Reimport und neuer Nissan Almera Tino

Hallo.

Ich suche mehrere Informationen.

  1. Ich wollte mich über Reimport informieren. Ich suche eine gute Website mit Infos. Außerdem suche ich vertrauenswürdige Händler, die sicher sind.
  2. Ebenso suche ich Infos zu dem neuen Nissan Almera Tino 1.9 Di, der mitte April raus kommt. Ich habe schon überall gesucht, aber noch nirgendwo irgend etwas gefunden.

Ich würde mich über alle Auskünfte freuen.
MfG Peter

Hallo Peter,

http://www.2cci.de

dort habe ich einen Reimport aus der Slovakei gekauft. Die bieten alle Autotypen aus allen Ländern an und die Webseite bietet auserdem sehr gute Preisvergleiche über ähnliche Fahrzeuge anderer Hersteller.

Gruß
Tilo

MOD: Link klickbar gemacht (DL)

Hier sind Infos
Ich habe ein Import-Fahrzeug gefahren.
Hier ist mein Erfahrungsbericht dazu und ein paar Musterurteile.

http://www.winni-the-pooh.de/auto/import.htm

und ein paar Musterurteile :

Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein solch erheblicher Mange, das er zur Wandlung oder Wertminderung ausreicht und kann auch im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden.
LG Koblenz AZ 3 S 29/96

Autoverkäufer müssen ihre Kunden aufklären, ob es sich bei einem Fahrzeug um ein EU-Re-Import handelt. Geschieht dies nicht, kann der Kunde den bestehenden Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
AG St.Ingbert C 806/96

Bei Importfahrzeugen ist wegen Tageszulassungen im Ausland oft die Garantiezeit verkürzt. Wenn ein Händler in Anzeigen mit fabrikneuen Modellen wirbt, muß er nur dann auf kürzere Garantiezeiten hinweisen, wenn die Laufzeit im mehr als zwei Wochen verringert ist.
BGH DAR 99 501

Gewerbliche Gebrauchtwagenhändler sind verpflichtet, von sich aus Käufer darauf hinzuweisen, wenn es sich bei einem zum Verkauf anstehenden Auto um einen aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtwagen handelt. Ein Autohändler mußte deswegen ein nicht als Import ausgewiesenes Fahrzeug zurücknehmen. Der Hinweis Re-Import ist ein preisbildender Faktor und muß deswegen genannt werden.
Saarländisches Oberlandesgericht AZ 4 U 632/98

Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein erheblicher Mangel, der aber durch den Haftungsausschluß im Kaufvertrag mit dem Wortlaut „Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft“ ausgeschlossen ist.
AG Lahnstein AZ 2 C 483/96

Bei dem aus dem Ausland Re-Importierten Kfz beruht die Eintragung über den Zeitpunkt der Erstzulassung im Kfz-Brief nicht auf gesicherte Erkenntnisse des Straßenverkehrsamtes. Der Gebrauchtwagenhändler, der regelmäßig Geschäfte mit aus den Niederlande Re-Importierten Kfz tätigt, hat den Käufer darauf hinzuweisen, daß die tatsächliche Erstzulassung des Fahrzeuges von der Eintragung im Kfz-Brief abweichen kann. Diese Angabe kann nicht über den Vertrag ausgeschlossen werden und Ansprüche daraus verjähren nicht.
OLG Hamm AZ 19 U 124/90

Reklamationen und Garantieansprüche bei EU-Import :
Wer bei einem Vermittler für EU-Importwagen bestellt, kann sich bei Reklamationen nur an den ausländischen Vertragspartner, den eigentlichen Lieferanten, wenden. Im vorliegenden Fall war das bestellte Auto mit der falschen Polsterfarbe ausgeliefert worden, was in Deutschland normal als Mangel dazu ausreicht, einen Neuwagen nicht annehmen zu brauchen. Dafür muß aber im Falle eines EU-Importes das vermittelnde Autohaus nicht haften. Der Auftrag sei fehlerfrei, die Lieferung nicht. Damit ist die auftraggebende Person (das Autohaus in Deutschland) nicht haftbar zu machen.
OLG Hamm AZ 8 U 83/2001

MERKE : Es gibt rechtlich keine Händler die im Ausland Autos kaufen dürfen, über die Grenze transportieren und in Deutschland wieder verkaufen. Das gibt es nicht, das ist gesetzlich verboten. ALLE Händler in Deutschland für EU-Wagen sind nur und ausschließlich Vermittler, die mit einer verbindlichen Bestellung eines Privatmenschen im Ausland einen Wagen kaufen. Diese Vermittler lassen sich aber meist zwei oder drei Bestellungen unterschreiben, holen damit mehr Autos im Ausland und verkaufen die dann auf eigene Rechnung in Deutschland, was ein Kunde meist nicht bemerkt oder mit unterstützt, damit er selbst billig ein Auto bekommt. Dabei haben diese Vermittler meist noch angeschlossene Werkstätten, kleine Autohäuser oder Tankstellen, um das aussehen eines richtigen PKW-Händlers für EU-Wagen zu vermitteln. Es sind und bleiben aber nur Vermittler. ALLE Garantieansprüche oder Reklamationen sind deshalb immer mit dem ausländischen Autohaus zu regeln. Es gelten deswegen IMMER die Garantie- und Haftungsansprüche des Landes, aus dem der Wagen ist. Streitigkeiten oder Wandlungen müßen IMMER in dem Land mit dem Händler geregelt werden, wo der Wagen her ist. Die Garantiezeit läuft deswegen auch schon ab dem Tag, wo der Wagen das Gelände des ausländischen Händlers verlassen hat und nach den Regeln des Landes wo der verkaufende Händler her ist. Siehe auch weitere obigen Gerichtsurteile.

Hallo Winfried,

obwohl ich die Frage gar nicht gestellt habe, konnte ich dank Deines ausführlichen Artikels eine ganze Menge lernen. Das wissen wohl die wenigsten.

Viele Grüße
Michael

Hi,

na ja. Amtsgerichtsurteile sind nicht bindend, die OLG und BGH Urteile sind zum Teil uralt. Abgesehen davon daß die Welt schlecht ist erfährt man bei Winfried nur daß bei einem EU-Import die Garantie eventuell 1-2 Wochen kürzer ist. Das wusste ich vorher.

Max

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Hallo Michael,

nö, wenn man zu einem seriösen Anbieter (von denen gibt es eine Menge, und sicher mehr als die von Winfried immer zum Allgemeinfall erklärten schwarzen Schafen) geht, und sich aus allgemein jederzeit zugänglichen Quellen informiert, sollte man dies eigentlich vor Vertragsabschluss verinnerlicht haben. Und dann muss man eben einfach abwägen, ob man für zwei Wochen weniger Garantie oft zig Prozent sparen will, oder eben nicht.

Das Problem mit der Garantie ist inzwischen ansonsten nicht mehr so das Thema, weil die großen Firmen alle europaweite Garantieabwicklung haben und ich mit meinem Italo-Bora einfach zur nächsten BVW-Werkstatt fahre und mir auch da die Garantiereparaturen durchgeführt werden. Und für die in meinem letzten Fall gesparten € 6.000,-- kann ich auf die zwei Wochen weitere Garantie gut verzichten. Im Bekanntenkreis kenne ich übrigens eine Menge Reimport-Fahrer, und keiner hat bislang mit den Fahrzeugen mehr oder andere Probleme gehabt, als die Fahrer „offiziell“ hier gekaufter Fahrzeuge.

Gruß vom Wiz

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