Folgendes:
Angenommen, man bestellt in einem deutschen Autohaus einen Neuwagen.
Dieses Autohaus hat aber zufällig eine Filiale im europäischen Ausland (Bsp. P) und bestellt über dieses das Auto (ohne den Käufer darüber zu informieren, Austattungsmerkmale sind deswegen auch andere). Das Auto wird schließlich ins Ausland P geliefert. Um den Wagen nun zum Kunden nach Deutschland bringen zu können, meldet der deutsche Händler das Auto kurz in P auf die ausländische Filiale an. Nach dem Transport (auf einem LKW) nach D erhält das Auto für den innerdeutschen Transport (Fahren)zum Endverbraucher eine Kurzzulassung in D.
In der Rechnung vom deutschen Händler an privat findet sich kein Hinweis auf einen Neuwagen (keine KM-Angabe etc). Ausweis netto=brutto mit 0% MwSt.
Angenommen, der Käufer meldet das Auto in D. an, so gilt er als Zweitbesitzer (Erstbesitzer ist ausländisches Autohaus in P, wenn auch nur für wenige Tage).
Fragen:
2. Gilt das Auto für das Finanzamt als Neuwagen oder als Gebrauchtwagen? Kilometer unter 6000,-, Alter nach Erstanmeldung unter 6 Monaten
3. Handelt es sich dabei um innergemeinschaftlichen Erwerb? Und wenn, wer hat das Auto erworben und muss es deswegen in Deutschland umsatzsteuerlich verbuchen? Der deutsche Händler oder der deutsche Endkunde?
3. Kann der Käufer dann davon ausgehen, dass USt vom deutschen Händler spätestens bei Kurzanmeldung in D. gezahlt wurde? Oder muss der Käufer davon ausgehen, dass das Finanzamt in D. MwSt einfordern wird?
Der Sachverhalt ist vielleicht nicht ganz einfach, aber spannend!
Vielen Dank für Hinweise…