Hallo zusammen,
stehe vor folgendem Problem:
Kunde D (Deutschland) bestellt bei Lieferant PL (Polen) Ware für seinen Kunden RUS (Russland). D möchte aber sichergehen, dass sich auf Dauer der PL das Geschäft nicht „unter den Nagel reisst“ und vereinbart deshalb mit dem PL „ex works“ und beauftragt den Spediteur selbst.
Nun handelt es sich hierbei um ein Reihengeschäft mir Aufuhrcharakter.
Meine Fragen jetzt:
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Schreibt der PL dem D jetzt eine Rechnung als innergemeinschaftliche Lieferung, und der D muss die Ausfuhr dann anmelden?
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Oder muss der PL die Ausfuhrerklärung machen?
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Wer muss dem Spediteur die Papiere dann bereitstellen/übergeben?
Es wäre echt Klasse, wenn mir jemand hierzu helfen könnte, am besten mit fundierten Gesetzeshinweisen.
Vielen Lieben Dank.
Marc