Liebes Forum!
hier der konstruierte Fall den ihr mir bestimme lösen könnt:
Person A hat in einer Werbeagentur seine Ausbildung gemacht. Während
dieser Zeit ist Person B eingestellt worden. Nach Abschluss der
Ausbildung hat Person A einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen
und macht jetzt den gleichen Job wie Person B.
Frage 1: Wenn es zu einer betriebsbedingten Kündigung kommt, muss
dann Person B gehen oder Person A (Person A ist wegen der Ausbildung
ja eigentlich länger in der Firma)?
Die Geschichte geht weiter: da Person A noch nebenbei was anderes
machen möchte, überlegt er seinen Arbeitsvertrag von z.B 5 auf 4
Arbeitstage pro Woche ändern zu lassen.
Frage 2: Wie sieht der Fall jetzt aus, wer muss dann eher gehen,
Person A mit dem dann zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrag, oder
Person B?
Noch zur Info: Person A ist 29 Jahre alt, Person B 35, beide keine
Kinder und nicht verheiratet.
Ich hoffe das war verständlich. Wenn zur Beantwortung noch Fakten
fehlen, dann bitte einfach fragen.
Danke!
Hallo Carsten,
Wenn es zu einer betriebsbedingten Kündigung kommt,
muss
dann Person B gehen oder Person A (Person A ist wegen der
Ausbildung
ja eigentlich länger in der Firma)?
Person B ist aber schon um einiges älter.
Die Geschichte geht weiter: da Person A noch nebenbei was
anderes
machen möchte, überlegt er seinen Arbeitsvertrag von z.B 5 auf
4
Arbeitstage pro Woche ändern zu lassen.
Wenn der AG das mitmacht: Klar. Aber ein Anrecht auf die Reduzierung besteht nicht.
Wie sieht der Fall jetzt aus, wer muss dann eher
gehen,
Person A mit dem dann zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrag,
oder
Person B?
Vermutlich Person A, insofern nicht folgendes zutrifft „In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.“ http://bundesrecht.juris.de/kschg/__1.html
MfG
Hi,
Die Geschichte geht weiter: da Person A noch nebenbei was
anderes
machen möchte, überlegt er seinen Arbeitsvertrag von z.B 5 auf
4
Arbeitstage pro Woche ändern zu lassen.
Wenn der AG das mitmacht: Klar. Aber ein Anrecht auf die
Reduzierung besteht nicht.
Zusatzinfo:
Ohne Gewähr, da ich nicht genau nachprüfte und deine Aussage für
diesen Fall wohl zutreffend ist, aber ansdheinend nicht generell
so (so *g*) ist.
Nach dem Bundesarbeitsgericht muss die Möglichkeit der
Arbeitsplatzverkürzung auch bereits teilzeitbeschäftigten
Arbeitnehmern offen stehen, wenn sich die vereinbarte
Arbeitszeit nicht (mehr) mit den familiären Pflichten
vereinbaren lässt (BAG vom 18.03.2003 - 9 AZR 126/02).
bye
Hallo Marion,
Nach dem Bundesarbeitsgericht muss die Möglichkeit der
Arbeitsplatzverkürzung auch bereits teilzeitbeschäftigten
Arbeitnehmern offen stehen, wenn sich die vereinbarte
Arbeitszeit nicht (mehr) mit den familiären Pflichten
vereinbaren lässt (BAG vom 18.03.2003 - 9 AZR 126/02).
Äähm … wo siehst du da jetzt einen Zusammenhang zur Fragestellung von Carsten? *grübel*
http://212.18.201.36/cgi-bin/entwicklung/document.py…
MfG
Hallo Marion,
so richtig die Einschränkung ist: Die Frage die du beantwortest hast wurde nie gestellt?! Für den Fragesteller ist es jedenfalls völlig unerheblich.
Gruss Ivo
Hallo!
Es existiert übrigens ein passendes Gesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, in dem geregelt ist, dass grundsätzlich - unter bestimmten, dort zu findenden Voraussetzungen - jede/r das Recht hat, nach Möglichkeit beim AG aus einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung zu gehen.
Weitere Infos:
www.gesetze-im-internet.de
LG, Jogi
Äähm … wo siehst du da jetzt einen Zusammenhang zur
Fragestellung von Carsten? *grübel*
Das hilft mir schon auch weiter, weil man für den Fall mit Ihrer
Antwort auch bestimmte Kriterien ausschliesen kann.
Vielen Dank an alle, eure Antworten haben mir sehr geholfen!
Hi Ivo,
Ich schrieb:
Zusatzinfo:
Ohne Gewähr, da ich nicht genau nachprüfte und deine Aussage für
diesen Fall wohl zutreffend ist , aber ansdheinend nicht generell
so (so *g*) ist.
so richtig die Einschränkung ist: Die Frage die du
beantwortest hast wurde nie gestellt?! Für den Fragesteller
ist es jedenfalls völlig unerheblich.
Wie du siehst, war mir dies bewusst und besaß einfach nur die Frechheit eine Ergänzung hinzuzufügen. 
Der Grund: ICH dachte hier ist ein Diskussionsforum für Interessierte, wo der bestimmte hypothtetische Fall zum Anlass genommen werden darf, auch über weitergehende Gesetze §§ Entscheidungen Urteile etc., nachzudenken, sie anzusprechen zu ergänzen oder einen Fall ‚weitezuspinnen‘.
Tut mir leid, wenn ich den Sinn dieses Forums flasch verstanden habe. Ich bemühe mich, mich künftig mit meiner Beteiligung hier zurückzuhalten.
bye
Hi Marion,
ICH dachte hier ist ein Diskussionsforum für
Interessierte, wo der bestimmte
hypothtetische Fall zum Anlass genommen werden darf, auch über
weitergehende Gesetze §§ Entscheidungen Urteile etc.,
nachzudenken, sie anzusprechen zu ergänzen oder einen Fall
‚weitezuspinnen‘.
Lass es mich so erklären. Hier stellen Leute Fragen zu bestimmten Problemen und möchten gerne Antworten zu diesen Problemen. Sie möchten also, wenn sie ihre einzelnen Beiträge im thread öffnen, vielleicht nicht unbedingt über Sachen diskutieren, die damit nichts zu tun haben. Und ich gehe einfach mal davon aus, dass es sie stört.
Oder nochmal anders: Stell dir vor, du fragst jemanden (von dem du annimmst, dass ers wissen könnte/sollte) zu einem Problem. Der gibt dir auch eine fast passende Antwort dazu und es fehlt vielleicht nur noch ein Detail, was derjenige rückfragt. Du harrst gerade gespannt der Antwort und da kommt jemand anderes und sagt „Ach wo ihr einmal dabei seid hab ich hier gerade nochwas. Hat zwar damit nicht direkt zu tun, aber das könnten wir auch gleich mal mit diskutieren.“. Du möchtest aber gern deine Frage beantwortet haben und hast vielleicht keine Zeit/Lust jetzt noch über irgendwelche Sachen zu diskutieren, die dich nicht weiterbringen. Sagst du dann nicht freundlich aber bestimmt „Hee Leuts, das könnt ihr gern diskutieren, wenn ich weg bin, aber ich möcht bitte erst mal meine Frage beantwortet haben.“?
MfG
Hallo Marion,
ich bin des lesens durchaus mächtig, aber ich habe die Betonung deiner Aussage an einem anderen Punkt gesehen
Ohne Gewähr, da ich nicht genau nachprüfte und deine
Aussage für
diesen Fall wohl zutreffend ist, aber ansdheinend nicht
generell
so (so *g*) ist.
Der erste Teil zeigt mir, dass die Fragestellung des Fragenden eine wenig wichtige Rolle spielt.
Der zweite klingt nach einer Kritik an der Antwort, da diese nicht allumfassend ist. (Wenngleich zweifelsohne richtig.)
So kommt das jedenfalls bei mir - und wohl auch beim Antwortenden - rüber.
Wie du siehst, war mir dies bewusst und besaß einfach nur die
Frechheit eine Ergänzung hinzuzufügen. 
Kleine Ursache grosse Wirkung 
Der Grund: ICH dachte hier ist ein Diskussionsforum für
Interessierte, wo der bestimmte
hypothtetische Fall zum Anlass genommen werden darf, auch über
weitergehende Gesetze §§ Entscheidungen Urteile etc.,
nachzudenken, sie anzusprechen zu ergänzen oder einen Fall
‚weitezuspinnen‘.
Sicherlich ist dies wohl kaum verboten. Die Frage ist nur in welcher Form man dies macht. Vielleicht war deine Wortwahl einfach versehentlich so unglücklich, dass man es in den falschen Hals bekommen kann.
Tut mir leid, wenn ich den Sinn dieses Forums flasch
verstanden habe. Ich bemühe mich, mich künftig mit meiner
Beteiligung hier zurückzuhalten.
Na da haben meine Worte wohl noch grössere Wirkung gehabt. Denn deine Reaktion klingt nunmehr nach „beleidigte Leberwurst“ 
Aber auch dies kann natürlich schon wieder eine Fehlinterpretation sein, vor denen keiner gefeit ist.
Gruss Ivo
am besten eine Mail, damit wir hier nicht unnötig die anderen mit unseren ‚Kommunikationsproblemen‘‚zumüllen‘
Kann ne Weile dauern.
bye
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o.t.
am besten eine Mail, damit wir hier nicht unnötig die anderen
mit unseren ‚Kommunikationsproblemen‘‚zumüllen‘
Hallo Marion, sei mir nicht böse, aber ich möchte da jetzt eigentlich nicht weiter drüber diskutieren.
MfG
@Mod. Mein Beitrag darf kommentarlos gelöscht werden.