Rein in die Familienversicherung?

Hallo Sozialexperten,
jemand ist 54 Jahre alt und seit ca. 10 Jahren selbstständig und seitdem privatversichert (vorher pflichtversichert). Nun läuft das Geschäft nicht mehr und das Gewerbe muß abgemeldet werden. Da kein Job in Aussicht ist, wird er sich als „Hausmann“ betätigen. Die Ehefrau ist bei gesetzlicher Krankenkasse pflichtversichert. Nun meine Frage: Kann er sich bei der Ehefrau beitragsfrei familienversichern lassen? Wenn ja geht das nur bis zum 55 Lj. oder auch später?
Kann er etwas hinzuverdienen ohne aus der Familienversicherung rauszufallen?
Wie sieht es bei Rentenbeginn aus (gesetzliche Altersrente ca 400 EUR) fällt er dann wieder aus der Familienversicherung raus? Oder kann er in der Gesetzlichen bleiben? Vielen Dank für Eure Antworten!

jemand ist 54 Jahre alt und seit ca. 10 Jahren selbstständig
und seitdem privatversichert (vorher pflichtversichert). Nun
läuft das Geschäft nicht mehr und das Gewerbe muß abgemeldet
werden. Da kein Job in Aussicht ist, wird er sich als
„Hausmann“ betätigen. Die Ehefrau ist bei gesetzlicher
Krankenkasse pflichtversichert. Nun meine Frage: Kann er sich
bei der Ehefrau beitragsfrei familienversichern lassen?

Ja!

enn
ja geht das nur bis zum 55 Lj. oder auch später?

auch später, aber besser jetzt!

Kann er etwas hinzuverdienen ohne aus der Familienversicherung
rauszufallen?

350 Euro (glaube ich - Kasse fragen)! Dann beginnt die freiwillige Versicherung für Ihn. Dazu muss er ersteinmal 12 Monate Mitglied sein - das ist er nicht!

Wie sieht es bei Rentenbeginn aus (gesetzliche Altersrente ca
400 EUR) fällt er dann wieder aus der Familienversicherung
raus?

Ja, eigene Mitgliedschaft!

Oder kann er in der Gesetzlichen bleiben?

Das Eine und das Andere sind unterschiedliche Sachverhalte - er fällt raus aus der Familienversicherung und kann in der GKV bleiben!

Vielen Dank
für Eure Antworten!

Bitte

Thorulf Müller

SORRY, kleine Korrektur bzw. ein paar Hinweise!

Kann er etwas hinzuverdienen ohne aus der Familienversicherung
rauszufallen?

350 Euro (glaube ich - Kasse fragen)! Dann beginnt die
freiwillige Versicherung für Ihn. Dazu muss er ersteinmal 12
Monate Mitglied sein - das ist er nicht!

Hinweis: Ist korrekt. 2006 = 350,- € monatliches Gesamteinkommen (Summe der zu versteuernden Einkünfte)

Wie sieht es bei Rentenbeginn aus (gesetzliche Altersrente ca
400 EUR) fällt er dann wieder aus der Familienversicherung
raus?

Ja, eigene Mitgliedschaft!

Korrektur: Fällt aus FAMI wenn der Zahlbetrag (nicht Ertragsanteil!) abzüglich der Werbungskosten mehr als 1/7 der monatlichen Bezugsgröße beträgt (2006 = 350,- €, s.o.)

Oder kann er in der Gesetzlichen bleiben?

Das Eine und das Andere sind unterschiedliche Sachverhalte -
er fällt raus aus der Familienversicherung und kann in der GKV
bleiben!

Korrektur: Wenn er aus der FAMI fällt, muss er zurück in die PKV. Es sei denn, er erfüllt die Voraussetzungen für die freiwillige Mitgliedschaft (12 Monate FAMI). Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVDR) offensichtlich nicht erfüllt.

Bleibt fröhlich,

Andi

PS: Also sollte die betreffende Person so schnell wie möglich mit der Gewerbeabmeldung die FAMI beantragen.

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SORRY, kleine Korrektur bzw. ein paar Hinweise!

o.K.

Kann er etwas hinzuverdienen ohne aus der Familienversicherung
rauszufallen?

350 Euro (glaube ich - Kasse fragen)! Dann beginnt die
freiwillige Versicherung für Ihn. Dazu muss er ersteinmal 12
Monate Mitglied sein - das ist er nicht!

Hinweis: Ist korrekt. 2006 = 350,- € monatliches
Gesamteinkommen (Summe der zu versteuernden Einkünfte)

Ist eine Klarstellung oder Hinweis - soweit korrekt!

Wie sieht es bei Rentenbeginn aus (gesetzliche Altersrente ca
400 EUR) fällt er dann wieder aus der Familienversicherung
raus?

Ja, eigene Mitgliedschaft!

Korrektur: Fällt aus FAMI wenn der Zahlbetrag (nicht
Ertragsanteil!) abzüglich der Werbungskosten mehr als 1/7 der
monatlichen Bezugsgröße beträgt (2006 = 350,- €, s.o.)

Hallo - das ist keine Korrektur sondern eine Klarstellung

Oder kann er in der Gesetzlichen bleiben?

Das Eine und das Andere sind unterschiedliche Sachverhalte -
er fällt raus aus der Familienversicherung und kann in der GKV
bleiben!

Korrektur: Wenn er aus der FAMI fällt, muss er zurück in die
PKV. Es sei denn, er erfüllt die Voraussetzungen für die
freiwillige Mitgliedschaft (12 Monate FAMI).
Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner
(KVDR) offensichtlich nicht erfüllt.

Klarstellung und nicht Korrektur!!! Beachte bitte das Alter (54!)

Bleibt fröhlich,

Andi

PS: Also sollte die betreffende Person so schnell wie möglich
mit der Gewerbeabmeldung die FAMI beantragen.

Da gebe ich Dir Recht!!!

Thorulf Müller

der, wo manchmal etwas empfindlich sein kann!

Muss man müssen?
Hallo!

Eine Kleine Verständnisfrage…

Korrektur: Wenn er aus der FAMI fällt, muss er zurück in die
PKV.

Warum muss er dann in die PKV?

Florian.

Wenn er die Voraussetzungen gem § 9 für die freiwillige Versicherung nicht erfüllt, dann´kann er sich nicht freiwillig weiterversichern.

Die PKV muss ihn dann wieder aufnehmen, es sei er will die Kosten selbst tragen. Den Eindruck erweckt die Fragestellerin nicht!

Thorulf Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

es sei er will die Kosten selbst tragen.

Dessen wollte ich mich vergewissern. Danke.

Florian.

Da gebe ich Dir Recht!!!

Thorulf Müller

der, wo manchmal etwas empfindlich sein kann!

Null problemo, das richtige Ergebnis zählt.

Andi

Hallo Sozialexperten,

vielen, vielen Dank für die Antworten !!!
Nur noch eine Frage: welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die Wartezeiten für die gesetzliche KV der Rentner zu erfüllen?
Schöne Grüße
Markus

Hallo,
von der ersrtmaligen Aufnahme eine Tätigkeit bis zum Tag der
Rentenantragstellung reicht die Rahmenfrist. Dieser Zeitraum
wird genau in der Hälfte geteilt.
In der zweiten Hälfte muss eine Versicherung (Familienversicherung
zählt auch) für 90% der Zeit nachgewiesen werden. Dann hat man
zumindest die Vorversicherungszeit für die KVdR. erfüllt.
Anstelle der Tätigkeitsaufnahme kann auch ggf. der Tag der Eheschliessung
gesetzt werden, hier gilt aber als Stichtag der 01.01.1950.
Bei Kindern (Waisenrente) gilt zunächst die Vorversicherungszeit des
Verstorbenen Elternteils.
Gruss
Günter Czauderna