Hallo,
- auch richter werden an den entsprechenden punkten (zu recht) nachhaken.
Natürlich. Und vielleicht wendet der Anwalt ein, dass der in Notwehr Handelnde hier nicht zur Flucht verpflichtet war.
und das recht würde (mal weitergesponnen) einen dreifachmord rechtfertigen der mit flucht hätte vermieden werden können ?
na vielleicht fehlt mir doch phantasie . . .
Ja, Recht ist da vielleicht auf den ersten Blick manchmal etwas phantasielos. Jedenfalls verlangt es hier nicht die Flucht als mildestes Mittel. Einbrecher sind in der hier beschriebenen Situation einem hohen Berufsrisiko ausgesetzt und müssen grundsätzlich damit rechnen, von einem ängstlichen, verschreckten usw. Angeriffenen angegangen zu werden. Aus diesem Grund fackeln da machne Einbrecher ihrerseits auch nicht lange.
momentan sieht es so aus als dass du lieber leute abschlachtest als auch nur versuchst dich in sicherheit zu bringen !
Es darf hier alles versucht werden. Und der Angegriffene darf hier auch erschreckt und verwirrt sein.
ok
da muss man (auch hier) kein rechtsexperte sein . . .
Es muss also grundsätzlich das Risiko einer Flucht eingegangen werden?
nein
meine aussage wollte nur sagen:
die wirkliche „aussichtslosigkeit“ wird (oder sollte ich sagen SOLLTE) doch hoffentlich auch gegenstand der untersuchungen sein.
Natürlich werden dann Ermittlungen aufgenommen. Der Angegriffene darf seine Rechtsgüter zweifellos verteidigen. Schon das Eindringen in die Wohnung und das Klauen sind doch Angriffe auf Rechtsgüter, die er verteidigen darf. Der nüchterne Sachverstand würde einem hier im Interesse des eigenen Lebens vielleicht raten, lieber abzuhauen. Für die rechtliche Bewertung hätte dies jedoch keinen Belang, da niemand zur „schändlichen Flucht“ verpflichtet ist.
weshalb - und nur das war der grund meines ersten postings - die EIGENE einschätzung der aussichtslosigkeit nicht zwingend mit denen eines richters zusammenfallen muss.
oder willst du dem wiedersprechen ??
Ja, insofern, dass niemand zur Flucht verpflichtet ist. Daneben wäre dem Angegriffenen in dieser Situation sicher auch anzurechnen, dass er jetzt nicht gerade im hell erleuchteten Gerichtssal mit ein paar „Bewachern“ sitzt und stundenlang in Ruhe darüber nachsinnen kann, sondern in wohl doch recht hoher Erregung innerhalb von Sekunden eine Entscheidung fällen musste. (Das Menschen da in der Masse nicht immer die richtigen Entscheidungen fällen, zeigt etwa das tägliche Verkehrsunfallgeschehen) Geht das dann in diese Richtung aus, ist das im Rahmen der Notwehr gedeckt. Erst recht, wenn da seit längerer Zeit in der Gegend solche Dinge ablaufen. Der „Rocker“ durfte ja auch den Polizisten durch die geschlossebe Tür erschießen, weil er eine Bedrohung im Kopf hatte, die in dem Moment tatsächlich nicht mal gegeben war. Einem Einbruchsopfer in einer Gegend, wo in letzter Zeit schon mal die Bewohner rücksichtslos angegangen wurden, darf sicher ebenfalls von einer sehr konkreten Bedrohung ausgehen und deswegen die Hosen voll haben. Der Übergang zum § 33 StGB ist da sicher auch fließend.
In diesem speziellen Fall frage ich mich dann auch noch, wie durch Flucht der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum wirksam abgewehrt werden könnte.
naja, die abwägung zwischen dem auslöschen eines Menschenlebens versus diebstahl . . .
Diese Abwägung findet bei Notwehr nicht statt. Zumal ja im beschriebenen Szenario der eigene Tod durchaus eine Option war.
nach flucht kann hilfe geholt werden; ich denke das ist auch das (empfohlene) vorgehen der ordnungshüter oder liege ich da so falsch ??
Ganz nüchtern und ohne konkrete Bedrohung kann man darüber trefflich dozieren. In einer konkreten Bedrohungssituation, die ja hier auch durch die vorangegangenen Geschehnisse in der Umgebung als noch größer und konkreter angesehen werden kann, ist das vielen innerhalb von Sekunden bei maximalen Adrenalinspiegel nicht mehr möglich. Dieses Adrenalin schaltet bereits bestimmte „unnötige“ Funktionen ab. Der Selbsterhaltungstrieb ist naturgemäß etwas sehr existenzielles. Da geht es nur noch um das Verteidigen des eigenen Lebens auf Teufel komm raus. Und subjektive Entscheidungen müssen nunmal nicht objektiv vernünftige sein. Auch deswegen hat man wohl den § 32 StGB mal eingeführt und selbst eine Tötung wäre dann straffrei. Aber selbstverständlich wird eine Ermittlung aufgenommen und ein Staatsanwalt kann die seltsamsten Dinge unterstellen. Dann wird eben darüber doziert, ob eine schmächtige Frau bei zwei Angreifern mit einem Nudelholzschlag endgültig den Angriff beenden kann, der sehr konkret auch das eigene Leben bedrohte, und ob sie überhaupt noch Herr bzw. Frau ;o) ihrer Sinne war.
Ganz wichtig sicher dabei die Frage, wie man Leute, die ihrerseits rücksichtlos vorgehen, wirksam und endgültig von ihrem Vorhaben abbringt. Naja, und auch wenn ich mich wiederhole, das Ganze dann auch noch in höchster Errregung. Da sind Menschen im negativen wie positiven Sinn zu Außergewöhnlichem fähig.
Und damit das Drehbuch noch etwas mehr Pfiff bekommt: Die Einbrecher bekommen wegen schwerer Kindheit 2 Jahre auf Bewährung und kommen anschließend noch mal auf Besuch vorbei.
deine worte zu ende gedacht sind wir nahe an dem thema der selbstjustiz ! oder bin ich da zu empfindlich ??
Nein. Nichts anderes ist Notwehr. Niemand anderes kann mir gerade helfen, also tue ich es selbst.
um den kreis zum krimi zu schliessen: seit jeher sind filme mit diesem thema in amerika gerner gesehen als in deutschland; zumindest die fsk (und die bpjm) riegeln hier recht deutlich ab.
Na bei den Amis ist das ja wohl sowieso ein bißchen anders mit dem Schusswaffengebrauch auf dem eigenen Grundstück bzw. in der Wohnung gegenüber Eindringlingen.
Wenn da jemand vom Bewohner beim Einbruch erschossen wird, dann regt das dort wohl niemanden auf.
Hier mal noch ein Urteil, dass zeigt, was und wie da alles untersucht/beleuchtet/bewertet wird und wo auch deutlich wird, was man dem sich Wehrenden alles entschuldigend zugute hält. Es zeigt aber auch, dass man das auf unteren Instanzen wohl auch mal anders sieht. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/01/1-48-01.php3 War ja beim „Rocker“ auch so.
Grüße