Hallo,
wir sind im November 2012 in unser Reihenmittelhaus eingezogen. Da es auf einer Seite keinen Nachbarn gab, war diese Außenwand nass. Auf meinen Druck hin (wegen Schimmelgefahr) hat die Bauträger (Haus wurde Schlüsselfertig von Bauträger erstellt) eine 6cm Dämmschicht aufgebracht (die 4 cm auf des Nachbars Grundstück ragt).
Nun beginnt dieser zu bauen und die Frage ist, wer nun für die Entfernung dieser Dämmung (bzw. für die Kosten) zuständig ist.
Was ist Eure Meinung?
hi immer der Verursacher
Leider
Hallo !
Der Bauträger hat, um sich vor weiteren Regressforderungen zu schützen, die Dämmschicht aufgebracht.
Er muss sie auch wieder beseitigen.
Gruß
Horst Klein
Hallo MvD,
Ich bin der Meinung, dass der Bauträger für die Interimslösung verantwortlich ist und die Kosten dafür übernehmen muss.
Auf der anderen Seite finde ich es praktisch überlegenswert, die Dämmung zum Nachbarhaus umzufunktionieren und quasi als Schallschutz zu belassen.
mfg
Eberhard Noller
Hallo MdV,
leider berührt es nicht mein Sachgebiet, dass öffentliche Baurecht. M.E. müsste der Bauträger die Kosten übernehmen. Wenn die beiden Doppelhaushälften zu unterschiedlichen Zeiten gebaut werden, ist die zuerst fertig gestellte Hälfte ja so zu errichten, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden.
Es ist aber nur meine Meinung ohne Rechtsverbindlichkeit, im Streifall kann nur ein Gericht bzw. Richter entscheiden.
Zu solchen speziellen Fragen sollte man sich Rat von einem renomierten Baufachmann geben lassen, z. B. Gutacher oder von einem Fachanwalt für Baurecht.
Das ist deshalb wichtig, weil jedes Bundesland ein eigenes Baurecht hat, so dass, was in NRW gilt, keine Gültigkeit für MVP hat.
Meine Meinung ist diese:
Die Außenwand hätte bei der Hausübergabe schon den Normen der EnEV entsprechen und auch gegen Nässe geschützt sein müssen.
Für die Entfernung der Dämmung werden Sie als Haueigentümer zuständig sein, sofern Sie keine anderslautende Vereinbarung mit dem Bauträger getroffen haben.
Fraglich bleibt, ob das Haus mit der „offenen Außenwand“ überhaupt Abnahmefähig war.
Ein vergleichbarer Fall wurde vom Landgericht Karlsruhe entschieden:
Ein Hausbewohner hat Anspruch auf Unterlassung, wenn sein Nachbar am Haus Isolierungsmaßnahme vornimmt und die Grenzwand Wärmedämmung am Ende über die Grenze seines Grundstücks in das des Benachbarten Grundstücks hineinragt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Logischerweise ergibt hier aus dieser Rechtssprechung, auch wenn dies nicht gefallen mag: Wer die Dämmung anbringt, muss sie auch entfernen bzw. die Kosten tragen.
Vermeiden kann man diesen Fall nach meiner Auffassung nur, wenn ein Vertrag mit dem Verkäufer, i. d. R. ein Bauträger mit Festlegung der Herstellungsfrist bzw. Fertigstellung der vollständigen RH-Bebauung abschließt, um Schäden an einer ungedämmten Wand zu vermeiden, z. B. innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab Baubeginn. Der Nachbar hat einen Anspruch auf Entfernung der Dämmung bzw. Dämmschicht, da sie kein untergeordnetes Bauteil darstellt und er nicht Verursacher bzw. Nutznießer ist.
Alles klar?
El Mare
Ich muss leider zugeben, dass ich den Sachverhalt nicht ganz verstanden habe. Daher kann ich zur Beantwortung der Frage nichts beitragen.
Hallo Mvd
Grundsätzlich trägt der Verursacher/Besteller die Kosten. Der Nachbar muss jedoch während
seiner Bauzeit sicher stellen, dass an euerem Haus keine Schäden entstehen. Von daher ist es für ihn sicher günstiger, wenn er die Dämmung Schritt für Schritt mit dem Baufortschritt gezielt entfernt.
Es grüsst freundlich
Toggi2008
Hallo,
diese Rechtsfrage kann nur ein Fachanwalt beantworten. M.E. ist hier aber der Bauträger in der Pflicht. Dieser hätte bereits beim Verkauf Ihres Hauses einen Wärmeschutz auf die freie Haushälfte aufbringen müssen, die im Zuge der weiteren Bebauung durch die Brandwand ersetzt wird.(Ist ja jetzt Wohnungstrennwand) Letztendlich war Ihre freie Wand ja zeitweise die Außenwand. Aber, wie gesagt, dies ist keine Rechtsauskunft sondern nur Praxis.
Gruß Günni27
Hallo
Diedämmung zu entfernen inst nicht so teuer. Die lässt sich im Zuge der Bauarbeiten leicht entfernen. Sie sollten aber eine 3 - 4 cm dicke Schalldämmung in diesen bereich aufbringen.
Schlagen Sie Ihren zukünftigen Nachbarn vor, dass Sie sich die Kosten hierfür teilen werden. Sie sind demächst schließlich Nachbarn.
Gruß Andreas
Hallo,
Ihr Nachbar wird sich wahrscheinlich an Sie halten, weil Sie Eigentümer des Hauses sind und der Überbau seines Grundstücks von Ihrem Haus aus erfolgte. Sie können versuchen die Kosten von Ihrem Bauträger wieder zu bekommen. Eventuell können Sie sich auch mit Ihrem Nachbar verständigen die Dämmung nicht zuentfernen, denn Ihr Nachbar müßte zumindest eine Schalldämmung anbringen, die auch wieder Geld kostet.
MfG
Kley
Hallo MvD,
also meines erachtens müsste das ihr Bauträger machen!
Im Idealfall baut er auch das Nachbarhaus… falls nicht, hat „er“ die Grenze überbaut, nicht Sie!
Andererseits müssen Sie vielleicht den Rest Ihres Lebens n eben diesem Nachbarn wohnen…und wenn der Bauträger die Dämmung nicht abnimmt, bzw die anfallenden Kaosten dafür trägt, haben sie den Ärger mit den Nachbarn.
Die klügste Lösung wäre ( je nach Höhe der Kosten ) sich evtl die Kosten zu teilen, zumal ihr Nachbar ja auch eine Dämmung
( zumindest eine Schalldämmung ) anbringen müsste…
mfG
U.F.
Hallo
Der Bauträger hat eine der EnEV genügende Ausführung der Außenhülle des Gebäudes zu liefern. Sonst ist das Haus nicht bezugsfertig und also insbesondere nicht abnahmebereit. Wenn Reihenhäuser zusammen geplant, aber nicht alle gleichzeitig gebau werden, liegt insofern ein Koordinationsproblem beim Bauträger vor. Also kommt der Bauträger durch eigenes Missmanagement entweder gegenüber dem Bauherrn in Verzug oder er erstellt - auf seinem Grund, denn das Nachbargrundstück gehört ja ihm - ein Provisorium auf seine Kosten (und entfernt es wieder, sobald es überflüssig wird). Da Nachbargrundstück und darauf befindliches Provisorium nicht ins Eigentum des Häuslebauers übergehen, sondern in dem des Bauträgers verbleiben, muss der Bauträger auch für die Beseitigung aufkommen.
Es wäre rechtlich auch nichts anders, wenn er auf Druck des Bauherrn hin gleich - EnEV-gemäß - das komplette Nachbarhaus gebaut hätte und es nun wieder abreißen würde, um noch was größeres draufzubauen.
Gruß
smalbop
Hallo, eine schwierige Frage, insbesondere, wenn man die Verträge nicht kennt. Ich würde mit den Verträgen zu einem Anwalt gehen (eine Erstberatung ist kostenlos), meines Erachtens kann nur er euch weiterhelfen. Mein Gefühl sagt mir, dass Ihr auf den Kosten sitzen bleiben werdet.
LG Peter
Hier ist die Frage mit wem der Nachbar baut. Ist es der gleiche Bauträger ist das Problem gleich erledigt, dann hat der Bauträger die Isolierung zu entfernen. Ansonsten gilt m.E.n. das Verursacherprinzip und der Nachbar muss die Isolierung zurückbauen. Wenn es allerdings ganz hart, kommt, dann kann der Nachbar verlangen, dass sein Grundstück frei ist und ihre Dämmung somit nicht 4 cm auf sein Grundstück ragt. Dann sind Sie zunächst für die Entfernung zuständig und können sich im Innenverhältnis bei ihrem Bauträger schadlos halten.
Sorry für die verspätete Antwort. Die Frage wurde mir nicht als Email übermittelt.