Unterschied AWV ./. Option
Hallo Granini,
beide Antworten sind - für sich genommen - richtig.
Die Anwartschaftsversicherung (AWV) wird von fast allen Versicherern nur für Kunden angeboten, die bereits „richtig“ versichert waren. Gründe für eine AWV sind u.a. GKV-Pflicht, Wehrübungen oder Auslandszeiten.
Ein Optionstarif ist eine Zusatzversicherung, zumeist in Verbindung mit Leistungen bei stationärer Behandlung, die bei Wegfall der GKV-Pflicht einen Wechsel in die private Krankenvollversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten ermöglicht, jedoch nur beim gleichen Versicherer. Wer einen solchen Tarif abschließt muss bei der Auswahl der Gesellschaft mit der gleichen Sorgfalt vorgehen, als würde direkt die Vollversicherung abgeschlossen.
Dabei sollte man auch die Kinder einbeziehen. Das gilt auch für diejenigen Kinder, die - zukünftig - zwischen dem Abschluss des Optionstarifes und dem Wechsel in die Vollversicherung geboren werden.
Viele Grüße
oscar.