Reihenhaus, Nachbar hat in den Garten angebaut, wer muss die gemeinsame Wand instand halten?

Hallo zusammen,

vielleicht kann jemand mir weiterhelfen:
Wir wohnen in einem mittleren Reihenhaus. Vor vielen Jahren, vor unserem Einzug, hat unser Nachbar zur Rechten einen Anbau in seinen Garten gebaut, um sein Wohnzimmer zu vergrößern. Diese angebaute Aussenwand grenzt direkt an unsere Terasse. Mittlerweile ist der Putz an einigen Stellen abgeplatzt, und ich würde diese Wand gerne verklinkern.
Meine Frage: wem gehört diese Wand eigentlich? Darf ich sie renovieren oder muss der Nachbar sie instand halten?

Normalerweise würde ich das mit dem Nachbarn direkt klären. Leider haben wir aber kein gutes Verhältnis zueinander und reden seit Jahren kein Wort mehr. Um weiteren Streit zu vermeiden möchte ich mich gerne absichern, bevor ich diese Klinkerarbeiten in Auftrag gebe.

Bin für Eure Erfahrungen/Tipps dankbar!

Grüße aus Leverkusen
Dingdongdilli

Hallo!

Das ist eine Grenzwand, keine Kommunwand. So sieht es m.E. nach aus.

Die ist also komplett auf Nachbargrund und gehört NUR dem Nachbarn. Er muss und darf sie aber vom Nachbarn aus unterhalten und streichen/putzen.
Ist Putz oder Anstrich stark verbraucht und lose, dann besteht grundsätzlich ein Anspruch gegen den Mauerbesitzer auf Behebung, Reparatur oder Anstrich.

Und deshalb darf der andere Nachbar an dieser Wand nichts unerlaubt anbringen und verändern. Beim Anstrich würde es kaum Bedenken geben, aber beim Verklinkern ?
Dazu muss man ja Drahtanker einbohren. Selbst Riemchen werden verklebt und greifen in die Substanz der Grenzwand ein.

mfg
duck313

Danke für die Antwort. Um es noch etwas deutlicher zu erklären: Zwischen den Terassen der einzelnen Reihenhäuser befindet sich ja immer eine Mauer als Sichtschutz. Der Nachbar hat diese Mauer in seinen Anbau integriert, quasi sein Wohnzimmer um die Länge dieser Mauer vergrößert. Also muss ich jetzt den Nachbarn schriftlich auffordern sich um die Renovierung der Wand zu kümmern? Gibts da bestimmte Vorschriften WIE er die Wand instandsetzen muss? Könnte er aus reiner Boshaftigkeit die Wand z.B. -übertrieben gesagt- auch grün streichen nur um uns zu ärgern?

MfG
Dingdongdilli

Hallo

Das ist eine Grenzwand, keine Kommunwand. So sieht es m.E. nach aus

Könnte sein - könnte aber auch nicht sein
M.E. wäre DAS zunächst mal zu klären - also:
>steht die Wand nur auf einem Grundstück, wenn ja auf welchem? - oder ist es eben doch eine Kommunwand (Wand auf der Grenze, die beiden Nachbarn/Grundstückseigentümern gehört)
>hat jedes Reihenhaus eine eigene Flurstück-Nr. oder handelt es sich um ein Flurstück mit entsprechender Teilungserklärung? (was steht dort drin?)
>hat der Nachbar überhaupt berechtigt dort angebaut?

Wenn das Verhältnis zum Nachbarn schon jetzt nicht gut ist, wäre es wohl sinnvoll die Rechtsverhältnisse von einem Rechtsanwalt abklären zu lassen, damit man sich mit dem, was man dann macht oder fordert nicht selbst ins Unrecht setzt und noch mehr Ärger produziert …

Grüsse Rudi

1 Like

Hallo,

Die ist also komplett auf Nachbargrund und gehört NUR dem
Nachbarn. Er muss und darf sie aber vom Nachbarn aus
unterhalten und streichen/putzen.

Nehmen wir mal an, es ist so. (Mir ist es bisher noch unklar.) Denn darauf bezieht sich meine Frage.

Ist Putz oder Anstrich stark verbraucht und lose, dann besteht
grundsätzlich ein Anspruch gegen den Mauerbesitzer auf
Behebung, Reparatur oder Anstrich.

Auf welche rechtliche Regelung muss man sich hier beziehen? Erhalt der Funktion der Mauer schon, aber auch „Verputz und Anstrich“?

Gruß
Jörg Zabel