Reihengeschäft

Hallo zusammen,

habe diesen Artikel zwar bereits im Bereich „Handel“ eingestellt, aber ich denke hier im Bereich „Logistik & Versand“ ist er auch angebracht.

Ich stehe vor folgendem Problem:

Kunde D (Deutschland) bestellt bei Lieferant PL (Polen) Ware für seinen Kunden RUS (Russland). D möchte aber sichergehen, dass sich auf Dauer der PL das Geschäft nicht „unter den Nagel reisst“ und vereinbart deshalb mit dem PL „ex works“ und beauftragt den Spediteur selbst.

Nun handelt es sich hierbei um ein Reihengeschäft mir Aufuhrcharakter.
Meine Fragen jetzt:

  1. Schreibt der PL dem D jetzt eine Rechnung als innergemeinschaftliche Lieferung, und der D muss die Ausfuhr dann anmelden?

  2. Oder muss der PL die Ausfuhrerklärung machen?

  3. Wer muss dem Spediteur die Papiere dann bereitstellen/übergeben?

Es wäre echt Klasse, wenn mir jemand hierzu helfen könnte, am besten mit fundierten Gesetzeshinweisen.

Vielen Lieben Dank.
Marc

Das ist ein sehr komplexer Fall. Ich würde mich zwar daran versuchen, aber da ich nicht für eine richtige Lösung garantieren kann macht das keinen Sinn.

Einen Steuerberater aufzusuchen wäre nicht verkehrt.

moin,

ich kann dir die gesetzlichen grundlagen nicht aufzeigen, aber mal kurz schildern, wie wir das in der praxis handhaben - antworten in deinen fragen:

  1. Schreibt der PL dem D jetzt eine Rechnung als
    innergemeinschaftliche Lieferung, und der D muss die Ausfuhr
    dann anmelden?

der PL schreibt ein ganz normale rechnung unter nennung deiner ust-id-nummer an dich. er benoetigt nun auch einen ausfuhrnachweis = cmr, um eine ust-freie lieferung nach D belegen zu koennen.
diesen cmr hat dein spediteur deines vertrauens selbstverstaendlich beim laden dabei und hinterlaesst das pflichtexemplar beim PL verkaeufer.

  1. Oder muss der PL die Ausfuhrerklärung machen?

wenn der PL die ausfuhr abfertigt, dann kennt er deinen kunden und vk-preis - das willst du doch nicht wirklich…

  1. Wer muss dem Spediteur die Papiere dann
    bereitstellen/übergeben?

die papiere machst DU und gibst sie deinem spediteur incl einer konkreten anweisung, wohin die ware dann wirklich soll.

eine AE solltest du bei deínem ZA locker abgestempelt bekommen, auch wenn keine ware zum vorfuehren da ist. wenn du kein anerkannter exporteur bei deinem za bist, ueberlass die ae am besten dem spediteur…

in der praxis hat es sich da sehr bewaehrt, das alles in einem verschlossenen umschlag an den fahrer zu geben mit der anweisung, diesen umschlag erst zu oeffnen, wenn er die ladestelle verlassen hat.
gutmeinende fahrer haben naemlich oft die angewohnheit, saemtliche papiere rauszukramen und unterschreiben zu lassen, und das waere bei dieser „smarten“ loesung der supergau.

gruss
khs

moin,

ich kann dir die gesetzlichen grundlagen nicht aufzeigen, aber
mal kurz schildern, wie wir das in der praxis handhaben -
antworten in deinen fragen:

Schade, wäre schön gewesen, ist aber kein Weltuntergang.

  1. Schreibt der PL dem D jetzt eine Rechnung als
    innergemeinschaftliche Lieferung, und der D muss die Ausfuhr
    dann anmelden?

der PL schreibt ein ganz normale rechnung unter nennung deiner
ust-id-nummer an dich. er benoetigt nun auch einen
ausfuhrnachweis = cmr, um eine ust-freie lieferung nach D
belegen zu koennen.
diesen cmr hat dein spediteur deines vertrauens
selbstverstaendlich beim laden dabei und hinterlaesst das
pflichtexemplar beim PL verkaeufer.

Wenn ich aber den CMR Frachtbrief ganz genau ausfülle (also vom Verladeort zum Empfänger), dann sieht der PL doch so oder so die Kundenadresse!? Oder liege ich hier komplett falsch? Oder gibt es vielleicht doch noch ein „Schlupfloch“?

  1. Oder muss der PL die Ausfuhrerklärung machen?

wenn der PL die ausfuhr abfertigt, dann kennt er deinen kunden
und vk-preis - das willst du doch nicht wirklich…

  1. Wer muss dem Spediteur die Papiere dann
    bereitstellen/übergeben?

die papiere machst DU und gibst sie deinem spediteur incl
einer konkreten anweisung, wohin die ware dann wirklich soll.

eine AE solltest du bei deínem ZA locker abgestempelt
bekommen, auch wenn keine ware zum vorfuehren da ist. wenn du
kein anerkannter exporteur bei deinem za bist, ueberlass die
ae am besten dem spediteur…

Ein anerkannter Ausführer sind wir. Ist das nicht das gleiche? Und das würde wirklich gehen, bei unserem Zollamt die Papiere abstempeln zu lassen? Obwohl die Ware physisch gar nicht in der BRD ist / sein wird? Wenn ich im Zollkodex nachschlage (Artikel 161 Abs. 5), dann steht da, dass die AE „…bei der Zollstelle abzugeben, die für den Ort zuständig ist…“

Und dann muss ich dem Spediteur die Zollunterlagen per Post zukommen lassen, weil er die Originale benötigt, oder?

Hast Du schon Erfahrung mit ATLAS? Ist dass dann noch etwas einfacher?

in der praxis hat es sich da sehr bewaehrt, das alles in einem
verschlossenen umschlag an den fahrer zu geben mit der
anweisung, diesen umschlag erst zu oeffnen, wenn er die
ladestelle verlassen hat.
gutmeinende fahrer haben naemlich oft die angewohnheit,
saemtliche papiere rauszukramen und unterschreiben zu lassen,
und das waere bei dieser „smarten“ loesung der supergau.

Danke, nehme ich mir zu herzen! :smile:

gruss
khs

Grüße
Marc

moin,
antwort im text:

Wenn ich aber den CMR Frachtbrief ganz genau ausfülle (also
vom Verladeort zum Empfänger), dann sieht der PL doch so oder
so die Kundenadresse!? Oder liege ich hier komplett falsch?
Oder gibt es vielleicht doch noch ein „Schlupfloch“?

du schreibst ZWEI cmr-briefe:

  1. von PL zu dir
  2. von dir zum russen ( der im umschlag )

Ein anerkannter Ausführer sind wir. Ist das nicht das gleiche?
Und das würde wirklich gehen, bei unserem Zollamt die Papiere
abstempeln zu lassen? Obwohl die Ware physisch gar nicht in
der BRD ist / sein wird? Wenn ich im Zollkodex nachschlage
(Artikel 161 Abs. 5), dann steht da, dass die AE „…bei der
Zollstelle abzugeben, die für den Ort zuständig ist…“

Und dann muss ich dem Spediteur die Zollunterlagen per Post
zukommen lassen, weil er die Originale benötigt, oder?

Hast Du schon Erfahrung mit ATLAS? Ist dass dann noch etwas
einfacher?

ich habe in knapp 30 jahren zollabfertigung die ware maximal zweimal vorfuehren muessen… dafuer gibt es ja den "antrag auf gestellung einer ausfuhrsendung ausserhalb des amtsplatzes " - dabei habe ich zollaemter als durchaus kooperativ kennengelernt, wenn es nicht gerade eine atomanreicherungsanlage nach iran war…

bei atlas-anmldung sehe ich ebensowenig probleme beim hiesigen zollamt, wo man eure firma kennt… bei anderen ja.

gruss
khs