Hallo liebe WWW-user!
Ich hoffe, dass mir einer helfen kann:
Meine Mutter ist Eigentümerin eines kleinen Reihenhäuschens. Nun gibt es in der Reihe hinter ihr einen selbsternannten Reihenhausverwalter, der alles bestimmt hat, was zu machen ist. Letztes Jahr z.B hat er einfach beschlossen, Bäume zu fällen. Es sind insgesamt 21 Reihenhäuser, also 21 Eigentümer. Der selbsternannte Reihenhausverwalter hatte umgefragt, wer sich an den Kosten und an der Arbeit beteiligt.
Meine Mutter und noch eine Eigentümerin waren gleich dagegen, weil die Bäume keinerlei Gefahr darstellten. Aber die anderen Eigentümer schlossen sich an und so wurden die Bäume gefällt.
Nun möchte der „Freiwillige“ einen Weg, der von der Allgemeinheit genutzt wird, neu gestalten, der dieser seiner Meinung nach, unzumutbar ist.
In dem selben Schreiben erwähnte er auch, dass ja zwei Eigentümer ihm noch Geld schuldig seien.
Darf er das verlangen, obwohl meine Mutter gegen die Baumfällaktion war und auch gegen die unnötige Gestaltung des Weges? Muss sie sich dem unterordnen?
Wie ist da die Rechtslage!
Schon mal im Vorab danke für jede Hilfestellung!