Hi,
diesmal eine Frage an die Wissenden im Bereich vom Wohneigentumsgesetz …
Ich habe hier 3 Reihen mit jeweils 4 Reihenhäusern. Jede dieser Reihen hat ein eigenes Teilgrundstück, das nach WeG geteilt wurde.
Gem. Teilung ist jedes Haus so zu behandeln als ob es sich um real geteilte Grundstücke handelt. Es wird so explizit darauf hingewiesen, dass jeder Eigentümer für sein Haus alleinig die Kosten zu tragen hat (Instandhaltung usw.) An den Grundstücken besteht jeweils das alleinige Sondernutzungsrecht.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was darf der jeweilige Eigentümer ohne Absprache eigentlich verändern:
z.B Alle Reihen haben das gleiche Muster des Anstrichs nur mit leichten Farbänderungen.
Darf jetzt der Eigentümer innerhalb einer Reihe sein Haus umstreichen und die Gesamtoptik verändern.
Wenn er das abstimmen muss, … mit wem? Nur der eigenen Hausreihe? Oder der „Gesamtwohnanlage“?
Oder darf ein Eigentümer einfach einen Blech-Geräteschuppen vor sein Haus aufstellen (Noch eigener Grundstücksanteil), obwohl alle anderen Holzhütten in ihrem Garten haben?
Wer kann mir hierzu etwas weiterhelfen…?