Moin,
ist es eigentlich zulässig, bei einem Pkw mit drei
Ganzjahresreifen und einem Sommerreifen herumzufahren?
Mischbereifung - Unterschiedliche Reifenbauarten:
Die Mischung von Diagonal- und Radialreifen am Fahrzeug ist gemäß Straßenverkehrs- zulassungsordnung (StVZ0 §36 Abs. 2a) verboten. Dafür drohen 15 Euro Bußgeld.
Mischbereifung - Unterschiedliche Reifentypen:
Eine Mischung von Sommerreifen, Winterreifen oder Ganzjahresreifen
sowie verschiedenen Profilen ist zwar gesetzlich erlaubt,
aber die Kombination verschiedener Reifentypen ist gefährlich
und beeinträchtigt die Fahrsicherheit und das Fahrverhalten.
Eine Mischung verschiedener Geschwindigkeitsklassen und
Tragfähigkeitskennziffern ist ebenfalls zulässig,
wenn die Mindestanforderungen (Steht in der Zulassung) erreicht werden.
Wenn man mit Sommer- oder Winterreifen eine Panne hat, kann
dann ein Reserverad mit Ganzjahresreifen ohne
Laufrichtungsbindung, dauerhaft an dem Fahrzeug bleiben?
Besser nicht.
http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,234619,0…
Probier das doch mal bei einem Fahrsicherheitstraining aus.
Du wirst einige Überraschungen erleben.
Aber besser dort, als im Straßenverkehr!
Dazu passt auch die immer wiederkehrende Frage:
Besserer Reifen - vorne oder hinten?
http://www.kfztech.de/kfztechnik/fahrwerk/reifen/rei…
Alle Räder und Reifen haben dieselben Abmessungen.
Das diese Kombinationen nicht sinnvoll sind, ist mir schon
klar.
Es geht mir allein um den rechtlichen Aspekt.
Zitat:
Reifenersatz
Bei der Verwendung unterschiedlicher Reifentypen verschlechtern
sich die Fahreigenschaften.
Mischbereifung (Diagonal-/Radialreifen) ist sogar verboten.
Deswegen auf allen vier Rädern
(mindestens allerdings auf einer Achse) Reifen gleichen Typs verwenden.
Neues Reserverad in den Tausch der Reifen einbeziehen.
Im Zweifelsfall bessere Reifen auf der Hinterachse einsetzen.
Es dürfen grundsätzlich nur Reifen auf Ihrem Fahrzeug gefahren werden,
deren Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren angegeben ist.
Bei der Neumontage von Reifen auch neue Ventile verwenden.
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/reifen/Allgemeine_I…
Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO, § 36)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__36.html
Vielen Dank!
Gruß Fritz
mfg
W.