Reine Berufsunfähigkeit als Finanzbeamtin?

Hallo,

ich habe über die AM eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Jetzt habe ich aber wirklich überall gelesen, das eine Dienstunfähigkeitsklausel wichtig ist. Eigentlich hatte ich das bei Abschluss meinem Versicherungsberater gesagt, allerdings ist diese klausel letztendlich NICHT enthalten. Er meint, es sei alles ok, er habe viele beamte über diesen weg abgesichert, er hat mir auch unterlagen der AM gegeben, allerdings keine die rechtliche relevanz haben. Ich habe gelesen, das wenn keine klausel enthalten ist, das wenigstens in den bedingungen stehen muss, das das DIENSTUNFÄHIGKEIT BERUFSUNFÄHIGKEIT GLEICH STEHT. Es steht nichts dergleichen drin. Ich bin sehr verunsichert, er war gestern da und hat mir natürlich jede Menge erzählt. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin langsam sehr verwirrt!

o.t.: ‚Versicherungsberater‘ ist was anderes
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater

Hallo Quietschi,

habt Ihr ein Beratungsprotokoll geschrieben?

Gruß
Andreas

Hallo,

ja eine DU-Klausel würde die Sache vereinfachen. So kann die AM eine gesonderte Prüfung veranstalten.

Allerdings sind die DU-Klauseln auf dem Markt eher auf dem Rückzug und enthalten meist auch Einschränkungen. Offenbar haben die Versicherer keine guten Erfahrungen mit den Amtsärzten gemacht.

Und es macht auch keinen Sinn, eine gute DU-Klausel zu haben, wenn der Rest der BU-Versicherung nicht stimmt.

Ist denn ein Widerruf noch möglich ?

Gruss

Barmer

ich habe über die AM eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abgeschlossen. Jetzt habe ich aber wirklich überall gelesen,
das eine Dienstunfähigkeitsklausel wichtig ist.

So ist es.

enthalten. Er meint, es sei alles ok, er habe viele beamte über diesen weg abgesichert,

Das heißt nicht, dass es richtig ist. Die Kunden wissen es nicht besser und lassen sich vom AM-Mann viel erzählen.

nichts dergleichen drin. Ich bin sehr verunsichert, er war gestern da und hat mir natürlich jede Menge erzählt.

Vorsichtshalber vom Vertrag zurücktreten und dann mit der Zentrale das Thema klären, nicht mit dem Verkäufer.

Hallo,

ich habe über die AM eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abgeschlossen. Jetzt habe ich aber wirklich überall gelesen,
das eine Dienstunfähigkeitsklausel wichtig ist.

Die AM hat in Ihren Bedingungen in der Tat die DU-Klausel nicht enthalten.

Eigentlich
hatte ich das bei Abschluss meinem Versicherungsberater
gesagt, allerdings ist diese klausel letztendlich NICHT
enthalten. Er meint, es sei alles ok, er habe viele beamte
über diesen weg abgesichert, er hat mir auch unterlagen der AM
gegeben, allerdings keine die rechtliche relevanz haben. Ich
habe gelesen, das wenn keine klausel enthalten ist, das
wenigstens in den bedingungen stehen muss, das das
DIENSTUNFÄHIGKEIT BERUFSUNFÄHIGKEIT GLEICH STEHT. Es steht
nichts dergleichen drin. Ich bin sehr verunsichert, er war
gestern da und hat mir natürlich jede Menge erzählt.

Er hat auf jeden Fall Unsinn erzählt, die AM bietet nicht das Produkt an was Du brauchst.

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin langsam
sehr verwirrt!

In deinem Interesse solltest Du dich in fachkundige Hände begeben. Die Anbieterzahl für DU-Versicherungen ist verschwindend gering. Aber Vorsicht, hier gibt es auch noch entscheidende Unterschiede im Bedingungswerk. Neben einer echten und einer unechten DU Klausel haben einige Versicherer noch ein paar unschöne Dinge in den Bedingungen vereinbart.

Meiner Meinung nach gibt es auf dem Markt nur einen einzigen DU-Versicherer mit kundenfreundlichem Bedingungswerk zum moderaten Preis.

Wie gesagt, begib Dich in fachkundige Hände.

Viele Grüße

zahao

Liebe® Quietschi,

die DU-Klausel wird derzeit noch von zehn Versicherern angeboten, jedoch in sehr unterschiedlicher Qualität. So gilt z.B. bei einem sehr renomierten Beamtenversicherer die Regelung, dass die DU nur im Erstprüfungsverfahren zählt, im Nachprüfungsverfahren jedoch nicht mehr. Ein anderer Versicherer (Stichwort „Budapest“) kappt die DU-Klausel zum 46. Lebensjahr.

Für Beamte kommt es zur krankheitsbedingten Einkommensminderung nur dann, wenn der Dienstherr sie in den vorgezogenen Ruhestand versetzt. Genau dieser Fall sollte daher versichert werden. Wer trotz bestehender Berufsunfähigkeit weiter voll beschäftigt - und besoldet - bleibt, der braucht keine Leistung aus seiner DU/BU-Versicherung. Das gilt auch dann, wenn er in einen anderen Bereich versetzt wird. Im umgekehrten Fall (dienst- aber nicht berufsunfähig), sichert eine gute DU-Klausel die benötigte Leistung.

Such dir einen qualifizierten und unabhängigen Berater/Vermittler und lass dir die Unterschiede zwischen den DU-Klauseln der einzelnen Versicherer im Detail erklären.

Viele Grüße aus OWL
oscar.

Meiner Meinung nach gibt es auf dem Markt nur einen einzigen DU-Versicherer mit kundenfreundlichem Bedingungswerk zum moderaten Preis.

Für die meisten Uniformträger sit das völlig richtig. Für Fiskalritter ist die Auswahl etwas größer :wink:

Viele Grüße
oscar.

Hallo Quitschi87,

Hallo,

ich habe über die AM eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abgeschlossen. Jetzt habe ich aber wirklich überall gelesen,
das eine Dienstunfähigkeitsklausel wichtig ist. Eigentlich
hatte ich das bei Abschluss meinem Versicherungsberater
gesagt, allerdings ist diese klausel letztendlich NICHT
enthalten. Er meint, es sei alles ok, er habe viele beamte
über diesen weg abgesichert, er hat mir auch unterlagen der AM
gegeben, allerdings keine die rechtliche relevanz haben. Ich
habe gelesen, das wenn keine klausel enthalten ist, das
wenigstens in den bedingungen stehen muss, das das
DIENSTUNFÄHIGKEIT BERUFSUNFÄHIGKEIT GLEICH STEHT.

Die AM bietet meines Wissens keine DU an.

Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Dienstherr den Beamten aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt.
Dann ist auch keine weitere Prüfung auf BU erforderlich.
Hier ist es völlig egal ob eine 5 %ige oder 50 %ige BU vorliegt.

Beachte - eine BU leistet erst bei 50 % berufsunfähigkeit.

Weiterhin sollte man ergänzend noch eine Teildienstunfähigkeitsabsicherung mit einschließen, die zwischenzeitlich im Beamtenbereich immer häufiger vorkommt.

Die DU-Rente sollte bis zum 65. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Bei B.a.W oder B.a.P kann die DU im mittleren Dienst auf mtl. 1.200 €;
gehobenen Dienst 1.500 €; höheren Dienst auf 1.800 €; abgeschlossen werden.

Es steht
nichts dergleichen drin. Ich bin sehr verunsichert, er war
gestern da und hat mir natürlich jede Menge erzählt.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin langsam
sehr verwirrt!

Was steht denn im Beratungsprotokoll ?
Evt. könnte man hier sogar eine Falschberatung begründen.

Wenn weitere Informationen gewünscht sind, bitte melden.

Gruß Merger