Rein fiktiver Fall: Mieter verstirbt

Angenommen ein Mieter stirbt, sind die Erben an die Kündigungsfristen gebunden z.B. 1 Jahr oder gilt dann 6 Wochen zum Quartalsende, Wie ist es mit den Nebenkosten und der Endrenovierung sind da die Erben ersatzpflichtig. Oder guckt man da in die Röhre wo kann man sowas nachlesen ?Danke vorab

Hallo erstmal.

Angenommen ein Mieter stirbt, sind die Erben an die
Kündigungsfristen gebunden

Dazu müsste man die Erbschaft annehmen.

z.B. 1 Jahr oder gilt dann 6 Wochen
zum Quartalsende, Wie ist es mit den Nebenkosten und der
Endrenovierung sind da die Erben ersatzpflichtig. Oder guckt
man da in die Röhre wo kann man sowas nachlesen ?

Z.B.
http://www.ratgeber-erbrecht.info/index.php?option=c…

mfg M.L.

Angenommen ein Mieter stirbt, sind die Erben an die
Kündigungsfristen gebunden z.B. 1 Jahr oder gilt dann 6 Wochen
zum Quartalsende, Wie ist es mit den Nebenkosten und der
Endrenovierung sind da die Erben ersatzpflichtig. Oder guckt
man da in die Röhre wo kann man sowas nachlesen ?Danke vorab

Kündigungsfrist für Wohnraummietverträge = 3 Monate, außer es wurde ein ‚frühster Kündigungstermin‘ vereinbart.
Wenn die Erben wirklich Erben sind, treten sie in sämtliche Rechte und Pflichten des verstorbenen M ein.
Nachlesen wurde schon beantwortet.

mfG
Hi

Also wir hatten den Fall leider Ende letzten Jahres… Wenn du das Erbe nicht ausschlägst, dann bist du an die gesetzlichen Fristen gebunden, außer du hast nen kulanten Vermieter (gibt es aber sehr selten)…