Reihenhaus. Beschädigtes Rohr läuft duurch Nachbarsgarten. Wer zahlt?

Guten Tag,
wir haben 2014 ein Reihenmittelhaus gekauft. Noch wärend des Sanierens kam es zu einer heftigen WC-Abwasserrohr-Überschwemmung. Das Rohr verläuft von unserem WC unterirdisch durch den Nachbarsgarten. Der Klempner hat mit einer Kamera exakt ausmessen können, wo sich der Schaden im Rohr befindet. …im Nachbarsgarten, unter dem Rhododendron-Busch. Eine Wurzel hat das Rohr zertrümmert und zerstört. Wir haben das Rohr vorerst frei-fräsen lassen. Also die Wurzel im Rohr wegschneiden lassen. Das Vorhaben haben wir bezahlt.Längerfristig muss jedoch ein neues Rohrstück eingesetzt werden oder ein Inlet gesetzt werden und der Busch müsste weg. Erstens wer zahlt für die Arbeiten bzw das kapputte Rohr? Muss der Nachbar auf seinem Grundstück den Busch umsetzten???

Hallo!

Die Abwasserleitungen bei Reihenhäusern sind in der Regel Gemeinschaftseigentum und müssen ggf auch gemeinschaftlich gereinigt, gewartet oder auch ersetzt werden.

Es gibt ja 2 Anschlussvarianten:

Fall 1:
Jeweils Stichleitungen rechtwinklig aus dem Haus heraus bis zur Sammelleitung auf dem Fußweg/Straße quer vor der Rh-Zeile.
Hier ist es klar, Leitungen gehören nur dem jeweiligen Grundstücksinhaber, also i.d.R. 1 Person zuständig.
Auch weil hierbei ja keiner die anderen „schädigen“ kann, wenn sein Teilstück defekt wäre. Alle entwässern bis Sammelleitung unabhängig voneinander.

Fall 2( wie beschrieben):
Es geht eine Sammelleitung parallel zu der Rh-Zeile durch die Vorgärten. Meist hat dann auch ein Haus noch einen Endschacht für Spül-und Kontrollzwecke.
Hier gibt es allenfalls das kurze Stück vom Hauskeller bis zur Sammelleitung, die man als allein privat ansehen kann.
Die Sammelleitung als solches gehört allen, weil auch alle sie benutzen müssen.
Schaden an einer Stelle schädigt alle hinter der Schadstelle, sie können nicht mehr entwässern, es staut zurück.

Problem am Rande: wenn Wurzel im Vorgarten in die Leitung einwächst und sie schädigt, dann könnte man den einzelnen Hausbesitzer dafür heranziehen. Er hätte Gemeinschaftseigentum beschädigt (mittelbar, weil eben ungeeignete tiefwurzelnde Pflanzen/Bäume über der Leitung angelegt wurden.

MfG
duck313