Reine Berufsunfähigkeit als Finanzbeamtin?

Hallo,

ich habe über die AM eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Jetzt habe ich aber wirklich überall gelesen, das eine Dienstunfähigkeitsklausel wichtig ist. Eigentlich hatte ich das bei Abschluss meinem Versicherungsberater gesagt, allerdings ist diese klausel letztendlich NICHT enthalten. Er meint, es sei alles ok, er habe viele beamte über diesen weg abgesichert, er hat mir auch unterlagen der AM gegeben, allerdings keine die rechtliche relevanz haben. Ich habe gelesen, das wenn keine klausel enthalten ist, das wenigstens in den bedingungen stehen muss, das das DIENSTUNFÄHIGKEIT BERUFSUNFÄHIGKEIT GLEICH STEHT. Es steht nichts dergleichen drin. Ich bin sehr verunsichert, er war gestern da und hat mir natürlich jede Menge erzählt. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin langsam sehr verwirrt!

Hallo,
§172 VVG sagt eindeutig was Berufsunfähigkeit bedeutet:
Beispiel Feuerwehrmann hat eine Allergie gegen Gummi und kann keien Atemmaske mehr tragen und Dienstherr schreibt ihn Dienstunfähig - ist er aber noch längst nicht im Sinne des genannten § 172 VVG auch Berufsunfähig - da er ja noch gut und gern in der Zentrale sitzen kann.
Einfach azsgedrückt bei der Dienstunfähigkeitsklausel schließt sich der Versicherer dem Dienstherrn an wenn er sie z.B. dienstunfähig schreibt - aus diesem Grund spielt es eine wichtige Rolle das die Dienstunfähigkeit im Vertrag beinhaltet ist.
Mfg
E.R.-M.

Hallo,

diese Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Spezialität von 4-5 Anbietern und die AM gehört dort nicht dazu, egal was der „Berater“ sagt. Ich gehe mit dem Berater konform, dass ich sie nicht als unbedingt notwendig erachte, weil die Gewährung der DU auch verschärft worden ist und eine DU inzwischen fast einer (guten) BU gleichkommt. Für manchen Kunden ist es allerdings wichtig, dass eine ausgesprochene DU ohne weitere Prüfung als BU anerkannt wird. Diese sollten sich dann für die wenigen echten Anbieter entscheiden. Denn was nicht eindeutig in den Bedingungen steht, ist auch nicht so.

Die AM hat ja nicht mal gute BU-Bedingungen. Sorry, wenn ich das so sagen muss, aber mit der AM (die heute ausschließlich über die Deutsche Vermögensberatung zu haben ist) habe ich noch nie gute Erfahrungen gemacht. Die Vorsorgepolicen (Wunsch, Garantierente…) sind teils sehr verschachtelt, haben aber allesamt eher eine durchschnittliche Leistung, auch die BU. Die Privatschutz-Verträge sind bisher alle teurer gewesen als der gute Wettbewerb. Der Vertrieb liegt allein bei der DVAG, die sich ausschließlich über Kontakte, Bekannte und ehemalige Arbeitskollegen Kunden sucht bzw. verbrennt. Und die DVAG ist ein (in der Branche) recht verrufener Laden, ähnlich HMI, OVB, AfA, AFD etc.

Es ist nicht mein Ziel, Ihnen Ihre Verträge madig zu machen. Mir geht es darum, dass sie für Ihr Geld auch was ordentliches bekommen und für das gleiche Geld gibts bei anderen Anbietern bessere Klauseln. Wenn ich das so deutlich sagen muss, damit andere was davon haben, dann mach ichs auch.

Ja der meinung bin ich auch, nur der versicherungsberater redet sich in kopf und kragen. ich als versicherungsnehmer weiß am ende nicht mehr was nun genau richtig ist und was nicht. er meint, auch wenn ich zb. als finanzbeamter nicht mehr im büro sitzen kann und dort meinen posten nicht mehr ausüben kann und man mich deshalb ins archiv setzt oder an eine stelle wo man briefe falten muss dann würde die BU greifen und ich würde meine rente bekommen. bei der aachener und münchener wäre das das immer geleistet wird. es gibt keine abstrakte verweisung!!! ich weiß auch nicht wie ich nun dort hin kommen, das ich hundert pro weiß was richtig und was falsch für mich ist.

Ja da haben Sie recht, das viell. auch eine reine BU reicht aber trotzdem brauche ich doch in irgendeiner art etwas in den bedingungen oder? er hatte mir irgendeine zeitschrift oder einen artikel aus dieser der AM von 2008 vorgelegt…mhhhh soll ich das jetzt glauben. trotzdem hat es keine rechtliche relevanz so ein artikel und das nützt mir auch nichts wenn er weitere 20 beamte versichert hat und diese aber eine ganz andere art von absicherung benötigen. ich als finanzbeamte habe ja einen büroberuf, allerdings kann es auch dort passieren das man nicht mehr arbeiten kann und man auf eine stelle mit weniger geld versetzt wird, dann meinte er würde die AM leisten. Das kann ich nicht so richtig glauben, denn ich bin ja nicht KOMPLETT Dienstunfähig geworden oder? oder nur für den posten? ich glaube das alles nicht so richtigt. Ich habe ein angebot der DBV winterthur, mit BU und Dienstunfähigkeit. wichtig wäre doch dabei das es eine echte DU ist oder? und ohne abstrakte verweisung?

Ich kann ihnen hier nur raten sich das schriftlich geben zulassen - denn hier liegt eine falsch Beratung vor - wenn im Protokoll ihr Beruf und ihr Absicherungswunsch steht haftet der gute Mann dafür. Es geht hier nicht um den Punkt verweisbarkeit sondern allein um die Anerkennung der Berufsunfähigkeit die erst ab 50% greift und wenn sie im Büro sitzen und arbeiten sind sie nicht zu 50% berufsunfahig - die Verbeamtung sagt nichts über den Beruf aus - es gibt Lehrer, Richter, Finanzbeamte usw. die Berufsunfähigkeit sagt nichts über die Stellung aus sondern ob sie z.B. noch als Lehrer tätig sein können - das muß nicht im Beamten verhältnis sein - Beamter ist ein Beschäftigungsverhältnis und Lehrer ist der Beruf - gehen sie mal von aus das der Versicherer nicht leistet wenn sie Dienstunfähig sind und weiter arbeiten können. Mein Rat wäre an ihrer Stelle sich eine Dienstunfähigkeitsabsicherung zu suchen.

Hallo qietschi87,

also nach meinen Informationen, bietet die Aachen Münchener Versicherung derzeit keine Dienstunfähigkeitsklausel an. Früher soll das aber mal enthalten sein. Es hört sich so an, als ob Ihr Vertrag ein Neuvertrag war, daher gehe ich davon aus, dass die Klausel nicht enthalten ist.

Grundsätzlich muss diese Klausel in den Bedingungen oder der Police stehen. Ist dem nicht so, ist sie nicht enthalten.

Ich kann aber gerne mal einen Blick in die Police werfen, wenn Sie mir diese zur Verfügung stellen.

Sie erreichen mich derzeit unter: 0177 777 8006
oder: [email protected]

Mit besten Grüßen aus Münster

Christoph Altrogge
Certified Financial Planner

Guten Tag,
Meine Frau hatte ihnen dazu geantwortet, der Meinung schließe ich mich an. Kurz und knapp
Die Police deckt DU nicht ab. Dieses ist jedoch für Sie relevant. Was der Vermittler erzählt ist Blödsinn und faktisch belegbar. Wenn Sie ihren Beruf und auch ihren Absicherungswunsch im Beratungsprotokoll dokumentiert haben, dann ist das der klassische Haftungsfall. Wenn die Police noch nicht zu lange läuft und sie gesundheitlich fit sind empfehle ich ihnen den Abschluss einer DU Versicherung. Denn der für Sie wichtige Fall dass ihr Dienstherr Sie Dienstunfähig erklärt sie aber nicht BU sind ist definitiv nicht abgesichert. Da kann man lamentieren und argumentieren wie man will, das ist Fakt und in der Police nachlesbar.

Liebe® Quietschi,

die DU-Klausel wird derzeit noch von zehn Versicherern angeboten, jedoch in sehr unterschiedlicher Qualität. So gilt z.B. bei einem sehr renomierten Beamtenversicherer die Regelung, dass die DU nur im Erstprüfungsverfahren zählt, Im Nachprüfungsverfahren jedoch nicht mehr. Ein anderer Versicherer (Stichwort „Budapest“) kappt die DU-Klausel zum 46. Lebensjahr.

Für Beamte kommt es zur krankheitsbedingten Einkommensminderung nur dann, wenn der Dienstherr sie in den vorgezogenen Ruhestand versetzt. Genau dieser Fall sollte daher versichert werden. Wer trotz bestehender Berufsunfähigkeit weiter voll beschäftigt - und besoldet - bleibt, der braucht keine Leistung aus seiner DU/BU-Versicherung. Das gilt auch dann, wenn er in einen anderen Bereich versetzt wird. Im umgekehrten Fall (dienst- aber nicht berufsunfähig), sichert eine gute DU-Klausel die benötigte Leistung.

Such dir einen qualifizierten und unabhängigen Berater/Vermittler und lass dir die Unterschiede zwischen den DU-Klauseln der einzelnen Versicherer im Detail erklären.

Viele Grüße aus OWL
oscar.

na ja, wenn er viele scheisse berät, dann ist dies ja kein grund, bzw. beweis, dass er ahnung hat!

die Klausel
DIENSTUNFÄHIGKEIT BERUFSUNFÄHIGKEIT GLEICH STEHT
ist wichtig

die AM wird seit ein paar Jahren über ein strukturvertrieb vermittelt, der keinen sehr guten ruf hat, um es freundlich auszudrücken.

ich würde den Antrag Vertrag widerrufen

die sog DU-Klausel bieten nur wenige Versicherer an, wenden Sie sich an einen ECHTEN Versicherungsmakler

so long

wideruf ist nicht mehr möglich,nur kündigung.

Absicherungswunsch im beratungsprotokoll ist BU…das ist doch vollkommen falsch.

Sie haben völlig recht - alles was Sie über die Dienstunfähigkeit (DU) und Berufsunfähigkeit (BU) sagen, stimmt. Bei Beamten ist ein Tarif mit DU-Klausel angezeigt, denn es gibt immer wieder Fälle, bei denen der Amtsarzt eine Versetzung in den Ruhestand wegen Krankheit anordnet, der Versicherer nach seinen Bedingungen aber eben keine BU zu 50% sieht. Gibt es eine DU-Klausel, dann MUSS er leisten.

Natürlich ist es auch oft so, daß eine DU gleichzeitig als BU anerkannt wird. Aber glauben Sie mir- nirgendwo ist die Leistungsprüfung härter als bei BU. (Deshalb gibt es ja von 100 Anbietern nur wenige, die eine DU-Klausel haben.)

Zweitens - gibt es in den Bedingungen eine DU-Klausel (sinngemäß mit Ihren Worten), dann steht sie natürlich auch drin ! Steht sie nicht drin, gibt es sie auch nicht. Alles andere, was man Ihnen erzählt hat, ist Unsinn. Man könnte auch Falschberatung dazu sagen.

Noch etwas: nur bei BaW und BaP ist eine BU/DU versicherungstechnisch in meinen Augen überhaupt notwendig. Denn nach der Ernennung zum BaL haben Sie auf jeden Fall einen Versorgungsanspruch bei DU. Und es gibt nach meiner Erinnerung eine Mindestversorgung (irgendwo bei 1500,-/mon.), unabhängig von Ihrer Besoldungsstufe. Eine zusätzliche private Absicherung ist also nur notw., wenn z.B. hohe Kredite bedient werden müssen.

Alle Gute für Sie.

Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Hallo nochmal,

ja da haben Sie recht, ich bin ja BaW also noch in der lehre, ich habe erst nach fünf jahren üverhaupt einen anspruch. soweit ich mich bisher informiert habe, sinkt dann der beitrag, da ja die versicherungsleistung nicht mehr voll nötig ist. was ist denn mit der DBV winterthur? hat diese eine echte BU klausel?

Der Beitrag sinkt - sofern das so beantragt und in der Police vereinbart ist. Entsprechende Tarife gibt es.

Die DBV wurde von Axa gekauft, der Name DBV bleibt aber erhalten. Und es gibt bei denen auch Tarife mit DU-Klausel, da ja die Zielgruppe der ö.D. ist. - Zumindest war das noch vor 2 Jahren so.

Generell - ich würde eine selbständige BU mit DU-Klausel, einer Laufzeit (= Beitragszahldauer) von 10 J, aber einer Leistungsdauer bis zum 60. Geburtstag (falls die DU in diesen 10 J auftritt) abschließen. Das ist eine reine Risikopolice, also ohne Kapitalbildung.

Und zwar bei einem ortsansässigen Versicherungsmakler (aber einen echten, lassen Sie sich die Zulassungsurkunde der IHK zeigen). Makler haften für ihre Arbeit, das ist bei abhängigen Vertretern von Versicherungen, Vertrieben wie DVAG, AWD usw. eben nicht so. Oder Sie gehen - falls am Ort vorhanden - zum Verbraucherschutz und lassen sich (gegen ca. 20,-) eine Empfehlung gebe.

Zwei Dinge noch : gehen Sie nicht über eine Internetfirma, die kostenlose Vergleiche anbietet. - Die verticken Ihre Anschrift gegen 50,- bis 80,- oder mehr an angschlossene Vertreter od. Makler, welche Sie dann anrufen. Logischerweise wollen die dann unbedingt einen Abschluß, da sie ja für Ihre Daten schon bezahlt haben !

Und - egal bei wem Sie kaufen - lassen Sie sich VOR Unterschrift die Bedingungen geben (der Gesetzgeber verlangt die Übergabe ausdrücklich) und lesen Sie die DU-Klausel selbst. - Ich sage das, weil ich persönlich - auch unter meinen Koll. - nur sehr wenigen Menschen vertraue.

Und niemals vergessen - alle mündlichen Zusagen sind einen Dreck wert ! - es gelten immer die Bedingungen und die zusätzlich policierten Zusagen.

Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

es besteht doch ein 30-tägiges Rücktrittsrecht nach Erhalt des Vers-Scheins!?
Steht ganz unten im Antrag drin!
Wann ist denn der Beginn des Vertrages

kündige über die Bafin (im Internet eingeben), dann wird dich die AM rauslassen aus dem Vertrag!

good luck
pe sturm

Guten TAg,

bitte rufen Sie mich zurück, das ist wirklich wichtig, dass eine DU-Klausel drin ist !!!

Ich kenne die Bedingungen der AM, war dort früher selber tätig und habe KEINE !!! Beamten versichert…
wenn der Dienstherr Sie dienstunfähig schreibt, aber Sie nicht BU sind, bekommen Sie kein Geld…, solche Fälle gibt es, da es eben nicht das gleiche ist…

Aber es gibt für alles eine Lösung oder einen Ausweg.

Sie erreichen mich unter 02234-4308967 gerne auch am WE oder morgen am Sonntag…

Grüße aus Köln

Ralph Bleister

Wie kann man denn, nun den Berater sagen, das man im RECHT ist?..ich weiß das alles nic´ht so recht zu begründen

Können wir das kurz telefonisch klären?

Sie erreichen mich unter 02234-4308967

Oder soll ich Sie anrufen?

Ralph Bleister

Wie kann man denn, nun den Berater sagen, das man im RECHT
ist?..ich weiß das alles nic´ht so recht zu begründen

Hallo,
klare Regel: wenn nicht im Vertrag drin, wird nicht geleistet. Der Vermittler kann erzählen was er will. Entscheidend ist die Police. Hier gilt Vertragsrecht. Mit dem Antrag mache ich der Versicherung ein Angebot, dass sie annehmen kann oder nicht. Die Annahme erfolgt mit der Police und dort steht drin was gilt.
Dienstunfähigkeit ist ein heisses Eisen, da sich z.B. ehemalige "Staats"unternehmen über solche Klauseln bei der Privatisierung saniert haben. Mittlerweile geht es wieder.
Grundsätzlich: nur das reine Risiko absichern, keinen Sparanteil reinnehmen! Das Geld ist bis zur Rente sowieso futsch oder hat keine Kaufkraft mehr. Alles was mit Sparen zu tun hat - nicht über Versicherungstarife. Sind Geldwerte und z.B. ganz toll in Staatsanleihen investiert. Weil die ja soooo sicher sind.
Der einfachte Weg: Dein Vermittler soll Dir schriftlich mit den persönlichen Daten und Datum zusichern, dass dies gilt. Dann ist alles klar. Dann haftet er nämlich privat!
Auch die Bedingungen müssen transparent sein. Und wenn nicht, dann müssten bei einem fairen Vertrag klare Angaben als Zusatz zum Vertrag möglich sein!
Happy WE
JOs