Hallo Quitschi87,
Hallo,
ich habe über die AM eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abgeschlossen. Jetzt habe ich aber wirklich überall gelesen,
das eine Dienstunfähigkeitsklausel wichtig ist. Eigentlich
hatte ich das bei Abschluss meinem Versicherungsberater
gesagt, allerdings ist diese klausel letztendlich NICHT
enthalten. Er meint, es sei alles ok, er habe viele beamte
über diesen weg abgesichert, er hat mir auch unterlagen der AM
gegeben, allerdings keine die rechtliche relevanz haben. Ich
habe gelesen, das wenn keine klausel enthalten ist, das
wenigstens in den bedingungen stehen muss, das das
DIENSTUNFÄHIGKEIT BERUFSUNFÄHIGKEIT GLEICH STEHT.
Die AM bietet meines Wissens keine DU an.
Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Dienstherr den Beamten aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt.
Dann ist auch keine weitere Prüfung auf BU erforderlich.
Hier ist es völlig egal ob eine 5 %ige oder 50 %ige BU vorliegt.
Beachte - eine BU leistet erst bei 50 % berufsunfähigkeit.
Weiterhin sollte man ergänzend noch eine Teildienstunfähigkeitsabsicherung mit einschließen, die zwischenzeitlich im Beamtenbereich immer häufiger vorkommt.
Die DU-Rente sollte bis zum 65. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Bei B.a.W oder B.a.P kann die DU im mittleren Dienst auf mtl. 1.200 €;
gehobenen Dienst 1.500 €; höheren Dienst auf 1.800 €; abgeschlossen werden.
Es steht
nichts dergleichen drin. Ich bin sehr verunsichert, er war
gestern da und hat mir natürlich jede Menge erzählt.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, ich bin langsam
sehr verwirrt!
Was steht denn im Beratungsprotokoll ?
Evt. könnte man hier sogar eine Falschberatung begründen.
Wenn weitere Informationen gewünscht sind, bitte melden.
Gruß Merger