Reifenzulassungen

Hy! Ich habe eine etwas umgebaute Yamaha TDM850.

Da ich keine Serienbereifung mehr fahre hab ich eine Sondergröße im Fahrzeugschein eingetragen die einen Hersteller beinhaltet.

Für die Reifen die ich will gibt es eine Herstellerfreigabe für die Originalgröße. Logischerweise aber nicht für meine jetzige.

Ich hab mich mit einem TÜV-Prüfer abgesprochen der mir gesagt hat, wenn ich andere Reifen montieren will, muss ich die erst eintragen lassen. Jedes mal beim Modell oder Herstellerwechsel.

Die Prüfung kostet mich um die 100 bis 150 Euro. Kann ich das irgendwie umgehen?

Mir fehlt nämlich echt die Motivation jedes mal 150€ zu blechen weil ein Modell nicht mehr hergestellt wird.

Hallo,
die Reifen müssen heute nicht mehr eingetragen werden. Man muss nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers mitführen.

Siehe .Andere Reifenmarken:Wenn es für die Sondergröße auch eine Unbedenklichke…

Hallo!

Ganz sicher?Da ist eine Reifengröße drauf,die vom Fahrzeughersteller NICHT freigegeben ist.
Und eine Freigabe durch den Reifenhersteller(technisch möglich)reicht meines Wissens nicht aus.
Deswegen ist die (Einzel)Abnahme ja auch so teuer.

Grüße

Erst mal danke für die Hilfe. Die Seiten die du mir da gepostet hast haben genau das gleiche Problem wie ich jetzt schon habe.

Die Reifengrößen die da freigegeben sind, sind die Originalgößen.

110/80ZR18 und 150/70ZR17

Ich hab allerdings vorne 120er und hinten 180er drauf. Beides 17".

Und Michelin bzw auch die andern haben logischerweise keine Freigaben für Reifen-Motorradkombis die es nicht in Serie gibt.

Hallo,
frag mal bei einer Tuningfirma von deinem Modell nach.

Ein Kumpel von mir hat sich vor Jahren eine breitere Felge für seine GSXR1100 zusenden lassen. Nach Zusenden des Briefs per Einschreiben zur Tuningfirma, hat der TÜV-Prüfer dort mehrere Reifenpaarungen auf einmal eingetragen.

Hier daheim hätte er jede Reifenpaarung montieren lassen und jede einzeln eintragen müssen.

mfg hankoc

Das dürfte illegal gewesen sein.Für solche Eintragungen gibt es genaue QS Vorgaben.Und Punkt 1 ist immer:Fahrgestellnummer am Fahrzeug überprüfen.

Grüße