich Winterreifen 175/80 R14. Darf ich die auch
draufziehen?

kann man so nicht beantworten, vermutlich nicht.

VG,
der Hellseher

PS: Gegenfrage: Warum kann man das wohl so nicht beantworten bei deiner Fragestellung?

Da ich wohl zu dumm bin, muss ich raten. Vermutlich fehlen irgendwelche Angaben. Und wenn ja welche?

Vielleicht kannst du mir ja auf die Sprünge helfen? Bitte, bitte.

Hallo,

irgendwie scheint gerade Reifensaison zu sein :wink:
Wie schon mehrfach in den letzten Tagen geschrieben: In den neuen EU-Papieren ist nur noch eine Reifengröße eingetragen. Je nach Fahrzeugalter sollte man zusätzlich entweder einen alten (entwerteten) Fahrzeugbrief oder eine COC-Bescheinigung haben. Dort ist noch mindestens eine andere Reifengröße eingetragen. Diese Größen darf man natürlich auch fahren. Um Ärger vorzubeugen würde ich aber eine Kopie vom entsprechendem Dokument ins Auto legen.

Beste Grüße
Guido

Kommt auf das Auto an. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen das diese Kombinationen zugelassen sind, würde vom Abrollumfang her schon nicht passen und dann geht der Tacho falsch. Siehe: http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reif…

Es ist ein ganzu einfaches Prinzip! Im EU-Fahrzeugschein steht die "kleinste zulässige Größe. So fährt meine Schwester im Sommer 205/35R17 und im Winter 175/55R14

Es Stimmt der Abrollumfang ist anders. Aber von der Tolleranz her noch im Rahmen

Quellenangabe?
Hi,

Es ist ein ganzu einfaches Prinzip! Im EU-Fahrzeugschein steht
die "kleinste zulässige Größe.

hast du eine Quellenangabe für diese Aussage? IMHO ist die mit großer Wahrscheinlichkeit falsch. In meinem Schein steht nicht die kleinste.

VG
J~

Hallo,

jetzt verrate ich euch ein Geheimnis: mit Deinen Fahrzeugdaten erhältst Du bei nahezu jeder Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS…) kompetente und vermutlich auch kostenlose Auskunft. Geht auch ganz schnell.

Deine eingetragene Reifengröße klingt japanisch oder französich. Die 185/60 sind z.B. eine Golf III Standardgröße, bei welchem auch 175/65 zugelassen waren. Fraglich, ob der 175/70 da nicht zu sehr größer ist, was den Abrollumfang angeht. Wüsste man mehr über das Fahrzeug, könnte man sicher eher etwas dazu sagen. Die Typgenehmigungen werden nämlich nicht pauschal für Reifengrößen erteilt, sondern nach Fahrzeugen in Kombination mit Reifen.

Der 175/80 (meist Golf IV) passt dort höchstwahrscheinlich nicht.

Grüße
formica

Ich könnte jetzt ne Quelle rein schreiben… Das wäre dann mein Berufsschullehrer aber damit könnte außer mir niemand was anfangen. Allerdings is die Aussage nicht falsch. Natürlich kann man mit sonderregelungen durch Hersteller oder ABEs auch andere Größen fahren aber die die im Schein steht is die „Regulär“ kleinste erlaubte.