Reihenhaus als Eigentumswhg, welche Rechte+Pflicht

Ich möchte ein Reihenhaus (Neubau) vom Bauträger kaufen. Insgesamt sind vier Reihenhäuser auf dem Gesamtgrundstück vorgesehen. Jede Partei hätte ihr „eigenes“ Grundstück. Rechtlich seien diese Reihenhäuser als ETW´s zu betrachten, so der Bauträger. Das heißt ich habe rechtlich gesehen kein eigenes Grundstück sondern „nur“ Miteigentumsanteile. Weiter soll auf dem Gesamtgrundstück eine Heizung (Gaszentral) für alle 4 Parteien in einem seperaten „Technikgebäude“ installiert werden. Die Parteien müssen hier dann die Energie (Heizung) als „Fernwärme“ von einem sog. Contractor abnehmen. Somit würde aber die Kosten für eine eigene Heizungsanlage entfallen.

Welche Rechten und Pflichten muss/sollte ich beim Erwerb eines solchen „Reihenhauses“ mit dieser Heizungslösung beachten?

Welche Probleme können hierbei auf mich zukommen?

Welche Regelungen sind hier üblich?

Warum wird eine solche Lösung von Seiten des Bauträgers gewählt?

Vielen Dank Sondey

Hallo,
waere ich an deiner stelle wuerde ich es lassen.
ein eigenes haus kaufen ist nicht so mit problemen verbunden.
bei einer eigentuemergemeinschaft muss alles abgesprochen werden.
du kann nichts, aber auch garnichts alleine entscheiden.
wir haben auch so eine heizanlage der firma pro energie stehen.es ist noch ein haus angeschlossen.
deswegen haben wir nur probleme.wir gehen deshalb so weit, das wir uns aus dem 12 jahre!!! laufenden
vertrag rauskaufen.
abrechnen kannst du nur genau, wenn es auch nur deine heizanlage ist.
falls du dich doch dafuer entscheidest, lies dir die teilungserklaerung 100x durch und durch einen
unabhaengigen,von dir ausgesuchten notar erklaeren.
glaub mir, das geld dafuer ist bestens angelegt.

Hallo,
ja mit so einer Regelung bedarf es auf jeden Fall einer Teilungserklärung und auch sonst würde ich alles genau so beachten, wie es bei einer Eigentumswohnung zu beachten ist. Hierzu gibt es ein WEG Gesetz (Wohneigentumsgesetz)
Man benötigt unter Umständen einen Verwalter den man bei einem normalen Reihenhaus eigentlich nicht braucht. Aber wenn da viele Rechnunge und Kosten anfallen, die verteilt werden müssen, dann kann es besser sein.
In jedem Fallen regelt man Alles im Vorfeld am besten über einen Notar - vielleicht klappt es ja auch erst mal mit einem Bier bei einem netten Gespräch. Langjährige Nachbarschaften tun aber auch wenn das Bier gemeinsam gut zu trinken ist, immer gut daran interne Regelungen schriftlich zu fixieren. Dann wird auf Dauer Streit vermieden, denn Einer tickt irgendwann immer mal aus und sei es erst in 40 Jahren wegen Alterssenilität - das kann den Nachbarn das Leben zu Hölle machen.

Beim schriftlich fixieren rate ich alle Rechte und Pflichten selbst zu definieren bzw. darauf zu achten, daß Alles definiert ist in der sogenannten Teilungserklärung. Die Teilungserklärung ist sozusagen das Regelwerk welches man sich selber geben kann. Nachträgliche Änderungen sind möglich aber in der Praxis benötigt es wieder einen Notar und eine 100% Zustimmung der Eigentümer - also besser vorher eine wasserdichte Regelung für alle anfallenden Kosten finden.

Ja und das mit der Fernwärme hat Vor- und Nachteile. Im Prinziü ist es irre bequem und man muss ich um Nichts kümmern aber man sollte von Anfang an darauf aufpassen wie die Energie erzeugt wird. Eine Pelletsheizung wäre da zum Beispiel recht kostengünstig aber eine Erdgasheizung die noch dazu von einem Anbieter gewartet wird der dann nur die Wärmeenergie in Rechnung stellt, das geht oft nur ein paar Jahre gut. Mna ist in der Regel auf Gedeih und Verderb an einen Anbieter gebunden - das ist bei den heutigen Monopolen insofern problematisch, daß die Preise nach einer anfänglichen Preisbindung plötzlich explodieren können und dann kann man Nichts machen. Hier sollte man sich - wenn es get vertraglich offen lassen den Anbieter zu kündigen, wenn der orstübliche Energiepreis um x% überschritten wird.
Wenn der Anbieter in Konkurs geht, dann kann es auch sein, daß man von jetzt auf gleich ohne Heizung da steht. Das gilt ebenso bei Defekten - hier muss eine Notfallregelung her - was passiert, wenn de Heizung ausfällt. Lesen sie den Vertrag genau und gestalten ihn notfalls nach ihren Wünschen um! Die meisten Anbieter sind recht willig um Kunden einzufangen aber wenn sie dann im Netz sind, dann geht oft Nichts mehr. Bei einem liberalisierten Energiemarkt ist das nicht immer clever sich lange zu binden.

MFG

Hallo, das mit der Heizung finde ich eigentlich optimal. Aber ganz ehrlich? Ich habe keine Ahnung und verstehe nicht, wie das als Eigentumswohnung behandelt wird. Was ist mit dem Grundstück. Bei der Sache kann ich dir nicht helfen. Auch hier gebe ich den Rat: Es gibt einen Grund- und Eigentümer-Verein, bestimmt auch bei euch. Dort würde ich mich schlau machen lassen bzw. versuchen, rechtlich beraten zu lassen
Liebe Grüße Uli
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Leider kann ich dir nicht so richtig helfen.aber ich habe ein Reihenhaus und habe vorher in einer ETW gewohnt die ich jetzt erstmal vermietet habe.Eins ist klar bei einer ETW ist man auf jeden Fall kein richtiger Eigentümer.Das heißt auch bei euch müsste ein Verwalter her der bezahlt werden muß.Rücklagen müssen gebildet werden.Es gibt ganz Viele Sachen die man nicht alleine entscheiden kann.Ich will euch keine Angst machen aber in jeder Gemeinschaft kommt es mal zu Streitigkeiten und greade in Deutschland gibt es Viele Nachbarschaftsstreitigkeiten und wenn man keine klaren Grenzen hat ist das sehr schwierig.
Ich wünsch euch viel Glück
und informiert euch genau über Gemeinschaftseigentum (Teilungserklärung)

Ralf

Für die Grundstücke sollte man sehen das zumindest ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wird.

Hallo!
Dass Reihenhäuser als ETW angesehen werden, habe ich so noch nicht gehört. Wenn es so ist, dann muss es eine Teilungserklärung geben, in der einige Rechte und Pflichten bereits enthalten sind, z. B. welchen Spielraum die Eigentümer bei der Gestaltung ihrer Fläche haben.
Weiter muss ein Verwalter gewählt werden, der sich um die Abrechnung und Aufteilung der gemeinschaftlichen Kosten kümmert.
Welche Vor- und Nachteile die geplante Heizungsanlage hat, kann ich als Laie nicht beurteilen.

Viele Grüße
Thomas

Hallo,
die gesamte Angelegenheit ist eben eine Eigentümergemeinschaft, wie eine Eigentumswohnung, nur dass man noch ein Nutzungsrecht für einen Grundstücksanteil hat.
Probleme gibt es dann, wenn man sein Haus z.B. umbauen oder verändern will, das geht dann nicht.(nur innen)
Man ist bei der Heizungswahl immer gebunden,
also nicht wie bei einem RH mit eigenem Grundstück.
Der Bauträger macht das aus Kostengründen, für ihn die billigste Art, nur 1 (wenn auch größere) Heizung, und das Grundstück braucht nicht geteilt werden.
Vielleicht auch noch andere Sachen.
Grüße
Aira92

Hallo,

bei diesem Konzept sollen die Kosten für die Grundstücksparzelierung und den Einbau einer Heizung pro Haus, der jeweilige dafür erforderliche Hausanschluss eingespart werden. Folge: Das Reihenhaus müsste daher auch um 15 -20 Tausend Euro günstiger sein, als ein vergleichbares „real geteiltes“ Reihenhaus.
Nachteil: man ist was Heizung und Gründstückspflege betrifft in einer Eigentümergemeinschaft verpflichtet. Man kann also nur in Abstimmung mit den anderen Mitgliedern dieser Gemeinschaft schalten und walten.
Vom Konzept her sollten die Anschaffungskosten fürs Haus also günstiger sein, jedoch ist der Unterhalt etwas teurer.
Problematisch wird es dann, wenn einer der Miteigentümer seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommt und die restlichen Eigentümer dessen Kosten mittragen müssen.
Tipp: genau rechnen, mit welchen langfristigen Unterhaltskosten man kalkulieren muss. Darauf achten, dass der Contracting-Vertrag nicht automatische jährliche Preissteigerungen beinhaltet, sondern möglichst an einen Index gekoppelt ist.

Hallo nochmal,

herzlichen Dank für die MÜhe und die Tipps. Haben es gelassen und sind weiter auf der Suche.

Hatte kein gutes Gefühl.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.

Nochmals Danke!

Hallo nochmal,

herzlichen Dank für die nützlichen Infos. Haben es gelassen und die Immobilie nicht gekauft.

Wünsche Euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.

Hallo nochmal,

vielen Dank für die nützlichen Tipps.

Haben die Immobilie nicht gekauft.

Euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.

Hallo nochmal,

herzlichen Dank für Deine MÜhe. Haben die Immobilie nicht gekauft.

Wünschen Euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.

Hallo,

vielen Dank für Deine Mühe.

Haben die Immobilie nicht gekauft.

Wünschen Euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.

Hallo nochmal,

herzlichen Dank für die nützlichen Tipps und Deine Mühe. Hat mir sehr weitergeholfen. Haben die Immobilie nicht gekauft.

Dir frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Hallo,das finde ich sehr vernünftig. Ich glaube, ihr hättet sonst noch Ärger bekommen. Danke für die Antwort. Auch ich wünsche euch Frohe Weihnachten. Und natürlich ein erfolgreiches Suchen nach einer neuen Immobilie. Gruß Uli

vielen Dank für Deine Mühe.

Haben die Immobilie nicht gekauft.

Wünschen Euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.