Rein aus Interesse: Ein Rambo-Szenario

Hallo, ich habe kürzlich mit einigen Freunden darüber diskutiert, nun möchte ich aber wissen was die Rechtsexperten dazu sagen würden. Es handelt sich um eine fiktive Situation, in die eine Person theoretisch einmal gelangen könnte. Ein Fall für eure Phantasie…

Es ist Nacht, ich bin alleine in einem großen Haus. Ein Geräusch weckt mich auf, ich verlasse das Schlafzimmer und sehe den Schatten mehrer (mindestens 2) Personen im Dunkeln. Die Personen sind mit Schußwaffen bewaffnet, und dabei mein Haus nach Wertgegenständen zu durchsuchen. Aus dem TV weiß ich, dass momentan eine Bande ihr Unwesen treibt und sie auch nicht davor zurückschrecken Menschen zu erschießen wenn sie bei ihren Raubzügen gestört werden. Vermutlich denken sie das Haus wäre verlassen, leider bin ich aber hier.

Ich schleiche mich in die Küche, und bewaffne mich mit einem Messer und einem Nudelholz. Dann verstecke ich mich in einer Ecke nahe der Türe, wenig später kommt einer der Einbrecher tatsächlich in die Küche. Ich ziehe ihm das Nudelholz über den Kopf, glücklicherweise ist kaum was zu hören und da die anderen im oberen Stock sind haben sie nichts davon mitbekommen.

Damit habe ich einen gefährlichen Kriminellen in der Küche, der für einige Sekunden oder Minuten unschädlich ist. Wie lange, das kann ich nicht beurteilen. Sobald er aufwacht und Alarm schlägt wissen die anderen dass noch jemand im Haus ist und werden mich jagen und vermutlich töten. Mich durch ein Küchenfenster aus dem Haus zu schleichen ist aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, ich muss auch den Rest der Bande überwältigen oder ich bin tot. In der Küche gibt es leider keine Utensilien mit denen ich den Kerl fesseln und knebeln könnte, dafür fehlt auch die Zeit. Trotzdem muss er still bleiben, oder ich bin für immer still. Was nun?

Die einzige Möglichkeit wäre, eine eh schon wehrlose Person mit dem Küchenmesser zu erstechen, und danach versuchen den Rest der Bande irgendwie zu überwältigen. Dafür müsste ich aber, wie gesagt, eine wehrlose Person die noch dazu ohnmächtig ist, mit meinem Messer erstechen.

Ginge das in Ordnung? Notwehrexzess? Werde ich gar zum Mörder? Was sagt das Gesetz dazu?

Hallo,

ich würde den Alkohol bei Einnahme von Antidepressiva ganz weglassen,… dann klappt’s auch wieder mit der Fantasie,:wink:

si

Hallo,

das habe ich nicht verstanden, von Alkohol und Antidepressiva habe ich dem Posting gar nicht gelesen. Worauf möchtest Du denn hinaus?

T.

ich würde den Alkohol bei Einnahme von Antidepressiva ganz
weglassen,… dann klappt’s auch wieder mit der Fantasie,:wink:

si

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Guten Tag,
Ein sehr interesantes Szenario.Am besten wäre es ihn gleich zuerstechen und laß dieses scheiß Nudelholz weg!!Bedenke das wir uns in Deutschland befinden.Dir muß erstmal nachgewiesen werden,daß Du ihn erst eine übergeholfen hast und Ihn dann erstochen.man könnte ihn ja im Kampf erledigt haben und er hat sich halt gestoßen oder so. Sicher ist das Du unter Notwehr gehandelt hast!! MfG Dirk

Moin,

erstmal: IANAL und Notwehrrecht ist in Deutschland (IMO) sinnlos kompliziert. Aber:

Mich durch ein
Küchenfenster aus dem Haus zu schleichen ist aus irgendwelchen
Gründen nicht möglich

Hier liegt wohl die Krux - denn wenn dies möglich wäre, wäre es die geringste Möglichkeit die Gefahr zu beenden. Da die Gefährlichkeit der Bande bekannt ist (Mutmaßung, dass es sich hierbei tatsächlich um diese Bande handelt, ist offenbar ausreichend - vgl. Hell’s Angels Urteil), und du den Angreifer nur durch Glück ausschalten konntest, bei seinem Erwachen die Gefahr aber sofort wieder besteht, müsste hier eine Tötung auch durch Notwehr gedeckt sein, da die Gefahr durch den ja nur momentan betäubten Angreifer unmittelbar bevorsteht.

Gruß

Anwar

hallo

Mich durch ein
Küchenfenster aus dem Haus zu schleichen ist aus irgendwelchen
Gründen nicht möglich, ich muss auch den Rest der Bande
überwältigen oder ich bin tot.

nicht nur anspruchsvollen filmeguckern fallen unsinnig konstruierte drehbuchschwächen sofort auf - auch richter werden an den entsprechenden punkten (zu recht) nachhaken.

momentan sieht es so aus als dass du lieber leute abschlachtest als auch nur versuchst dich in sicherheit zu bringen !

da muss man (auch hier) kein rechtsexperte sein . . .

grüße

Mich durch ein
Küchenfenster aus dem Haus zu schleichen ist aus irgendwelchen
Gründen nicht möglich, ich muss auch den Rest der Bande
überwältigen oder ich bin tot.

nicht nur anspruchsvollen filmeguckern fallen unsinnig
konstruierte drehbuchschwächen sofort auf - auch richter
werden an den entsprechenden punkten (zu recht) nachhaken.

Das Fenster ist abgeschlossen und durch eine Alarmanlage gesichert. Einschlagen des Fensters wird die Alarmanlage auslösen und die Diebesbande alarmieren.

Alternativ: Fenster ist abgeschlossen und Kugelsicher - viel Spaß beim Versuch das einzuschlagen…

Weiter alternativ: Das Fenster führt zur Straße, wo der Fluchtwagenfahrer wartet.

Also ich denke das Drehbuch ist nicht schwach, du hast nur Null Vorstellungsvermögen…

Gruß

Anwar

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Ginge das in Ordnung? Notwehrexzess? Werde ich gar zum Mörder?
Was sagt das Gesetz dazu?

Du bleibst sogar straflos, wenn du nach einem Schiffsunglück im Wasser treibend einem völlig Unschuldigen seinen Rettungsring wegnimmst. Wenn es um die archaische Frage „ich oder du“ geht, schweigt das Strafgesetz.

s.

werter herr anwar

Also ich denke das Drehbuch ist nicht schwach, du hast nur
Null Vorstellungsvermögen…

bei einem guten drehbuch brauche ich kein „vorstellungsvermögen“ - da wird es mit präsentiert - so dass ich eben NICHT ins grübeln komme.
fakt ist: die „suche“ nach der fluchtmöglichkeit ist (in dieser) geschichte nicht eindeutig.
und unabhängig jeglicher „vorstellung“ halte ich sie nicht für glaubwürdig.
aber mir fehlt ja schon der „versuch“ nach draussen zu telefonieren . . .

Das Fenster ist abgeschlossen und durch eine Alarmanlage
gesichert. Einschlagen des Fensters wird die Alarmanlage
auslösen und die Diebesbande alarmieren.

wie sind denn die diebe (dann) reingekommen ??

Alternativ: Fenster ist abgeschlossen und Kugelsicher - viel
Spaß beim Versuch das einzuschlagen…

Weiter alternativ: Das Fenster führt zur Straße, wo der
Fluchtwagenfahrer wartet.

dann nimm doch die tür !!

ich halte die situation eben für konstruiert.
und werde deshalb erst mal immer sagen:
„moment mal, gab es denn nicht noch diese und diese möglichkeit.“

aber schlussendlich, klar:
ich schliesse damit NICHT komplett aus dass ein abschlachten die einzig wahre lösung ist.
aber ich sehe das halt nicht als „deutlich“ an.

grüße

Hallo,

bei einem guten drehbuch brauche ich kein
„vorstellungsvermögen“ - da wird es mit präsentiert

(OT):
Ähm… ja, bei den plumpesten aller Hollywood-Blockbuster, so a la Michael Bay, da kannste den Verstand tatsächlich besser abschalten. Aber auch bei Filmen soll es welche geben, und nicht die schlechtesten, wo mitdenken gefordert ist.

fakt ist: die „suche“ nach der fluchtmöglichkeit ist (in
dieser) geschichte nicht eindeutig.

Doch schon, eine Flucht wurde explizit ausgeschlossen. Zwar ohne Grund, aber der konkrete Grund ist für eine juristische Betrachtung auch unbedeutend.

aber mir fehlt ja schon der „versuch“ nach draussen zu
telefonieren . . .

Hmm… vor dir liegt der vielleicht nur für Sekunden betäubte Killer und du kramst erstmal das Handy raus? Allein bis das eine Verbindung aufgebaut hat, kann der dich schon erwürgt haben (und Erwürgen ist nicht gerade die schnellste Art zu töten).

wie sind denn die diebe (dann) reingekommen ??

Durch die Eingangstür, die nun von einem der Bande gesichert wird… ich nehme an, dass du nicht sehr oft Krimis schneidest, oder?

dann nimm doch die tür !!

S.o.

ich halte die situation eben für konstruiert.

Ach ne, das steht ja auch schon im eingangssatz des OP. :-p

aber schlussendlich, klar:
ich schliesse damit NICHT komplett aus dass ein abschlachten
die einzig wahre lösung ist.

Und damit bist du jetzt bei der eigentlichen Frage erst angekommen, nämlich: WENN das Töten der Eindringlinge die einzige Lösung ist, ist sie dann juristisch durch Notwehr gedeckt.

Gruß

Anwar

Hallo,

nicht nur anspruchsvollen filmeguckern fallen unsinnig konstruierte drehbuchschwächen sofort auf

Naja, deken wir und einfach die 15 Etage und null Erfahrungen im Fassadenklettern dazu

  • auch richter werden an den entsprechenden punkten (zu recht) nachhaken.

Natürlich. Und vielleicht wendet der Anwalt ein, dass der in Notwehr Handelnde hier nicht zur Flucht verpflichtet war.

momentan sieht es so aus als dass du lieber leute abschlachtest als auch nur versuchst dich in sicherheit zu bringen !

Es darf hier alles versucht werden.

da muss man (auch hier) kein rechtsexperte sein . . .

Es muss also grundsätzlich das Risiko einer Flucht eingegangen werden? In diesem speziellen Fall frage ich mich dann auch noch, wie durch Flucht der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum wirksam abgewehrt werden könnte.

Auf jeden Fall wird es sich empfehlen noch so einer Aktion, die Klappe zu halten und erst mit einem Anwalt zu reden. Vielleicht ist der Angreifer nach der Nudelholzattacke ja ins Messer gefallen, hat sich dadurch erschreckt und aufgerichtet und ist dann nochmal reingefallen. Die Angegriffene weiß das aufgrund hochgradiger Anspannung und anschließendem Schock nicht mehr.

Und damit das Drehbuch noch etwas mehr Pfiff bekommt: Die Einbrecher bekommen wegen schwerer Kindheit 2 Jahre auf Bewährung und kommen anschließend noch mal auf Besuch vorbei.

Nein, nicht um sich zu revanchieren. Sie kommen mit einem Blumenstrauß und wollen sich entschuldigen.

Grüße

Hallo,

In diesem speziellen Fall frage ich mich dann auch
noch, wie durch Flucht der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum
wirksam abgewehrt werden könnte.

Das ist doch gerade das interessante an diesem Fall: Der betäubte Einbrecher übt ja im Moment keinen andauernden Angriff mehr aus (wenn er auch, wie ich denke, kurz davor steht ihn wieder ausüben zu wollen).

Gruß

Anwar

also . . .

fakt ist: die „suche“ nach der fluchtmöglichkeit ist (in
dieser) geschichte nicht eindeutig.

Doch schon, eine Flucht wurde explizit ausgeschlossen. Zwar
ohne Grund, aber der konkrete Grund ist für eine juristische
Betrachtung auch unbedeutend.

dann brauchen wir nicht weiterreden.

WENN die flucht explizit (und ohne zweifel) ausgeschlossen ist - ok.

ich zweifel ja nur ob das so zweifelsfrei möglich ist (was hier so mir nichts dir nichts behauptet wird) und ob das in dieser beschriebenen situation wirklich abschliessend abschätzbar ist, um dann in dem moment die tat so ganz ruhig und besonnen auszuführen - OHNE das ein gericht nachher noch zweifel an eben dieser abschätzung der situation hat.

aber zugegeben; diese frage hat so gesehen nichts mit dem konstruierten fall zu tun in dem es anscheinend wirklich keine andere wahl gibt . . .

ich gehe jetzt clevere krimis gucken
grüße

hallo

  • auch richter werden an den entsprechenden punkten (zu recht) nachhaken.

Natürlich. Und vielleicht wendet der Anwalt ein, dass der in
Notwehr Handelnde hier nicht zur Flucht verpflichtet war.

und das recht würde (mal weitergesponnen) einen dreifachmord rechtfertigen der mit flucht hätte vermieden werden können ?
na vielleicht fehlt mir doch phantasie . . .

momentan sieht es so aus als dass du lieber leute abschlachtest als auch nur versuchst dich in sicherheit zu bringen !

Es darf hier alles versucht werden.

ok

da muss man (auch hier) kein rechtsexperte sein . . .

Es muss also grundsätzlich das Risiko einer Flucht eingegangen
werden?

nein
meine aussage wollte nur sagen:
die wirkliche „aussichtslosigkeit“ wird (oder sollte ich sagen SOLLTE) doch hoffentlich auch gegenstand der untersuchungen sein.
weshalb - und nur das war der grund meines ersten postings - die EIGENE einschätzung der aussichtslosigkeit nicht zwingend mit denen eines richters zusammenfallen muss.
oder willst du dem wiedersprechen ??

das dies hier nicht die frage war . . .
mea culpa

In diesem speziellen Fall frage ich mich dann auch
noch, wie durch Flucht der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum
wirksam abgewehrt werden könnte.

naja, die abwägung zwischen dem auslöschen eines menschenlebens versus diebstahl . . . nach flucht kann hilfe geholt werden; ich denke das ist auch das (empfohlene) vorgehen der ordnungshüter oder liege ich da so falsch ??

Und damit das Drehbuch noch etwas mehr Pfiff bekommt: Die
Einbrecher bekommen wegen schwerer Kindheit 2 Jahre auf
Bewährung und kommen anschließend noch mal auf Besuch vorbei.

deine worte zu enede gedacht sind wir nahe an dem thema der selbstjustiz !
oder bin ich da zu empfindlich ??

um den kreis zum krimi zu schliessen: seit jeher sind filme mit diesem thema in amerika gerner gesehen als in deutschland; zumindest die fsk (und die bpjm) riegeln hier recht deutlich ab.

ich geh jetzt krimi gucken
. . .
oder doch rambo 4 ?
*fg*

grüße

Hallo,

  • auch richter werden an den entsprechenden punkten (zu recht) nachhaken.

Natürlich. Und vielleicht wendet der Anwalt ein, dass der in Notwehr Handelnde hier nicht zur Flucht verpflichtet war.

und das recht würde (mal weitergesponnen) einen dreifachmord rechtfertigen der mit flucht hätte vermieden werden können ?
na vielleicht fehlt mir doch phantasie . . .

Ja, Recht ist da vielleicht auf den ersten Blick manchmal etwas phantasielos. Jedenfalls verlangt es hier nicht die Flucht als mildestes Mittel. Einbrecher sind in der hier beschriebenen Situation einem hohen Berufsrisiko ausgesetzt und müssen grundsätzlich damit rechnen, von einem ängstlichen, verschreckten usw. Angeriffenen angegangen zu werden. Aus diesem Grund fackeln da machne Einbrecher ihrerseits auch nicht lange.

momentan sieht es so aus als dass du lieber leute abschlachtest als auch nur versuchst dich in sicherheit zu bringen !

Es darf hier alles versucht werden. Und der Angegriffene darf hier auch erschreckt und verwirrt sein.

ok

da muss man (auch hier) kein rechtsexperte sein . . .

Es muss also grundsätzlich das Risiko einer Flucht eingegangen werden?

nein
meine aussage wollte nur sagen:
die wirkliche „aussichtslosigkeit“ wird (oder sollte ich sagen SOLLTE) doch hoffentlich auch gegenstand der untersuchungen sein.

Natürlich werden dann Ermittlungen aufgenommen. Der Angegriffene darf seine Rechtsgüter zweifellos verteidigen. Schon das Eindringen in die Wohnung und das Klauen sind doch Angriffe auf Rechtsgüter, die er verteidigen darf. Der nüchterne Sachverstand würde einem hier im Interesse des eigenen Lebens vielleicht raten, lieber abzuhauen. Für die rechtliche Bewertung hätte dies jedoch keinen Belang, da niemand zur „schändlichen Flucht“ verpflichtet ist.

weshalb - und nur das war der grund meines ersten postings - die EIGENE einschätzung der aussichtslosigkeit nicht zwingend mit denen eines richters zusammenfallen muss.
oder willst du dem wiedersprechen ??

Ja, insofern, dass niemand zur Flucht verpflichtet ist. Daneben wäre dem Angegriffenen in dieser Situation sicher auch anzurechnen, dass er jetzt nicht gerade im hell erleuchteten Gerichtssal mit ein paar „Bewachern“ sitzt und stundenlang in Ruhe darüber nachsinnen kann, sondern in wohl doch recht hoher Erregung innerhalb von Sekunden eine Entscheidung fällen musste. (Das Menschen da in der Masse nicht immer die richtigen Entscheidungen fällen, zeigt etwa das tägliche Verkehrsunfallgeschehen) Geht das dann in diese Richtung aus, ist das im Rahmen der Notwehr gedeckt. Erst recht, wenn da seit längerer Zeit in der Gegend solche Dinge ablaufen. Der „Rocker“ durfte ja auch den Polizisten durch die geschlossebe Tür erschießen, weil er eine Bedrohung im Kopf hatte, die in dem Moment tatsächlich nicht mal gegeben war. Einem Einbruchsopfer in einer Gegend, wo in letzter Zeit schon mal die Bewohner rücksichtslos angegangen wurden, darf sicher ebenfalls von einer sehr konkreten Bedrohung ausgehen und deswegen die Hosen voll haben. Der Übergang zum § 33 StGB ist da sicher auch fließend.

In diesem speziellen Fall frage ich mich dann auch noch, wie durch Flucht der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum wirksam abgewehrt werden könnte.

naja, die abwägung zwischen dem auslöschen eines Menschenlebens versus diebstahl . . .

Diese Abwägung findet bei Notwehr nicht statt. Zumal ja im beschriebenen Szenario der eigene Tod durchaus eine Option war.

nach flucht kann hilfe geholt werden; ich denke das ist auch das (empfohlene) vorgehen der ordnungshüter oder liege ich da so falsch ??

Ganz nüchtern und ohne konkrete Bedrohung kann man darüber trefflich dozieren. In einer konkreten Bedrohungssituation, die ja hier auch durch die vorangegangenen Geschehnisse in der Umgebung als noch größer und konkreter angesehen werden kann, ist das vielen innerhalb von Sekunden bei maximalen Adrenalinspiegel nicht mehr möglich. Dieses Adrenalin schaltet bereits bestimmte „unnötige“ Funktionen ab. Der Selbsterhaltungstrieb ist naturgemäß etwas sehr existenzielles. Da geht es nur noch um das Verteidigen des eigenen Lebens auf Teufel komm raus. Und subjektive Entscheidungen müssen nunmal nicht objektiv vernünftige sein. Auch deswegen hat man wohl den § 32 StGB mal eingeführt und selbst eine Tötung wäre dann straffrei. Aber selbstverständlich wird eine Ermittlung aufgenommen und ein Staatsanwalt kann die seltsamsten Dinge unterstellen. Dann wird eben darüber doziert, ob eine schmächtige Frau bei zwei Angreifern mit einem Nudelholzschlag endgültig den Angriff beenden kann, der sehr konkret auch das eigene Leben bedrohte, und ob sie überhaupt noch Herr bzw. Frau ;o) ihrer Sinne war.
Ganz wichtig sicher dabei die Frage, wie man Leute, die ihrerseits rücksichtlos vorgehen, wirksam und endgültig von ihrem Vorhaben abbringt. Naja, und auch wenn ich mich wiederhole, das Ganze dann auch noch in höchster Errregung. Da sind Menschen im negativen wie positiven Sinn zu Außergewöhnlichem fähig.

Und damit das Drehbuch noch etwas mehr Pfiff bekommt: Die Einbrecher bekommen wegen schwerer Kindheit 2 Jahre auf Bewährung und kommen anschließend noch mal auf Besuch vorbei.

deine worte zu ende gedacht sind wir nahe an dem thema der selbstjustiz ! oder bin ich da zu empfindlich ??

Nein. Nichts anderes ist Notwehr. Niemand anderes kann mir gerade helfen, also tue ich es selbst.

um den kreis zum krimi zu schliessen: seit jeher sind filme mit diesem thema in amerika gerner gesehen als in deutschland; zumindest die fsk (und die bpjm) riegeln hier recht deutlich ab.

Na bei den Amis ist das ja wohl sowieso ein bißchen anders mit dem Schusswaffengebrauch auf dem eigenen Grundstück bzw. in der Wohnung gegenüber Eindringlingen.
Wenn da jemand vom Bewohner beim Einbruch erschossen wird, dann regt das dort wohl niemanden auf.

Hier mal noch ein Urteil, dass zeigt, was und wie da alles untersucht/beleuchtet/bewertet wird und wo auch deutlich wird, was man dem sich Wehrenden alles entschuldigend zugute hält. Es zeigt aber auch, dass man das auf unteren Instanzen wohl auch mal anders sieht. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/01/1-48-01.php3 War ja beim „Rocker“ auch so.

Grüße

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hallo,
danke für die ausführliche antwort !

*

grüße