Reihenfolge der Steuererklärungen?

Hallo,

mal eine Frage aus reinem Interesse wg. einer Diskussion mit Kollegen:

Gibt es eigentlich eine Vorschrift, die festlegt, dass Steuererklärung für verschiedene Kalenderjahr in der Reihenfolge der Jahre eingehen müssen?

z.B. bevor nicht für 2004 eingegangen ist, darf 2005 nicht eingereicht werden? oder ist das egal?

Von der Logik her könnte ich es mir vorstellen, da ja z.B. Vor-/Rückträge enthalten sein können - andererseits kann ja auch der betroffene Bescheid dann wieder geändert werden…

Danke und viele Grüße
Frank

z.B. bevor nicht für 2004 eingegangen ist, darf 2005 nicht
eingereicht werden? oder ist das egal?

hi,

das ist in der tat egal. aber im faktischen wird es immer der reihe nach gehen, da die frist zur abgabe für 2004 endet, wenn 2005 als kalenderjahr noch läuft. in ausnahmefällen (fristverlängerungen) kann es aber dazu kommen, dass erklärungen zusammen oder nacheinander auch in falscher reihenfolge eingehen.

da ESt, KSt, USt, GewSt aber jahressteuern sind, ist das „wurschd“. nur im falle der gewinnermittlung nach §§ 4 I, 5 EStG (bilanz) ergibt sich hier ein problem, da schlussbilanz 2004 = anfangsbilanz 2005 sein muss. man kann demzufolge die steuererklärung 2005 nicht vorher erstellen bevor die bilanz 2004 erstellt wird. ausnahme: bilanzen werden nachgereicht und gewinne werden offen geschätzt.

im falle der durcheinander eingehenden steuererklärungen werden diese aber mutmaßlich „unter dem vorbehalt der nachprüfung“ ergehen.

eine gesetzliche kontinuität gibt es nur bei der verlustfeststellung. wenn im vorjahr ein verlust festgestellt wurde, muss für das folgejahr die steuererklärung eingereicht werden, sonst wird der verlust nicht fortgeschrieben. aber hier besteht auch kein zwang zur abgabe, nur faktisch, weil man die verluste verliert.

mfg vom

showbee