Hi!
Ich kann Alexandra hier nur zustimmen.
Der VW erhält eine Vergütung. Bei Neubauten wird er meistens
für 5 Jahr eingesetzt und kann dann ordentlich gekündigt
werden oder aber Abberufen werden, wenn er Mist baut.
Man kann den vertrag auch so gestalten, dass er jederzeit mit einer bestimmten Frist kündbar ist.
In der
Regel sind die VW-Verträge Staffelverträge mit 5% Steigerung
pro Jahr…
Echt? Bei uns nicht. Der Verwalter schlägt bei uns Gebührenerhöhungen während der WEG-Versammlung vor und es wird darüber abgestimmt.
da kommt einiges zusammen, dafür dass die nicht
wirklich viel machen müssen.
Das ist die große Frage. In unserer WEG mit 8 Parteien und 4 Gärten plus Gemeinschaftsgrund hat er doch einiges zu tun, zumal es zahlreiche Streitpunkte sowie immer mal Fragen mit Hausmeister, Aufzug, Heizung u.ä. gibt.
Unsere Verwaltung kostet übrigens ca. 4.000 Euro p.a.
Das Problem ist, dass WEGs
meistens weder das Wissen noch die Motivation haben VW zu
überprüfen und es außerdem nicht so einfach ist abzuberufen
bzw. zu kündigen, das das Einstimmig passieren muß.
Das ist ein guter Punkt. Ferner ist das nicht die einzige Entscheidung, welche einstimig getroffen werden muss. Ich persönlich will und werde in zukunft nicht davon abhängig sein, dass ein lieber Nachbar darüber entscheidet, was ich in meinen Garten pflanze…
…ließ dir
hierzu unbedingt das WEG Recht und diverse Kommentare
durch…ganz ehrlich, ich wäre nicht bereit für nen VW, der
mal Öl bestellt 30 Euro oder mehr im Monat zu zahlen ;o) Das
mag Sinn machen bei eine Immobilie mit 50 Wohnungen, mich als
Hausbesitzer würde so was ärgern, dafür Geld ausgeben zu
müssen.
In der Tat ist die Verwaltung eines Hauses schon mit einigem Aufwand verbunden, den man als EFH-Eigentümer dann alleine zu stemmen hat. Ich persönlich setze mich jedoch lieber 20h p.a. hin und kümmere mich selbst darum, als innerhalb einer WEG 40h p.a. darüber zu diskutieren und noch jemanden dafür zu bezahlen…
Man kann einen aus der WEG als Verwalter bestimmen, würde ich
aber nie machen, da man voll!!! haftbar gemacht werden kann
- für fast alles, wenn man keine Ahnung hat und keine
entsprechenden Vorkehrungen trifft.
Davon rate ich ebenfalls ab. Wenn es Probleme gibt, ist derjenige im Nachteil. Und das dafür, dass er sich evtl. eigentlich nur engagieren wollte.
Die Eigentümer sollten einen aus iohrem Kreise zum Verwaltungsbeirat wählen. Diese Person kann dann die Kommunikation mit dem verwalter übernehmen, gewisse Punkte vorbereiten, erklären u.s.w. Wir sind damit bislang gut gefahren.
Auch die Abrechnung ist
etwas problematisch, insbesondere, wenn einzelne Häuser
vermietet sind etc… Habe das Übergangsweise gemacht (da es
bei uns nicht klar war, ob wir WEG sind oder nicht) für nur 4
Häuser insgesamt 12 Wohneinheiten in unserer WEG und bin froh,
dass ich den Job los bin. Das Spiel kann zeitraubend sein für
einen Neuling.
Stimmt. Unser Verwalter erstellt auch alle Nebenkostenabrechnungen für vermietete Wohnungen auf Wunsch, verlangt dafür aber 100 Euro p.a. extra. Ich liebe diesen Service…
Ein Reihenhaus ohne bestehende Mieter oder Eigentümersubstanz
würde ich Nieeeeeee!!! beziehen. Weißt Du wer da noch
einzieht??? Gibt es Infos wer bereits gekauft hat??? Kann man
sich da schlau machen??? Schließlich muß man damit rechnen,
dass man ne Immobilie keine 40 Jahr hält und aus diversen
Gründen vorzeitig vermieten oder verkaufen muß. Wenn dann
„Klein Istanbul“ (nichts gegen die Ausländischen Mitbürger,
die als ganz normale Nachbarn im Haus integriert sind … hier
möchte ich bewußt auf eine Ansammlung vieler Familien einer
Nationalität abzielen, welche dann auch entsprechend ihre
Kultur ausleben - habe mal in nem Mietblock mit 90% Marokanern
gewohnt…da war quasi immer Party insbesondere Ramadan
etc… und dann ohne Rücksicht auf Leute, die am nächsten
morgen ausgeschlafen zur Arbeit gehen wollten - geschlachtete
SChafe auf dem Balkon etc…) rechts und links von dir wohnt,
hast Du ein Problem…
Genau so ist es.
Abgesehen von den ausländischen Bürgern könne dir auch unsere
Landsleute mit Gartenzwergen und der guten deutschen
Mittagspause das Leben zur Hölle machen… das macht sich dann
auch in den Eigentümerversammlungen bemerkbar, wo dann nur so
ein Quatsch besprochen wird… Willst Du das wirklich???
Nach meiner Erfahrung sind das die Schlimmeren.
Man muss sich selbst darufhin prüfen, ob man in das Haus passt. Gerade in einer Reihenhaussiedlung kann ein Singlepärchen, das halt ein Haus mit Garten suchte, ganz schnell riesen Probleme haben, wenn die Hausfrauenfraktion eine Unterschriftenaktion gegen Grillfeste anberaumt…
Ganz ehrlich, auch wenn wir in unserer Wohnung jetzt ne ganz
nette WEG haben, sind wir froh, wenn wir ab nächsten Jahr in
unser Häuschen ziehen könnne - freistehend mit
vieeeeeeeeeeeeel Platz zum Nachbarn und wir bestimmen selbst
wann wir Öl tanken etc…
Genmau so sehe ich das auch. Mir hat man die Sache gründlich verleidet. Und dabei kommen wir in der WEG eigentlich gut miteinander aus. Der Knackpunkt war die Gartengestaltung im Sondernutzungsrecht.
Daher nochmal: niemals (!!!) einen Garten im Sondernutzungsrecht erwerben! Man bezahlt den Grund und die anderen entscheiden, wie er gestaltet wird.
Im Sondereigentum sieht das anders aus, aber auch hier sollte man bei der Formulierung der Teilungserklärung darauf achten, dass die eigenen Wünsche klar berücksichtigt werden. Klappt das nicht, sollte man vom Kauf absehen, egal wie sehr man sich schon in die Immobilie „verliebt“ hat.
Ich ziehe im Februar auch in ein eigenes Haus mit sehr netten Nachbarn drumrum. Das wird mein Magengeschwür hoffentlich stoppen… 
Grüße,
Mathias