Reihenfolge Erbrecht

Hallo,
angenommen ein Ehepaar hat 7 Kinder. Der Vater verstirbt, hinterlässt kein Testament. An Vermögen besteht ein Haus. Alle Kinder treten ihr Erbrecht an die noch lebende Mutter ab. Ein paar Jahre später verstirbt unerwartet auch die Mutter. Auch sie hinterlässt kein Testament. Die Kinder beantragen den Erbschein und er wird ihnen auch erteilt. Die Mutter hatte allerdings noch zwei Schwestern. Haben diese ebenfalls ein Erbrecht wie die Kinder zur selben Zeit ?
Danke
W.

Einen schönen guten Abend,

das gesetzliche Erbrecht ist in sogenannte Ordnungen unterteilt.

Kinder gehören als Abkömmlinge des Erblassers zu den Erben erster Ordnung.

Geschwister fallen unter die Begrifflichkeit der zweiten Ordnung, „Eltern und deren Abkömmlinge“.

Die Erben der ersten Ordnung, also die Kinder, schließen die Erben der zweiten Ordnung aus, also die Geschwister.

Zum Nachlesen: §§ 1924ff BGB

Die Kinder erben im übrigen zu gleichen Teil, also hier jeder 1/7.

Einen schönen Abend noch

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