Hallo liebe Mitmenschen,
welche Auswirkungen kann die Reihenfolge der eingetragenen Geschäftsführer einer GmbH oder UG bei einem eventuellen Konkurs der Firma haben?
Werden sie entsprechend der Rangfolge zur Verantwortung gezogen oder eher nach dem Zuständigkeitsbereich?
Vielen Dank
eddie224
Hallo,
Werden sie entsprechend der Rangfolge zur Verantwortung
gezogen oder eher nach dem Zuständigkeitsbereich?
Weder noch. Die Reihenfolge ist völlig belanglos.
Man müsste aber klären, wofür sie zur Verantwortung gezogen werden sollen. Wenn sie ordentlich die Sozialbeiträge abgeführt haben und die Insolvenz nicht verschleppt haben, haften sie üblicherweise gar nicht. Aber natürlich ist Haftung aus eingegangenen Bürgschaften und aus irgendwelchen Straftataen o.ä. denkbar.
Darauf ein Gurgleurp!
Dazu muss man aber eine Pflichtverletzung bzw. (grobe) Fahrlässigkeit nachweisen können;
weil grundsätzlich haftet ja nur das gesellschaftsvermögen erst mal.
Die Regelungen für die Geschäftsführung gelten ja nur für das Innenverhältnis;
eventuell wird im aussenverhältnis darauf zurückgegriffen, um eine Pflichtverletzung genau nachzuweisen;
denn das geht natürlich immer nur gegen die betreffende Person.
Eventuell macht sich ein Gesellschafter auch nur im Innenverhältnis haftbar
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