Hallo,
ja mit so einer Regelung bedarf es auf jeden Fall einer Teilungserklärung und auch sonst würde ich alles genau so beachten, wie es bei einer Eigentumswohnung zu beachten ist. Hierzu gibt es ein WEG Gesetz (Wohneigentumsgesetz)
Man benötigt unter Umständen einen Verwalter den man bei einem normalen Reihenhaus eigentlich nicht braucht. Aber wenn da viele Rechnunge und Kosten anfallen, die verteilt werden müssen, dann kann es besser sein.
In jedem Fallen regelt man Alles im Vorfeld am besten über einen Notar - vielleicht klappt es ja auch erst mal mit einem Bier bei einem netten Gespräch. Langjährige Nachbarschaften tun aber auch wenn das Bier gemeinsam gut zu trinken ist, immer gut daran interne Regelungen schriftlich zu fixieren. Dann wird auf Dauer Streit vermieden, denn Einer tickt irgendwann immer mal aus und sei es erst in 40 Jahren wegen Alterssenilität - das kann den Nachbarn das Leben zu Hölle machen.
Beim schriftlich fixieren rate ich alle Rechte und Pflichten selbst zu definieren bzw. darauf zu achten, daß Alles definiert ist in der sogenannten Teilungserklärung. Die Teilungserklärung ist sozusagen das Regelwerk welches man sich selber geben kann. Nachträgliche Änderungen sind möglich aber in der Praxis benötigt es wieder einen Notar und eine 100% Zustimmung der Eigentümer - also besser vorher eine wasserdichte Regelung für alle anfallenden Kosten finden.
Ja und das mit der Fernwärme hat Vor- und Nachteile. Im Prinziü ist es irre bequem und man muss ich um Nichts kümmern aber man sollte von Anfang an darauf aufpassen wie die Energie erzeugt wird. Eine Pelletsheizung wäre da zum Beispiel recht kostengünstig aber eine Erdgasheizung die noch dazu von einem Anbieter gewartet wird der dann nur die Wärmeenergie in Rechnung stellt, das geht oft nur ein paar Jahre gut. Mna ist in der Regel auf Gedeih und Verderb an einen Anbieter gebunden - das ist bei den heutigen Monopolen insofern problematisch, daß die Preise nach einer anfänglichen Preisbindung plötzlich explodieren können und dann kann man Nichts machen. Hier sollte man sich - wenn es get vertraglich offen lassen den Anbieter zu kündigen, wenn der orstübliche Energiepreis um x% überschritten wird.
Wenn der Anbieter in Konkurs geht, dann kann es auch sein, daß man von jetzt auf gleich ohne Heizung da steht. Das gilt ebenso bei Defekten - hier muss eine Notfallregelung her - was passiert, wenn de Heizung ausfällt. Lesen sie den Vertrag genau und gestalten ihn notfalls nach ihren Wünschen um! Die meisten Anbieter sind recht willig um Kunden einzufangen aber wenn sie dann im Netz sind, dann geht oft Nichts mehr. Bei einem liberalisierten Energiemarkt ist das nicht immer clever sich lange zu binden.
MFG