moin,
ich kann dir die gesetzlichen grundlagen nicht aufzeigen, aber
mal kurz schildern, wie wir das in der praxis handhaben -
antworten in deinen fragen:
Schade, wäre schön gewesen, ist aber kein Weltuntergang.
- Schreibt der PL dem D jetzt eine Rechnung als
innergemeinschaftliche Lieferung, und der D muss die Ausfuhr
dann anmelden?
der PL schreibt ein ganz normale rechnung unter nennung deiner
ust-id-nummer an dich. er benoetigt nun auch einen
ausfuhrnachweis = cmr, um eine ust-freie lieferung nach D
belegen zu koennen.
diesen cmr hat dein spediteur deines vertrauens
selbstverstaendlich beim laden dabei und hinterlaesst das
pflichtexemplar beim PL verkaeufer.
Wenn ich aber den CMR Frachtbrief ganz genau ausfülle (also vom Verladeort zum Empfänger), dann sieht der PL doch so oder so die Kundenadresse!? Oder liege ich hier komplett falsch? Oder gibt es vielleicht doch noch ein „Schlupfloch“?
- Oder muss der PL die Ausfuhrerklärung machen?
wenn der PL die ausfuhr abfertigt, dann kennt er deinen kunden
und vk-preis - das willst du doch nicht wirklich…
- Wer muss dem Spediteur die Papiere dann
bereitstellen/übergeben?
die papiere machst DU und gibst sie deinem spediteur incl
einer konkreten anweisung, wohin die ware dann wirklich soll.
eine AE solltest du bei deínem ZA locker abgestempelt
bekommen, auch wenn keine ware zum vorfuehren da ist. wenn du
kein anerkannter exporteur bei deinem za bist, ueberlass die
ae am besten dem spediteur…
Ein anerkannter Ausführer sind wir. Ist das nicht das gleiche? Und das würde wirklich gehen, bei unserem Zollamt die Papiere abstempeln zu lassen? Obwohl die Ware physisch gar nicht in der BRD ist / sein wird? Wenn ich im Zollkodex nachschlage (Artikel 161 Abs. 5), dann steht da, dass die AE „…bei der Zollstelle abzugeben, die für den Ort zuständig ist…“
Und dann muss ich dem Spediteur die Zollunterlagen per Post zukommen lassen, weil er die Originale benötigt, oder?
Hast Du schon Erfahrung mit ATLAS? Ist dass dann noch etwas einfacher?
in der praxis hat es sich da sehr bewaehrt, das alles in einem
verschlossenen umschlag an den fahrer zu geben mit der
anweisung, diesen umschlag erst zu oeffnen, wenn er die
ladestelle verlassen hat.
gutmeinende fahrer haben naemlich oft die angewohnheit,
saemtliche papiere rauszukramen und unterschreiben zu lassen,
und das waere bei dieser „smarten“ loesung der supergau.
Danke, nehme ich mir zu herzen! 
gruss
khs
Grüße
Marc