Folgende Situation:
Person A besitzt ein Reihenhaus und ist unzufrieden, da sein Garten ab 14 Uhr ca. verschattet wird. Besonders im Sommer fühlt sich Person in der Nutzung seines Grundstücks beschränkt. Die Reihenhaussiedlung ist in Treppen gestuft und der Nachbar oberhalb hat damals eine Überdachung direkt an der Grundstücksgrenze erbaut, welches diese Höhenunterschied verstärkt und zu noch mehr Schattenwurf führt. Das war damals ein Schwarzbau, wäre also nicht zulässig gewesen, jedoch hat seit dem der Besitzer gewechselt und es gilt Bestandsschutz. Leider hat auch Person A beim Kauf der Immobilie nicht darauf geachtet.
Zusätzlich hat der Nachbar, mit der Überdachung noch eine riesige Tanne (ca. 30-40m hoch) die der Hauptgrund für die Verschattung ab 14 Uhr ist. Der Baum ist so riesig, dass er in dem kleinen Garten bereits die Bodenplatten alle verschoben hat und falls der Baum je bei einem Sturm mal umfallen sollte würde das sehr großen Schaden anrichten. Bereits seit über 10 Jahren versucht Person A diesen Nachbarn zu überreden besagte Tanne fällen zu lassen und bat sogar eine hälftige Beteiligung an den Kosten an. Der Baum steht jedoch bis heute dort.
Auf der Südseite stehen ebenfalls zwei kleinere Bäume (Abstand >1,5m), die früher eher nur große Hecken waren, sie wurden leider nicht geschnitten und wuchsen seitdem immer mehr. Vor zwei Jahren hat Person A seinen Zaun erneuert und die damaligen Landschaftsgärtner boten an die zwei Bäume umsonst zu entfernen. Auch war die Besitzeren jenes Grundstücks damit einverstanden. Die Mieterin jedoch war dagegen, da sie die Bäume schön findet und sie als Sichtschutz versteht. Jedoch bezieht sich dieser angebliche Sichtschutz nur auf die Richtung zu Person A, alle anderen Nachbar können von den restlichen 350° immer noch auf ihr Grundstück sehen, zumal dieses Grundstück auch noch mittig zu allen anderen liegt … Sichtschutz gibt es da eh keinen.
Person A ärgert diese Situation zunehmend, v.a. dadurch das er seine Terasse mit Holz ausbauen lassen hat, um die Sonne genießen zu können. Dadurch das Person A lange arbeit hat er davon gar nichts.
Rechtlich kann Person gegen beide Nachbarn vermutlich nicht viel tun, wenn jedoch diese zwei Bäume auf der südlichen Seite noch größer werden fällt überhaup keine Sonne mehr auf das Grundstück von A.
Ich weiß, dass man bei so etwas vermutlich nur durch Abstandsgrenzen oder Höhe zum Abstand etwas machen kann. Jedoch erinnere ich mich, dass es ein Ausnahmeparagraphen im Nachbarrecht gab … diesen finde ich gerade nicht mehr. Wisst ihr welchen ich meine?
Dieser Ausnahmeparagraph bezog sich darauf, dass in Ausnahmenfällen (wenn eine massive Einschränkung in der Nutzung daraus erfolgt, dazu zähle nicht die verschattete Fläche im Garten, sondern auch die beubaute Fläche) dann habe man dann ein gewissen rechtlichen Standpunkt, den man durchsetzen könnte.
Jetzt würde ich gerne wisse, wie ihr die rechtliche Situation einschätzt, ob ich ungefähr richtig liege, ob ihr vielleicht den Ausnahmeparagraphen kennt und was ihr empfehlen würdet.
Aktuell ist die Gesamtsituation für Person A sehr schwer hinnehmbar und er erwägt das Haus zu verkaufen, da diese Verschattung die Lebensqualität für ihn deutlich beschneidet. Auch macht er sich jetzt sorgen, ob bei einem möglichen Verkauf er mit einem deutlichen Werteverlust zu rechnet hat, da ja vermutlich niemand einen Garten will, wo nie die Sonne scheint.
LG