Reihenfolge Erbschaft

Hallo!
Natürlich habe ich schon gegoogelt und weiß in etwa wie das funktioniert, aber etwas ist mir noch unklar:
Wenn von mehreren Geschwistern eins die alten Fotoalben und privaten Schriftverkehr der verstorbenen Eltern, auch etliche Erinnerungsstücke in Aufbewahrung hat, dergestalt, dass die anderen immer wissen,. wo diese Dinge sich befinden und bei Interesse darauf zugreifen können - wer erbt diese Dinge, wenn das aufbewahrende Geschwister stirbt? Dessen Kinder oder die überlebenden Geschwister, denn es ist ja der Nachlass von deren Eltern.
Gruß,
Eva

dessen gesetzliche oder testamentarische Erben. Grundsätzlich wird erst einmal angenommen alles was sich im Haus und Besitz der verstorbenen befand gehört auch ihr.
Sollte das nicht so sein, haben ja andere die Möglichkeit diesen Anspruch geltend zu machen und durchzusetzen.

MfG
duck313

Naja, entweder es ist in das Eigentum des einen Geschwister übergegangen, dann erben dessen Kinder allein. Hier alles.

Oder es ist, weil z.B. unteilbar (Auto, Haus, Album, Sammlung, Kunstwerk) gemeinsames Eigentum aller Geschwister, dann erben auch nur die Kinder. Hier allerdings nur den Anteil des verstorbenen Geschwisters.

(vereinfacht für den Fall, dass kein Ehepartner mehr im Spiel ist.)

Danke euch! Ich wusste, es ist eine im Grunde dumme Frage, aber manchmal gehen einem solche Dinge im Kopf herum und wenn man sie lange genug dreht und wendet, regen sich Zweifel an dem, was man eigentlich schon weiß …

Gruß,
Eva