Reihenhaus nach als Sondereigentum

Hallo,
wir erwägen den Kauf eines Reihenendhauses. Nun hat sich herausgestellt, dass die Häuser der ganzen Anlage unter das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) fallen. Es existiert also eine Teilungserklärung, die die einzelnen Häuser einschließlich Gärten als Sondereigentum deklariert. Nur ein einziger Raum der ganzen Anlage ist Gemeinschaftseigentum: der Fernwärme-Technikraum für alle Häuser, der genau in dem Reihenendhaus belegen ist, das für uns von Interesse ist.

Meine Fragen: Was für Nachteile hat diese rechtliche Konstruktion (WEG-Eigentum statt Volleigentum)? Warum wurde beim Bau und Verkauf der Anlage wohl so vorgegangen / was kann der wirtschaftliche Hintergrund sein?

Vielen Dank im Voraus!
Thomas

Ich muss mich wohl korrigieren:

Nur ein einziger Raum
der ganzen Anlage ist Gemeinschaftseigentum: der
Fernwärme-Technikraum für alle Häuser, der genau in dem
Reihenendhaus belegen ist, das für uns von Interesse ist.

Richtig muss es wohl nach der gesetzlichen Terminologie heißen: Technikraum = Teileigentum.
Die Fragen bleiben.

Vielen Dank im Voraus!
Thomas

So Konstrukte werden häufig gemacht um Kosten zu sparen:

Würde man alle Grundstücke voneinander trennen, müsste man alles neu ausmessen lassen und beim Katasteramt eintragen. Das kostet eine Menge Geld (hatten das mit unserer Immobilie im nachhinein auch vor, weil es immer Ärger gab - pro Haus wären da ca. 3000 Euro angefallen)

Dann spart man Geld, da nur eine Heizung, ein Frischwasserzugang etc. notwendig ist. Des Weiteren können gemeinsame Anlagen wie z.B. Tiefgaragen, Wäscheräume, Spielplätze etc. angelegt werden, bei denen sonst der Verkauf im Einzelnen irgendwie schwierig wäre…gut, mit Verträgen läßt sich alles regeln, aber mit welchem Aufwand!!!

Bevor ihr so was kaufen solltet, auf jeden Fall die Protokolle der WEG-Versammlung checken, die Nebenabrechnungen etc… Prüft ob der Vewralter ok ist, hier liegt meisten der Hund begraben, auch wenn es durchaus sehr fähige Verwalter gibt, die leider aber sehr rar gesät sind. Daneben rate ich zum lesen von diverser WEG-Literatur, damit ihr wisst worauf ihr euch da einlasst!!!

Wenn dich noch meine persönliche Meinung dazu interessieren sollte: Nach den Erfahrungen, welche wir hier mit unserer WEG gemacht haben, würde ich mir nur noch „richtiges“ Eigentum zulegen…

Bevor ihr so was kaufen solltet, auf jeden Fall die Protokolle
der WEG-Versammlung checken, die Nebenabrechnungen etc…
Prüft ob der Vewralter ok ist, hier liegt meisten der Hund
begraben, auch wenn es durchaus sehr fähige Verwalter gibt,
die leider aber sehr rar gesät sind.

Der Bauträger hat argumentiert, dass die Eigentümerversammlung ja praktisch keine Aufgaben habe, weil es nur um den gemeinsamen Technikraum gehe. Deshalb sei Ärger so gut wie ausgeschlossen. Welche Schwierigkeiten sind denn trotzdem zu erwarten?

Habt Ihr eine Heizungsanlage??? Dann muß der Verwalter hierfür z.B. eine Nebenkostenabrechnung erstellen genauso, wenn es nur einen Hauptwasserzufluß gibt etc… Unser Verwalter ist da seinen Pflichten leider nicht nachgekommen. Daneben gibt es z.B. Regelungen wie man sein Häuschen zu streichen hat …Hausordnung etc… an die ihr euch dann auch halten müsst, weil die irgendwannmal verabschiedet wurde.

Daneben fallen eventuell Kosten für Gärtner und Nutzwasser an, die nicht unerheblich sein können, wenn z.B. die Nachbarn nen englischen Rasen haben und das über Allgemeinwasser geht oder ein Nachbar jedes WE sein Auto wäscht etc… Solltet ihr einen Hausmeister haben, kann das auch ein ganz schöner Kostentreiber sein. Ansonsten wird in so einer Eigentümergemeinschaft so ziemlich alles besprochen wie z.B. Renovierungsarbeiten etc… WEG-Besitzer können da ein Liedchen von singen was da manchmal für Anträge gestellt werden ;o)

Wie gesagt, hol dir die einschlägige Literatur, dann hast Du eine Vorstellung von dem was auf dich zukommt. und ließ alle Protokolle!!!

Hi!

Zwei Punkte:

1.) WEG-Protokolle lesen! Gab es Ärger in der Vergangenheit?

2.) Die Teilungserklärung genauestens lesen. Was dürft Ihr an Eurem Haus / Garten verändern, was nicht?
Oftmals streitet man sich um die Fällung eines Baumes im eigenen Garten mit seinen Nachbarn herum.

Generell würde ich nie wieder eine Immobilie nach WEG Recht kaufen, immer nur etwas eigenes, wo einem so schnell niemand hereinreden kann.
Gerade bei einem Haus, wo es sich ja vermeiden lässt, würde ich niemals in eine WEG gehen.

Grüße,

Mathias

Danke für alle bisherigen Antworten. Was die Protokolle angeht, ist anzumerken, dass es sich um Neubauten handelt (derzeit noch im Rohbau-Stadium), so dass es keine Dokumente aus der Vergangenheit gibt. Es bleibt also nur die Teilungserklärung (die uns bisher nicht vorliegt).
Worauf ist eigentlich das Augenmerk dabei besonders zu richten?

Nach dem WEG muss es ja außerdem zwingend einen Verwalter geben.
Gibt es allgemeine Empfehlungen dazu, wer das werden sollte? Am besten man selbst, ein anderer Miteigentümer, ein Externer? Erhält der Verwalter eine Vergütung?

Gruß Thomas

Zwei Punkte:

1.) WEG-Protokolle lesen! Gab es Ärger in der Vergangenheit?

Der VW erhält eine Vergütung. Bei Neubauten wird er meistens für 5 Jahr eingesetzt und kann dann ordentlich gekündigt werden oder aber Abberufen werden, wenn er Mist baut. In der Regel sind die VW-Verträge Staffelverträge mit 5% Steigerung pro Jahr…da kommt einiges zusammen, dafür dass die nicht wirklich viel machen müssen. Das Problem ist, dass WEGs meistens weder das Wissen noch die Motivation haben VW zu überprüfen und es außerdem nicht so einfach ist abzuberufen bzw. zu kündigen, das das Einstimmig passieren muß. …ließ dir hierzu unbedingt das WEG Recht und diverse Kommentare durch…ganz ehrlich, ich wäre nicht bereit für nen VW, der mal Öl bestellt 30 Euro oder mehr im Monat zu zahlen ;o) Das mag Sinn machen bei eine Immobilie mit 50 Wohnungen, mich als Hausbesitzer würde so was ärgern, dafür Geld ausgeben zu müssen.

Man kann einen aus der WEG als Verwalter bestimmen, würde ich aber nie machen, da man voll!!! haftbar gemacht werden kann - für fast alles, wenn man keine Ahnung hat und keine entsprechenden Vorkehrungen trifft. Auch die Abrechnung ist etwas problematisch, insbesondere, wenn einzelne Häuser vermietet sind etc… Habe das Übergangsweise gemacht (da es bei uns nicht klar war, ob wir WEG sind oder nicht) für nur 4 Häuser insgesamt 12 Wohneinheiten in unserer WEG und bin froh, dass ich den Job los bin. Das Spiel kann zeitraubend sein für einen Neuling.

Ein Reihenhaus ohne bestehende Mieter oder Eigentümersubstanz würde ich Nieeeeeee!!! beziehen. Weißt Du wer da noch einzieht??? Gibt es Infos wer bereits gekauft hat??? Kann man sich da schlau machen??? Schließlich muß man damit rechnen, dass man ne Immobilie keine 40 Jahr hält und aus diversen Gründen vorzeitig vermieten oder verkaufen muß. Wenn dann „Klein Istanbul“ (nichts gegen die Ausländischen Mitbürger, die als ganz normale Nachbarn im Haus integriert sind … hier möchte ich bewußt auf eine Ansammlung vieler Familien einer Nationalität abzielen, welche dann auch entsprechend ihre Kultur ausleben - habe mal in nem Mietblock mit 90% Marokanern gewohnt…da war quasi immer Party insbesondere Ramadan etc… und dann ohne Rücksicht auf Leute, die am nächsten morgen ausgeschlafen zur Arbeit gehen wollten - geschlachtete SChafe auf dem Balkon etc…) rechts und links von dir wohnt, hast Du ein Problem…

Abgesehen von den ausländischen Bürgern könne dir auch unsere Landsleute mit Gartenzwergen und der guten deutschen Mittagspause das Leben zur Hölle machen… das macht sich dann auch in den Eigentümerversammlungen bemerkbar, wo dann nur so ein Quatsch besprochen wird… Willst Du das wirklich???

Ganz ehrlich, auch wenn wir in unserer Wohnung jetzt ne ganz nette WEG haben, sind wir froh, wenn wir ab nächsten Jahr in unser Häuschen ziehen könnne - freistehend mit vieeeeeeeeeeeeel Platz zum Nachbarn und wir bestimmen selbst wann wir Öl tanken etc…

Hi!

Ich kann Alexandra hier nur zustimmen.

Der VW erhält eine Vergütung. Bei Neubauten wird er meistens
für 5 Jahr eingesetzt und kann dann ordentlich gekündigt
werden oder aber Abberufen werden, wenn er Mist baut.

Man kann den vertrag auch so gestalten, dass er jederzeit mit einer bestimmten Frist kündbar ist.

In der
Regel sind die VW-Verträge Staffelverträge mit 5% Steigerung
pro Jahr…

Echt? Bei uns nicht. Der Verwalter schlägt bei uns Gebührenerhöhungen während der WEG-Versammlung vor und es wird darüber abgestimmt.

da kommt einiges zusammen, dafür dass die nicht
wirklich viel machen müssen.

Das ist die große Frage. In unserer WEG mit 8 Parteien und 4 Gärten plus Gemeinschaftsgrund hat er doch einiges zu tun, zumal es zahlreiche Streitpunkte sowie immer mal Fragen mit Hausmeister, Aufzug, Heizung u.ä. gibt.

Unsere Verwaltung kostet übrigens ca. 4.000 Euro p.a.

Das Problem ist, dass WEGs
meistens weder das Wissen noch die Motivation haben VW zu
überprüfen und es außerdem nicht so einfach ist abzuberufen
bzw. zu kündigen, das das Einstimmig passieren muß.

Das ist ein guter Punkt. Ferner ist das nicht die einzige Entscheidung, welche einstimig getroffen werden muss. Ich persönlich will und werde in zukunft nicht davon abhängig sein, dass ein lieber Nachbar darüber entscheidet, was ich in meinen Garten pflanze…

…ließ dir
hierzu unbedingt das WEG Recht und diverse Kommentare
durch…ganz ehrlich, ich wäre nicht bereit für nen VW, der
mal Öl bestellt 30 Euro oder mehr im Monat zu zahlen ;o) Das
mag Sinn machen bei eine Immobilie mit 50 Wohnungen, mich als
Hausbesitzer würde so was ärgern, dafür Geld ausgeben zu
müssen.

In der Tat ist die Verwaltung eines Hauses schon mit einigem Aufwand verbunden, den man als EFH-Eigentümer dann alleine zu stemmen hat. Ich persönlich setze mich jedoch lieber 20h p.a. hin und kümmere mich selbst darum, als innerhalb einer WEG 40h p.a. darüber zu diskutieren und noch jemanden dafür zu bezahlen…

Man kann einen aus der WEG als Verwalter bestimmen, würde ich
aber nie machen, da man voll!!! haftbar gemacht werden kann

  • für fast alles, wenn man keine Ahnung hat und keine
    entsprechenden Vorkehrungen trifft.

Davon rate ich ebenfalls ab. Wenn es Probleme gibt, ist derjenige im Nachteil. Und das dafür, dass er sich evtl. eigentlich nur engagieren wollte.

Die Eigentümer sollten einen aus iohrem Kreise zum Verwaltungsbeirat wählen. Diese Person kann dann die Kommunikation mit dem verwalter übernehmen, gewisse Punkte vorbereiten, erklären u.s.w. Wir sind damit bislang gut gefahren.

Auch die Abrechnung ist
etwas problematisch, insbesondere, wenn einzelne Häuser
vermietet sind etc… Habe das Übergangsweise gemacht (da es
bei uns nicht klar war, ob wir WEG sind oder nicht) für nur 4
Häuser insgesamt 12 Wohneinheiten in unserer WEG und bin froh,
dass ich den Job los bin. Das Spiel kann zeitraubend sein für
einen Neuling.

Stimmt. Unser Verwalter erstellt auch alle Nebenkostenabrechnungen für vermietete Wohnungen auf Wunsch, verlangt dafür aber 100 Euro p.a. extra. Ich liebe diesen Service…

Ein Reihenhaus ohne bestehende Mieter oder Eigentümersubstanz
würde ich Nieeeeeee!!! beziehen. Weißt Du wer da noch
einzieht??? Gibt es Infos wer bereits gekauft hat??? Kann man
sich da schlau machen??? Schließlich muß man damit rechnen,
dass man ne Immobilie keine 40 Jahr hält und aus diversen
Gründen vorzeitig vermieten oder verkaufen muß. Wenn dann
„Klein Istanbul“ (nichts gegen die Ausländischen Mitbürger,
die als ganz normale Nachbarn im Haus integriert sind … hier
möchte ich bewußt auf eine Ansammlung vieler Familien einer
Nationalität abzielen, welche dann auch entsprechend ihre
Kultur ausleben - habe mal in nem Mietblock mit 90% Marokanern
gewohnt…da war quasi immer Party insbesondere Ramadan
etc… und dann ohne Rücksicht auf Leute, die am nächsten
morgen ausgeschlafen zur Arbeit gehen wollten - geschlachtete
SChafe auf dem Balkon etc…) rechts und links von dir wohnt,
hast Du ein Problem…

Genau so ist es.

Abgesehen von den ausländischen Bürgern könne dir auch unsere
Landsleute mit Gartenzwergen und der guten deutschen
Mittagspause das Leben zur Hölle machen… das macht sich dann
auch in den Eigentümerversammlungen bemerkbar, wo dann nur so
ein Quatsch besprochen wird… Willst Du das wirklich???

Nach meiner Erfahrung sind das die Schlimmeren.
Man muss sich selbst darufhin prüfen, ob man in das Haus passt. Gerade in einer Reihenhaussiedlung kann ein Singlepärchen, das halt ein Haus mit Garten suchte, ganz schnell riesen Probleme haben, wenn die Hausfrauenfraktion eine Unterschriftenaktion gegen Grillfeste anberaumt…

Ganz ehrlich, auch wenn wir in unserer Wohnung jetzt ne ganz
nette WEG haben, sind wir froh, wenn wir ab nächsten Jahr in
unser Häuschen ziehen könnne - freistehend mit
vieeeeeeeeeeeeel Platz zum Nachbarn und wir bestimmen selbst
wann wir Öl tanken etc…

Genmau so sehe ich das auch. Mir hat man die Sache gründlich verleidet. Und dabei kommen wir in der WEG eigentlich gut miteinander aus. Der Knackpunkt war die Gartengestaltung im Sondernutzungsrecht.
Daher nochmal: niemals (!!!) einen Garten im Sondernutzungsrecht erwerben! Man bezahlt den Grund und die anderen entscheiden, wie er gestaltet wird.
Im Sondereigentum sieht das anders aus, aber auch hier sollte man bei der Formulierung der Teilungserklärung darauf achten, dass die eigenen Wünsche klar berücksichtigt werden. Klappt das nicht, sollte man vom Kauf absehen, egal wie sehr man sich schon in die Immobilie „verliebt“ hat.

Ich ziehe im Februar auch in ein eigenes Haus mit sehr netten Nachbarn drumrum. Das wird mein Magengeschwür hoffentlich stoppen… :wink:

Grüße,

Mathias

Ich ziehe im Februar auch in ein eigenes Haus mit sehr netten
Nachbarn drumrum. Das wird mein Magengeschwür hoffentlich
stoppen… :wink:

nee, nee…dagegen hilft am besten das passende Antibiotikum…