Rein theoretisch

Hallo Forum,

ich weiß, solche theoretischen Fragen gibt es zuhauf, aber wir sind zu keiner Lösung gelangt: Angenommen, mein Auto steht mit defekten Bremsen am Straßenrand, jemand klaut es und fährt sich damit zu Tode. Trifft mich eine Schuld? (konkret ging es um einen gestohlenen Gleitschirm - was ist, wenn er falsch gepackt war und der Dieb damit abstürzt?).

Vielen Dank für Eure Antworten

gruß - hans
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hi hans,

also wenigstens beim auto ist es so, daß der fahrer für den einwandfreien zustand verantwortlich ist. ein dieb hätte demzufolge vor fahrtantritt gewissenhaft die profiltiefe der reifen, treibstoff, funktionieren der brems- und sonstigen leuchten und natürlich der bremsen zu prüfen

äh… ja

obwohl das ne ganz andere baustelle ist - beim gleitschirm wirds wohl sinngemäß auch so sein. (und nur den amis traue ich zu, daß sie vorschreiben, gut sichtbar den hinweis „stehlen verboten“ anzubringen, um gegen etwaige ansprüche der hinterbliebenen des diebs rechtlich abgesichert zu sein.)

beste theoretische grüße
ann

Hallo Forum,

ich bins doch nur . auch hallo.

Du hast ja niemanden ums Klauen gebeten. Du mußt Deiner „allgemeinen Verkehrssicherungspflicht“ genügen, also Schlüssel ab, Tür zu etc.

Als Halter haftest Du dann, wenn Du einem Dritten ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln die Benutzung Deines Fahr- (oder Gleit-) zeuges erlaubst, obwohl Dir die Mängel bekannt sind oder unter Wahrung der allgemeinen Sorgfaltspflicht bekannt sein müßten. hätten täten fehlt irgendwo noch zur völligen Unverständlichkeit …

Gruß kw

nicht so ganz
Hallo Ann,
im Großen und Ganzen richtig, es gibt jedoch Ausnahmen

hi hans,

also wenigstens beim auto ist es so, daß der fahrer für
den einwandfreien zustand verantwortlich ist. ein dieb hätte
demzufolge vor fahrtantritt gewissenhaft die profiltiefe der
reifen, treibstoff, funktionieren der brems- und sonstigen
leuchten und natürlich der bremsen zu prüfen

Für die richtigen Reifen (Profiltiefe) ist auch der Halter verantwortlich. Gleiches gilt auch dafür, dass das Auto noch eine Betriebserlaubnis hat.
(Ob das auch für die Bremsen gilt, weiß ich aus der Lameng nicht, müsste ich nachschauen)

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Also meines Erachtens trifft dich erstens einmal sicher keine
Schuld. Wenn das Auto defekte Bremsen hat, dann darfst du ja nicht weiterfahren, wieso solltest du dann schuld haben, wenn du es korrekt abstellst und es dann gestohlen würde. Für den Dieb ist es ein klassischer Fall der Selbstgefährdung und bei Selbstgefährdung kann man vielleicht in Amerika aber nicht in Europa einen anderen haftbar machen.

Zweitens stellt sich die Frage ob der Halter verschuldensunabhängig haftet. Wie das in D ist weiß ich nicht, aber nach österreichischem EKHG haftet der KFZ Halter dem Lenker dann nicht, wenn der Lenker das KFZ ohne dessen Zustimmung gelenkt hat - alles andere wäre ja eigtl. unlogisch.

Daher mein Schluss - keine Haftung.

So theoretisch ist so ein Beispiel übrigens gar nicht, solche Dinge passieren in der Realität.

Tom

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