Reifenplatzer im Auto von bekannten, wer zahlt?

Hallo

Ich habe ein Problem. Ich bin mit der Familie meiner Freundin im Urlaub und bin mit deren Auto gefahren. Alle waren dabei. Nun ist mir die ganze Zeit ein Lastwagen dicht aufgefahren. Ich wollte dann in einem Dorf etwas abstand gewinnen (wir sind in den Bergen), nur war am Ortsausgang eine verengte Stelle, wo ich mit ca 35-40 km/h am Kantstein längsgeschrabt bin, wodurch der rechte Reifen geplatzt ist. Wir haben dann gehalten und den ADAC gerufen, die haben uns dann zur Werkstadt geschleppt, da das Rad nicht abging und das Ersatzrad festgeschraubt. Soweit hat das 40€ gekostet, der Rest läuft über den ADAC. Jetzt brauch das Auto aber vorne neue Räder und zwar so schnell wie möglich, da wir mit dem Ersatzrad keine 900km nach Hause fahren können. Und zwar auf beiden Seiten, der Symmetrie wegen. Übernimmt das meine Haftpflichtversicherung?

Hallo,
ich schätze mal, du meinst die private Haftpflicht und nicht die Kfz-Haftpflicht ? Letztere übernimmt das auf keinen Fall, bei der Privat-Haftpflicht weiß ich es nicht, kenne mich da nicht aus (am besten mal in den Bedingungen schauen oder direkt dort nachfragen).

Gruß,
Micha

Hallo,

ganz klar nein, die private Haftpflichtversicherung kommt für solche Schäden nicht auf. In den Bedingungen heißt es sinngemäß: Schäden die im Zusammenhang mit dem Führen, Lenken und Halten von Kraftfahrzeugen stehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Tut mir leid keine bessere Auskunft geben zu können, trotzdem noch schöne Urlaubstage.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
Versicherungsmakler

Übernimmt das dann die Teilkasko?

NEIN!!!

Man kann sich leider nicht gegen alles versichern…

MfG

Thomas Wolter

hallo:

nein, da selbst verschuldet.

Hallo,

die Privathaftpflicht ist bei der Benutzung eines Pkw generell außen vor. Hierüber kann man keine Schäden am Fahrzeug regulieren lassen. Selbst die Kaskoversicherung des Autos würde hierbei nicht zahlen, da Reifenschäden generell ausgeschlossen sind.

Trotzdem schöne Grüße in den Urlaub aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo,
es stimmt, der ADAC ist nur für das reine Abschleppen, u Pannenhilfe (wie hier, Ersatzrad anbringen, oder Starthilfe geben, „Kleinigkeiten“, um das Fahrzeug wieder/bedingt fahrbereit zu bekommen)
Für die Reperaturkosten (hier: neue Reifen) kommt der Schutzbrief des ADACs nicht auf.
Weder die Private Haftpflicht, noch die Kraftfahrzeughaftpflicht kommt für die Reifenkosten auf.
Bei der PH gibt es den Ausschluss: die Benzinklausel. Letzenendes besagt diese, alles was jm während des Führens eines Fahrzeuges passiert, über die Vollkasko, Teilkasko oder KFZ Haftpflicht getragen wird.

Die KFZ Haftpflicht Versicherung würde hier auch nicht greifen. 1. greift nicht Deine, sondern die Kfz Haftpflicht des jeweiligen Halters. Indem Fall, die Versicherung der Eltern Deiner Freundin.
2. die Kfz Haftpflicht greift nur dann, wenn ein 3. zu Schaden kommt, hier ist es das eigene Kfz, also Auschluss.
3. würde es sich bei 40€ ohnehin nicht lohnen die Rückstufung in Kauf zu nehmen.

Ergo: Der Schaden wäre entweder selbst zu tragen, ggf über die Vollkasko Versicherung, insofern eine besteht. Aber meistens ist die Selbstbeteiligung höher, als die hier benannte Schadenhöhe. Hinzukommt noch die evt. Rückstufung im Vertrag.

Es ist natürlich immer die eigene Entscheidung, aber ich würde meinen Kunden in dem Fall raten, den Schaden selbst zu tragen.

Ich hoffe, Dir weitergeholfen haben zu können. Wenn nicht, bitte frage noch einmal nach

LG

Übernimmt das dann die Teilkasko?

Nein, die Teilkasko übernimmt Diebstahlschäden (auch Teildiebstahl), Schäden durch Feuer, Marderbiss, Zusammenstoß mit Haarwild und Glasbruchschäden. Nichts von denen trifft auf die geschilderte Ursache zu.

MfG.

H.Heyd.

Zu Ihrer geschilderten Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskunft geben:

  • Eine Übernahme des Schadens durch Ihre (oder eine andere) Privathaftpflichtversicherung wird nicht erfolgen, da in den Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherungen die „Benutzung von motorgetriebenen Landfahrzeugen“ ausgeschlossen ist.

  • Auch Ihre eigene KfZ-Haftpflichtversicherung wird den Schaden nicht übernehmen. Sie waren zum Schadenzeitpunkt berechtigter Fahrer des KfZ.
    Daher kommen zur Regulierung nur die Versicherungen des von ihnen gesteuerten KfZ in Frage.
    Die KfZ-Haftpflichtversicherung reguliert hier nur Schäden die Dritten (nicht! Fahrer und nicht! Halter/Versicherungsnehmer des Fahrzeugs) entstanden sind.
    Eine Regulierung könnte nur über eine Vollkaskoversicherung des von ihnen gesteuerten Fahrzeugs erfolgen.
    Die Vollkaskoversicherung leistet allerdings nicht bei reinen Reifenschäden, d.h. soll eine Regulierung über Vollkasko erfolgen, muss auch noch ein anderes Fahrzeugteil zusätzlich zum Reifen beschädigt worden sein!!!
    Eine Regulierung via Vollkasko zieht eine Höherstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit eine höhere Prämie nach sich.

mit freundlichen Grüßen

leider kann ich Dir keine positive Antwort geben. Bei einer Privathaftpflichtversicherung sind grundsätzlich Schäden ausgeschlossen, die in Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs entstanden sind. Sonst müsste eine solche Versicherung auch sehr viel teurer sein. Es gibt aber auch noch einen weiteren Ablehnungsgrund: Schäden an Sachen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind (von wenigen Ausnahmen abgesehen) sind ebenfalls nicht versichert.

Versichert ist der geschilderte Schaden über die Vollkaskoversicherung mit der entsprechenden Selbstbeteiligung und Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
mfg
Hoddel

Hallo,
aus meinersicht würde ich Ihnen empfehlen - die 900 Km mit dem Reserverad zu fahren. Natürlich könnten Sie auch ein Satz Reifen kaufen, jedoch wird Ihnen dies keine Versicherung abnehmen.

Mfg.
Bulo

Hallo,

solcherart Schäden fallen nicht unter die Privathaftpflicht. Wenn überhaupt, dann Vollkasko des Fahrzeugs (oft sind aber die Reifen ausgeschlossen).

VG, Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

den Reifen zahlt Dir keiner!

Reifen sind nicht mitversichert!

Man könnte es über die Haftpflicht von der Freundin probieren, das sie Dein Auto gefahren ist.

Andere möglichkeiten sind ausgeschlossen.

Trotzdem noch einen schönen Urlaub.

LG

Hallo, nein alles was mit Autos zu tun hat, kommt die Haftpflicht nicht für auf. Ausnahme wäre, wenn Sie als Beifahrer beim öffnen der Tür irgendwo gegen knallen.
Sorry.